Können beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit gehen Berufstätig, Bürgergeld?

5 Antworten

Ja. Euch stehen zusammen 14 Monate Basiselterngeld zu, davon kann ein Elternteil alleine maximal 12 Monate nehmen, daher ist es gängige Praxis, dass der andere die übrigen 2 Monate nimmt. Und es gibt noch "Elterngeld Plus", wo die Zeit verdoppelt wird, aber das Geld dementsprechend aufgeteilt wird, so dass pro Monat nur halb so viel gezahlt wird, wie bei Basiselterngeld. Wenn ich es grade richtig im Kopf hab, wird bei Basiselterngeld 60% vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate gezahlt und beim Elterngeld Plus dementsprechend 30%.

Ihr könnt beim Antrag über einen Zeitraum von 24 Monaten frei entscheiden, in welchen Monaten wer von euch beiden Basiselterngeld oder Elterngeld Plus kriegen soll, wobei die Mutterschutzzeit als Basiselterngeld abgerechnet werden muss.

Das betrifft so aber nur Paare, bei denen beide Ehepartner berufstätig sind. Wie es aussieht, wenn du Bürgergeld beziehst oder wenn ihr nicht verheiratet seid, kann ich dir leider nicht beantworten. Das Meiste wird wahrscheinlich ähnlich sein, aber ob du jetzt merklich mehr Geld kriegst, weiß ich nicht. Das Elterngeld wird soweit ich weiß auf das Bürgergeld angerechnet, so dass es nur aus einer anderen Quelle kommt, aber nicht wirklich mehr ist.


daCypher  09.05.2025, 11:39

PS: Ich hab grad gelesen, dass beide zusammen nur einen Monat Basiselterngeld beziehen dürfen. Bei Elterngeld Plus scheint es aber keine Grenze zu geben. Jedenfalls war es bei uns kein Problem, dass ich im achten oder zwölften Monat nach der Geburt meinen zweiten Elterngeldmonat genommen hab.

Für den Bezug von Elterngeld muss man die Betreuung des Kindes übernehmen. Das geht zwar auch grundsätzlich bei getrennten Wohnsitzen, aber ob das Elterngeld dann so niedrig ist, dass man zusätzlich Bürgergeld erhält, ist die andere Frage.

Erstmal hat jedes Elternteil Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Das heißt, beide können in Elternzeit gehen, unabhängig voneinander, für eben jeweils 36 Monate.

Aber, da du nicht arbietest kannst du sowieso nicht in Elternzeit gehen: Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Du arbeitest nicht, somit ergibt Elternzeit keinen Sinn - du bist ja schon "freigestellt". Elterngeld ergibt für dich auch kaum Sinn, denn dann würdest du halt weniger Bürgergeld bekommen.

Dein Partner kann natürlich in Elternzeit gehen, (bis zu 36 Monate) und auch Elterngeld beantragen, (für bis zu 12 Monate), da er berufstätig ist.

Hi!

Ich schicke dir ergänzend den Link zum Familienportal des BMBFSFJ (ehem. BMFSFJ), dort findest du unter "Familienleistungen" viele Infos rund um Elterngeld und Elternzeit: https://familienportal.de/

Alles Gute für euch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gehen tut das schon Ihr müsst euch das aber auch leisten können. Elternzeit heißt ja auch weniger Geld zur Verfügung zu haben.

Ach da ihr nicht gemeinsam lebt könnte das ein Problem sein weil das Argument der Überwiegenden Betreeung fehlt.