5 Antworten

Teilzeit in Elternzeit, das hatte ich schon bei Kind 1 und jetzt auch bei Kind 2, und auch mein Mann hat nach der Geburt von Kind 1 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet und wird das bei Kind 2 tun, wenn seine Vollzeit-Elternzeit vorbei ist.

Der Hauptgrund ist bei uns, dass wir Beamte sind. In Elternzeit beträgt die Beihilfe 70%, wodurch die PKV entsprechend günstiger wird.

Wenn man einfach nur normal in Teilzeit arbeitet, übernimmt die Beihilfe lediglich 50%.

Teilzeit in Elternzeit hat im Vergleich nur Vorteile zur klassischen Teilzeit bzw. keine Nachteile.

Sofern man sich an Stundengrenzen hält, gibts wenigstens noch einen kleinen Elterngeldanteil (wenn man nicht alle Basismonate zu dem Punkt schon verbraucht hat). Dazu noch Kündigungsschutz, Urlaubstage verfallen nach wie vor nicht und weiteres.

Also statt 32 Stunden regulärer Teilzeit sollte man immer Teilzeit in Elternzeit wählen sofern man das noch kann...

Ausnahme natürlich : Wenn man Vollzeit arbeiten will ;) (Oder komplett in Elternzeit sein)

Wenn ich aufgrund eines Kindes meiner Vollzeitstelle nicht nachgehen kann dann natürlich Teilzeit in Elternzeit, allein schon weil dann Kündigungsschutz besteht.

Hat man kein Kind, dann normale Teilzeit, weil man gar keine Möglichkeit hat Elternzeit zu bekommen.

ich bin nach der Geburt unserer Zwillinge für ca. 5 Jahre in Teilzeit gegangen. Meine Frau war in Elternzeit (100%) und es kam ein weiteres Kind nach fast 3 Jahren zur Welt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 Kinder