Was jedoch derzeitig von feministischer Seite (ich würde jedoch sagen Antinatalisten trifft es besser) skandiert wird ist, dass eine Frau ein alleiniges Rechtbesitzt, zu entscheiden, ob undVOR ALLEMWANN Sie das Leben eines in sich heran wachsenden Kindes beendet.
Diesen Punkt mit dem "wann" sehe ich tatsächlich eher selten in der Diskussion.
Was das alleinige Recht der Frau angeht: Natürlich sollte man im Idealfall als Paar, bzw. als ungewollte werdende Eltern, miteinander über die Entscheidung reden und diese so treffen, dass beide damit im reinen sind.
Denn ich kann schon auch nachvollziehen, dass es für Männer nur schwer zu ertragen ist, wenn ihr Kind, auf das sie sich eigentlich freuen würden, von der Frau abgetrieben wird.
Andererseits kann ich auch nachvollziehen, dass es Männer als unfair empfinden, wenn sie ungewollt Vater werden und dann auch noch Unterhalt zahlen müssen.
ABER: Das Ding ist, es gibt halt nicht "ein bisschen schwanger". Und zwischen Abbruch und Nicht-Abbruch gibt es keinen Kompromiss.
Auch wenn es für den Mann so aussehen mag: eine Abtreibung macht die Schwangerschaft nicht ungeschehen. Die Frau IST schwanger, es wächst ein konkreter Embryo in ihr und an dieser Tatsache waren alle beide beteiligt.
Das konkrete Kind haben beide gezeugt und beide müssen dafür Verantwortung übernehmen. Nochmal: der Embryo EXISTIERT bereits und dafür sind beide verantwortlich, nicht nur die Frau.
Wie auch immer man Abtreibungen moralisch und ethisch beurteilen mag, an einer Tatsache kommt man nicht vorbei: es wurde ein Kind gezeugt und das wächst in der Schwangeren. Es hat in der 6. Woche bereits ein schlagendes Herz und in der 14. Woche (der letzten Woche, in der Abtreibungen hierzulande straffrei möglich sind) einen Mund, den es öffnen kann, Finger mit Fingernägeln dran und es kann nach der Nabelschnur greifen.
Eine Abtreibung macht die Schwangerschaft nicht ungeschehen, sie beendet sie. Und dieser konkrete Embryo wird niemals geboren werden.
Eine Abtreibung bedeutet nicht, dass die Frau sich der Verantwortung entzieht - auch da übernimmt sie ja Verantwortung für sich und für ihren Körper. Alle körperlichen und psychischen Folgen muss ebenso sie alleine tragen.
Da es nun eben keinen Kompromiss geben kann, muss man fragen, wer von der Entscheidung letztendlich schwerer betroffen ist, und diesem jenigen das letztliche Entscheidungsrecht überlassen. Und das ist nun mal die Frau, die schwanger ist, die neun Monate lang das Kind austragen und am Ende gebären muss und die alle körperlichen Folgen tragen muss (die im übrigen gravierend sein können), sowohl die Folgen einer Abtreibung als auch einer Schwangerschaft.
Und in der Regel ist es die Frau, die dann das Kind am Hals hat und finanzielle Einbußen (niedrigere Rente usw.) und Nachteile im Job (Stichwort Teilzeitfalle) hinnehmen muss.
Ein Mitspracherecht (im Sinne von Mitentscheidungsrecht) des werdenden Vaters kann es hier nicht geben, das liegt in der Natur der Sache. Denn wenn die Schwangere für ihre Entscheidung (egal, für welche) das "OK" des Erzeugers bräuchte, wäre es ja nicht mehr ihre Entscheidung, sondern die des werdenden Vaters. Also würde so die (neben dem Kind) hauptsächlich betroffene Person entmündigt, wenn sie entweder zu einer Abtreibung oder dem Austragen der ungewollten Schwangerschaft gezwungen würde, weil ihr Partner durch sein "nein" das so wollte.
Außerdem ist bis zur Geburt ja auch gar nicht zu 100% feststellbar, wer denn nun der Vater ist. Also wer sollte im Zweifelsfall entscheiden dürfen? Alle Männer, die in Frage kommen?
Was das Thema Unterhalt angeht: Unterhalt zahlt immer auch die Mutter, auch wenn das Kind bei ihr wohnt - sie braucht ja eine größere Wohnung, hat höhere Nebenkosten und so weiter. Und der Unterhalt steht dem KIND zu, nicht der Mutter. Insofern ist die Unterhaltszahlung das absolute Minimum, das Väter leisten müssen.
Und nicht einmal alle Väter tun das Minimum. Im Jahr 2020 kam eine Studie ( Hubert, S., Neuberger, F. & Sommer, M. (2020): Alleinerziehend, alleinbezahlend? Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss und Gründe für den Unterhaltsausfall. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation, Jg. 40, H. 1, S. 19-38) zu dem Ergebnis, dass nur die Hälfte der unterhaltsberechtigten Kinder den ihnen rechtlich zustehenden Unterhalt erhält. Dieser liegt allerdings wiederum in der Hälfte der Fälle unterhalb der Mindestzahlbeträge.
Ja, es gibt alleinerziehende Väter und unterhaltspflichtige Mütter. Aber machen wir uns nichts vor: ein Großteil der Zahlverweigerer sind männlich.
Von daher ist es gar nicht mal soweit her damit, dass Väter angeblich zum Zahlen gezwungen werden.
Unsere jetzige Gesellschaft krankt jetzt schon ENORM daran, das es nicht genügend junge Menschen gibt,
Es gäbe viel, was man tun könnte. Ein Zwang zum Gebären und das Einschränken von Menschenrechten gehört nicht dazu.
dass das klassische Familienbild immer weiter dekonstruiert wird
Also Frauen zurück an den Herd, oder was? Das ist keine Lösung. Die Arbeitskraft von Frauen wird nämlich auch gebraucht.