Arbeiten während Elternzeit?
Hallo zusammen,
ich war 1 Jahr in Elternzeit und habe das komplette Basis Elterngeld aufgebraucht.
Nun werde ich ab März meine Arbeit in TZ im Rahmen meiner Elternzeit aufnehmen.
In Elternzeit bleibe ich nur, da ich eigentlich eine VZ-Stelle habe und in diese gerne nächstes Jahr zurückkehren möchte.
Ich steige im März mit 30 Stunden ein, da 32 leider betrieblich nicht möglich sind.
Wie gesagt, ich erhalte KEIN ELTERNGELD mehr!
Jetzt haben wir leider -wie immer- ein paar Dinge, die neu angeschafft werden müssten.
Dafür würde ich gerne ein paar Stunden am Wochenende, wenn das Baby schläft und der Papa zu Hause ist arbeiten.
Habe gehört, dass ich nur 2 Stunden arbeiten dürfte (Nebenjob). Ist das korrekt?
Wenn ja, wieso ist das so? Ich beziehe schließlich keine Geldleistung, sondern kann leider nur nicht im VZ aktuell bei meinem AG arbeiten, da ich genau in dieser Zeit keine Betreuung hab.
Hat da jemand Erfahrung?
Stimmt es wirklich, dass man dann theoretisch nur 2 Stunden pro Woche noch zusätzlich arbeiten dürfte (Nebenjob)?
Wieso bist du dann noch in Elternzeit?
Steht doch da :-)
ich habe sehr unflexible AZ im Büro und kann dort nur in TZ arbeiten.
Am Wochenende oder in den Abendstunden, wenn das Baby schläft könnte ich mehr arbeiten
2 Antworten
Habe gehört, dass ich nur 2 Stunden arbeiten dürfte (Nebenjob). Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt.
wieso ist das so?
Wegen § 15 Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG:
(4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein.
Nein, es gilt allgemein bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
Ja, das gilt auch für eine Nebentätigkeit. Der Arbeitnehmer darf nicht mehr als 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt tätig sein.
Verstehe ich immer noch nicht. dein Elterngeld ist aufgebraucht. Und du gehst arbeiten - wenn auch nur TZ wegen den Umständen. Warum dann in Elternzeit bleiben? Das hindert dich schließlich an der Stelle nur daran, dass du einen weiteren Job machen kannst.
Weil mein Bürojob unflexible Arbeitszeiten hat.
das war aber nicht meine Frage sorry
Ja, ich verstehe so langsam. Du fängst ja erst im März mit Arbeiten an, aber es geht um die Zeit jetzt bis dahin. Eigentlich wäre auch hier dein Arbeitgeber dein Ansprechpartner. Da Elternzeit den Zusatzverdienst verhindert, könntet ihr vielleicht eine (unbezahlte) Urlaubslösung finden?
Es macht tatsächlich einen Unterschied, ob man Teilzeit arbeitet während der Elternzeit oder Teilzeit gem. Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Bei ersterem behält man den Anspruch, nach Ende der Elternteilzeit wieder in Vollzeit einzusteigen. Also: Elternzeit zu Ende, alter Vollzeitjob wieder da.
Wenn man aber seine Arbeitszeit dauerhaft verringert, kann es unter Umständen nicht ganz so einfach sein, wieder Stunden aufzustocken.
Der Arbeitgeber hat dann nämlich das Recht, einen schriftlichen Antrag zu verlangen und die Stundenzahl erst dann aufzustocken, wenn innerhalb des Unternehmens eine passende Vollzeitstelle frei oder neu geschaffen wird (§ 9 TzBfG).
Gilt das denn nur während man Elterngeld betrifft oder darüber hinaus?
gilt es auch für eine Nebentätigkeit?