Steuersatzberechnung bei Elterngeld?
Moin zusammen,
meine Frau ist Schwanger und wir überlegen aktuell wie die Geldlage bei uns aussehen wird wenn Sie Elterngeld bekommen würde.
Aktuell verdienen wir Netto ziemlich ähnlich, deswegen sind wir beide auch in der 4. Nur ist mein Brutto um 17 000€ geringer als das meiner Frau da ich Soldat bin und nur Einkommenssteuer zahle. Es ist auch egal wer von uns in Elternzeit gehen würde. Den Höchstsatz von 1800€ netto würden wir beide bekommen ohne die Steuerklasse zu wechseln. Also gehen wir davon aus das Sie in Elternzeit geht. Dann wird ja das Elterngeld/Jahr fiktiv auf mein Einkommen dazugerechnet und davon zahle ich Steuern. Wie läuft das dann ab? Theoretisch müsste ich dann doch in die 3 wechseln um weniger Steuer zu zahlen, wobei die Steuerlast ja am Ende gleich sein sollte oder nicht? Doch in 4 bspw. zahle ich ca. 20% und in 3 würde ich ca. 12% Steuern zahlen. Wie berechne ich das richtig? Vielen Dank
2 Antworten
wobei die Steuerlast ja am Ende gleich sein sollte
Genau, die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung. Auf die tatsächliche Einkommensteuer die nach Abgabe der Steuererklärung ermittelt wird hat die Lohnsteuerklasse keine Auswirkungen.
Das elterngeld ist steuerfei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dazu muss man wissen, dass der Einkommensteuertarif progressive ist, je höher dad Einkommen, umso höher der Steuersatz. Für die Berechnung des Steuersatzes wird das elterngeld dann mit berücksichtigt. Der Steuersatz wird dann aber nur aber das steuerpflichtige zu verteuernde Einkommen angewendet in dem das Elterngeld nicht enthalten ist.
Ein Beispiel:
Angenommen aufgrund eurer Einkommen habt ihr aktuell einen durchschnittlichen Steuersatz von 20%. Wenn das Einkommen deiner Frau wegfällt wären es 15%. Mit Berücksichtigung des elterngelds sind es 18%. Diese 18% zahlst du dann auf dein/euer Einkommen.
Okay, das hat mir geholfen. D.h bleibe ich in 4, kriege ich wahrscheinlich eine Nachzahlung. Gehe in 3 muss ich wahrscheinlich Nachzahlen.
Wird das Elterngeld besteuert? Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten "Progressionsvorbehalt". Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird.
Also gehen wir davon aus das Sie in Elternzeit geht. Dann wird ja das Elterngeld/Jahr fiktiv auf mein Einkommen dazugerechnet und davon zahle ich Steuern...
Falsch - das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung und somit steuerfrei! Nur wegen dem Steuerprogressionsvorbehalt erhöht sich euer Steuersatz, jedoch bleibt das Elterngeld davon verschont ;-))
Doch in 4 bspw. zahle ich ca. 20% und in 3 würde ich ca. 12% Steuern zahlen...
Die Lohnsteuer ist ja nur mal eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerlast. Bei Lohnst.klasse 3 mußt du dann eben im Folgejahr Steuern nachentrichten :-((
Viel interessanter wäre doch der Vergleich der Lohnst.klassen vor der Schwangerschaft gewesen wegen der Berechnung vom Elterngeld...
Nein - auf das zu versteuernde Jahreseinkommen! Die mtl. Lohnsteuer rechnet sich vom Bruttolohn: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf
Nein, da verwechselst du leider die mtl. Lohnsteuer (von deinem Bruttolohn) und die jährl. Einkommensteuer mit dem erhöhten Steuersatz; jedoch wird diese Jahressteuer vom gemeinsamen zu versteuerndem Einkommen berechnet: (siehe Steuertabelle und Erklärung auf Seite 2) und nicht vom Bruttolohn!!!
Nochmals nein - doch nicht auf den Jahrebruttolohn, sondern die Jahressteuer wird vom zu versteuerndem Einkommen mit dem erhöhten Steuersatz berechnet!
Bei 50.000€ Jahresbruttolohn sind vllt. ca. 40.000€ zu versteuerndes Einkommen und hiervon wird der erhöhte Steuersatz berechnet!
Also wird der erhöhte Steuersatz nur auf mein Brutto fällig?