Wie lange darf man nach den Semesterferien arbeiten?

1 Antwort

Da gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Wenn du BAföG beziehst, musst du deine Einnahmen melden und wenn du über 520€ pro Monat verdienst und es kein Werkstudentenjob ist, musst du bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aktiv dafür sorgen, dass du bei deiner Krankenversicherung wieder in die Familienversicherung aufgenommen wirst (denn da fällst du raus, wenn dein AG für dich die KV Beiträge abführt). Das war es aber auch. Viele unserer Studenten arbeiten das ganze Jahr Teilzeit.