Wann bekommt man Bestätigung der Elternzeit vom Arbeitgeber?
Wann bekommt man die Bestätigung der beantragten Elternzeit vom Arbeitgeber?
Bekommt man die Bestätigung erst bei Geburt des Kindes oder schon früher?
3 Antworten
Streng genommen wird die Elternzeit nicht beantragt, sondern angemeldet.
Der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht verweigern.
Demzufolge braucht es auch keine Bestätigung.
Aber im Zweifelsfall kann man immer bei der Personalstelle nachfragen.
Selbsterklärend ist das natürlich erst nach der Geburt möglich, sonst hat man ja kein Anfangsdatum.
Vor der Geburt ist es nicht möglich, den Antrittstermin auszurechnen.
Google sagt:
Wann muss der Arbeitgeber Elternzeit bestätigen?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht beantragen. Sie können Ihre Elternzeit ganz einfach bei Ihrem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anmelden.
Nichtsdestotrotz muss der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG die Elternzeit bescheinigen.
Eine Frist dazu finde ich allerdings im Gesetzestext nicht - oder habe sie überlesen ;-)