Elternzeit/Elterngeld?

3 Antworten

Ich nehme an, du bist der werdende Vater, denn sonst würde der von dir angegebene Zeitraum in die Zahlung des Mutterschaftsgeldes fallen.

Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld umfasst 12 Monate vor dem Geburtsmonat deines Kindes - in deinem Fall also den Zeitraum vom 01.12.23 bis 30.11.24.

Die letzten 10 Tage vor der Geburt sind nicht relevant.

Alles Gute!


Bobby95 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 17:27

Danke ! Ja,in der Fragestellung geht es um mich . Endlich mal die Antwort auf die ich gewartet habe ! Es ging mir nämlich explizit um die 10 Tage vor der Geburt .. Da es ja Einkommen ist ,das ich während der Elternzeit bekommen würde bzw. es in dem Zeitraum überwiesen wird ..

Bei Geburt am 11.12.24 ginge dein Mutterschutz bis zum 05.02.25 - in dieser Zeit darfst du nicht (angestellt) arbeiten und erhältst Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Das Mutterschaftsgeld beträgt 13 EUR pro Kalendertag. Die Differenz zum Nettoentgelt bezahlt der Arbeitgeber. Den Zuschuss berechnet der Arbeitgeber anhand des Nettoentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

Die Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. 

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Myop86  12.11.2024, 13:43

Ich nehme an hier fragt der Vater..

Bobby95 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 14:01

Danke ,für die ausführliche Antwort! :) Hier gehts aber tatsächlich um den Vater.. Mir geht es bloß darum ob die Tage 1.12-10.12 mit angerechnet werden bzw. Als Nebenverdienst angerechnet werden .. Das Geld habe ich ja nicht während der Elternzeit bezogen ,sonder davor ..

Für die Berechnung von Elterngeld sind die Einkünfte der letzten 12 Monate vor Beginn der Elternzeit ausschlaggebend. Das muss man angeben.


Bobby95 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 17:16

Das heißt wenn ich im selben Kalendermonat Lohn und Elterngeld bezogen habe spielt es keine Rolle? Bzw wenn der Lohn sich auf die letzten Tage vor der Geburt beziehen?

Blindi56  12.11.2024, 17:25
@Bobby95

Elterngeld gibt es in keinem Monat, in dem Lohn bezogen wurde. Deshalb haben viele ja nach dem Ende der Elternzeit eine Lücke, weil es den ersten Arbeitslohn erst im nachhinein nach einem Monat Arbeit gibt.

Du hast als Vater nach der Geburt Anspruch auf eine 2 wöchige bezahlte Auszeit, das ist NICHT Elternzeit!

Bobby95 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 17:33
@Blindi56

Mal angenommen ich würde vom 1.12-10.12 ganz normal arbeiten und am 11.12 kommt mein Kind auf die Welt ,dann würde ich ja bis 10ten Lohn bekommen und ab 11ten -10.01 Elterngeld oder nicht ? Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit auch schon bestätigt hat ..

Blindi56  12.11.2024, 17:49
@Bobby95

Dann bekommst Du ja in dem Monat nacheinander Lohn und Elterngeld. Nicht gleichzeitig.

Elli113  12.11.2024, 18:36
@Blindi56
Du hast als Vater nach der Geburt Anspruch auf eine 2 wöchige bezahlte Auszeit

Nein. Das war mal geplant, wurde bisher aber nicht umgesetzt.