Elterngeld ,Elternzeit als Vater möglich?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge, die grundsätzlich erstmal nicht so viel miteinander zu tun haben:

ElternZEIT muss man mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf drei Jahre pro Kind. Elternzeit kann auf mehrere Abschnitte gesplittet werden, du musst dich allerdings im ersten Antrag für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes verbindlich festlegen. Bei der ElternZEIT bist du völlig flexibel, wie du diese beantragen willst. Und: in der Elternzeit gibt es kein Gehalt.

ElternGELD beantragst du bei der in deinem Bundesland dafür zuständigen Behörde. ElternGELD kann man nur für volle Lebensmonate beantragen, wenn du in diesen Monaten nicht oder nicht voll erwerbstätig bist.

Der Anspruch auf ElterngeldBasis beträgt 14 Monate, wenn sich beide Elternteile diese mindestens im Verhältnis 12:2 aufteilen - das heißt, einer nimmt mindestens zwei Monate und der andere maximal 12 Monate.

ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte vom EGBasis, man bekommt es aber doppelt so lange.

Die Höhe des Elterngeldes wird errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 12 Netto-Monatsgehälter vor der Geburt; bei Selbstständigen wird als Berechnungsgrundlage das Kalenderjahr vor der Geburt herangezogen.

In der Regel beträgt ElterngeldBasis etwa 67% des errechneten Durchschnittsnettos, aber mindestens 300€ und maximal 1800€.

Wer mehr als 300.000€ Jahreseinkommen hat, hat keinen Anspruch auf Elterngeldzahlung.

wäre es möglich das ich in elternzeit gehe und Geld bekomme ?

Kurz gesagt: ja. Zu den Einschränkungen siehe oben.

Xardas2121 
Fragesteller
 15.02.2023, 17:24

Wie alt darf das Kind höchstens sein für Elterngeld ?

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Elli113  15.02.2023, 19:19
@Xardas2121

ElterngeldBasis gibt es maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes, danach ist nur noch der Bezug von ElterngeldPlus möglich.

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Von Experte Kugelflitz bestätigt

Hey,

der Anspruch auf Elternzeit bedingt nicht den Anspruch auf Elterngeld.

Ihr habt Anspruch auf 12 (/14 mit Partnermonaten) Monate Basiselterngeld während der Elternzeit, aber auf sehr viel mehr Elternzeit. In der bekommt ihr dann halt kein Elterngeld mehr nach eurem Elterngeldanspruch.

Man kann auch Elterngeld bekommen wenn nicht arbeitet. Aber logischerweise keine Elternzeit nehmen.

Eine kostenlose Beratung bei ProFamilia wäre sehr zu empfehlen wenn eure Verhältnisse und Wünsche etwas komplizierter sind.

Xardas2121 
Fragesteller
 14.02.2023, 15:49

Und wie sieht es aus mit elternzeit anmelden wie muss das geschehen .. also so wie ich das richtig verstehe sind das zwei verschiedene Dinge also könnten wir beide 14 Monate Elterngeld bekommen

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Berndban  14.02.2023, 16:18
@Xardas2121

Elternzeit meldet man beim Arbeitgeber an.

Basiselterngeld gibt es bis zu 14 Monate wenn man es aufteilt auf zwei Partner oder Alleinerziehend ist. Das meldet man bei seiner Landesbank an.

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Mein Mann ging in Elternzeit (vollständig, für ein Jahr) und bekam ganz normal Geld dafür, während ich nebenbei Teilzeit arbeitete.

Ich denke also, dass die Erwerbstätigkeit (oder eben auch nicht wie in euerem Fall ^^), nicht ausschlaggebend dafür ist.

Kann es aber leider nicht sicher sagen.