Elternzeit verlängern? AG stimmt nicht zu?
Hallo Leute.
Ich habe ein bisschen komplizierte Frage.
Bei Zwillingen kann man bis zu 6 J Elternzeit nehmen.
Z.B.(theoretisch) Einstieg nach EZ sollte am 01.11.beginnen. sagen wir mal so.
Wenn man Frist (ab 3.Jahr) zur Verlängerung der EZ versäumt, darf der AG tatsächlich den Antrag ablehnen?
Wenn ja, wann kann man frühestens wieder in die EZ gehen? Wie lange muss man nach Einstieg arbeiten um die EZ wieder zu nehmen?
2 Antworten
Die Frage ist so nicht zu beantworten.
Wie viele Abschnitte der Elternzeit wurden pro Kind schon genommen? Wurde für ein Kind die Elternzeit schon komplett ausgeschöpft?
Wurde überhaupt schon für beide Kinder Elternzeit beantragt, wenn ja, wie lange und für welche Lebenjahre?
Grundsätzlich ablehnen darf der AG einen Antrag auf Elternzeit dann, wenn Fristen nicht eingehalten wurden. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. Einen Anspruch auf mehr als drei Abschnitte hat man sowieso gar nicht, das ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Hier https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/was-ist-elternzeit--124702 gibt es ganz viele Informationen zum Thema Elternzeit. Falls noch Fragen offen sind, findet man unten Kontaktmöglichkeiten.