Elternzeit 2 mal?

1 Antwort

Jein.

Du hast Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit, die du in drei (mit Zustimmung des Arbeitgebers sogar vier) Abschnitte aufteilen kannst. Bis zu 24 Monate dieser drei Jahre kannst du auch noch zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen.

ABER: du musst dich in deinem ersten Antrag auf Elternzeit nach der Geburt für die ersten zwei Jahre festlegen. Eine nachträgliche Änderung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (s.a. §16 BEEG).