Du hast offenbar rückwirkend eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt bekommen.

Für den Zeitraum vom 01.06.24 bis 31.07.24 hast du jedoch Bürgergeld bezogen, das rückwirkend mit der Rente verrechnet wird - einschließlich der übernommenen Beiträge zur Kranken - und Pflegeversicherung.

Das Schreiben informiert dich lediglich über die Berechnung des Erstattungsanspruchs gegenüber der Rentenversicherung.

Wenn deine Rente für die beiden Monate höher ist als der Erstattungsanspruch, bekommst du eine Nachzahlung für diesen Zeitraum, andernfalls musst du aber auch nichts zurückzahlen.

Die laufende Rentenzahlung beginnt demnach ab 01.08.24 - immer rückwirkend zum Ende des Monats.

Es ist also nur eine Information für dich, ohne dass du einen Handlungsbedarf hast.

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Nein, das lohnt sich nicht, wenn man eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, denn die RV-Beiträge werden deine spätere Regelaltersrente nicht erhöhen.

Beiträge auf einen Minijob zu zahlen ist nur dann sinnvoll, wenn man keinen Hauptjob hat und keine Rente bezieht, z.B. für Schüler, Studenten oder Hausfrauen, die dadurch Beitragszeiten gewinnen.

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Wir haben schließlich nicht umsonst einen Geruchs - und Geschmackssinn.

Wenn das Fleisch gut geschmeckt hat und du bisher keine Bauschmerzen hast, wird es nicht schlecht gewesen sein.

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Zunächst einmal musst du zu dem Personenkreis gehören, der das 63. Lebensjahr vollendet hat. Dann kannst du - wenn du die Wartezeit von 35 Jahren erfüllst - die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

Du kannst zwischen der Vollrente und einer Teilrente zwischen 10% und 99,99% wählen. Doch diese vorzeitige Altersrente ist mit Abschlägen belegt (bei Geburtsjahr 1961 = 12,6%).

Die in Kauf genommenen Abschläge bleiben ein Leben lang erhalten. Deshalb ist es ein Unterschied, ob du eine Teilrente nimmst und die Abschläge damit nur anteilig berechnet werden oder eine Vollrente, bei de sie auf 100% der Bruttorente gerechnet werden.

Entscheidest du dich z.B. für 70% der vorzeitigen Altersrente, werden die Abschläge auf diese 70% gerechnet. Diese Abschläge drücken deine PEP (persönliche Entgeltpunkte) und damit auch die spätere Regelaltersrente.

Die Altersrente würde sich dann aus den PEP aus deiner vorzeitigen Teil-Altersrente + ungekürzte EP + ggf. neben dem Bezug der vorzeitigen Rente erworbenen EP ergeben.

Ob sich in deinem Fall eine Teilrente lohnt, ist eine andere Frage, die man nur individuell beantworten kann, wenn man alle Faktoren kennt.

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Anderes

Eine gute Beziehung kann man in keinem Alter garantieren, denn eine Garantie gibt es nie - das wäre ja auch langweilig. Voraussetzung ist jedoch, dass beide reif genug dafür sind. Aber auch die persönliche Reife ist bei jedem anders ausgeprägt. Manche sind es bereits mit 16 oder 18 Jahren, andere werden nie erwachsen.

Eine gute Beziehung hängt nicht vom Alter ab, sondern von der Bereitschaft, Kompromisse einzugehen, dem/der anderen auf Augenhöhe zu begegnen und ihr/ihm auch ihre/seine persönliche Freiheit zuzugestehen.

Die erste Liebe ist wie ein Strohfeuer, dass hell und heiß ist, aber schnell herunter gebrannt ist. Deshalb muss man immer wieder einen Scheit nachlegen.

Das können kleine Aufmerksamkeiten sein oder gemeinsame schöne Erlebnisse.

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Du hast einen Monat Zeit, formlos Widerspruch einzulegen. Dieser hat jedoch nur dann Sinn, wenn dein Arzt dich darin unterstützt, denn ein medizinisches Gutachten kann nur ein Mediziner anfechten.

Einen erneuten Antrag innerhalb weniger Monate zu stellen, ist nicht sinnvoll - es sei denn, dem Widerspruch wurde nicht abgeholfen und innerhalb von 6 Monaten hat sich der Gesundheitszustand drastisch verschlechtert.

Mein Rat: Um die Frist nicht zu verpassen, lege sofort schriftlich Widerspruch ein und schreibe dazu, dass du nach Rücksprache mit dem Arzt den Widerspruch begründen wirst bzw. weitere Befunde nachreichst. Dan hat der Arzt genug Zeit, den Widerspruch zu unterstützen.

In dem Fall wird ein zweiter Gutachter beauftragt, der den Fall erneut begutachtet.

Vielleicht ist es ratsam, zunächst eine Reha zu machen, in deren Verlauf die Prognose gestellt wird, wie es weitergehen soll. Das musst du mit deinem Arzt besprechen.

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Nein

Wenn du den Fußballclub oder das Land meinst - die sind unverkäuflich.

Aber wenn du dort Urlaub machen willst, ist es nicht viel teurer als anderswo. Es kommt darauf an, ob du in ein 5-Sterne-Hotel gehst oder in eine Ferienwohnung auf einem Bauernhof. Beides ist - wie überall - doppelt so teuer wie vor 10 Jahren.

Zum Wohnen ist Bayern teuer, aber es gibt große Unterschiede zwischen München und anderen Gegenden.

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Nein, es wird kaum unterschätzt

Es ist allgemein bekannt, dass es Christen in islamischen Ländern nicht gerade leiht haben. Bestenfalls werden sie geduldet.

Aber so geht es nicht nur Christen. In Afghanistan, im Iran, auf den Malediven, in Mauretanien, Pakistan, Saudiarabien und im Sudan leben z.B. Atheisten ausgesprochen gefährlich. Dort droht ihnen sogar die Hinrichtung.

Es ist schlimm, dass Religionen oft dazu dienen, Menschen zu manipulieren und sogar aufeinander zu hetzen. Da kann man auch das Christentum nicht ausnehmen.

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