Elternzeit nachdem gearbeitet wurde?
Guten Abend, ich blicke nicht ganz durch beim Thema Elternzeit..
Ich bin Vater und habe bereits einen ( 1 ) Monat Elternezeit beantragt und genommen. Letztes Jahr kurz nach dwr Geburt. Das war der zweite Lebensmonat meines Kindes. Ich habe aber den zweiten Monat Elternzeit noch nicht beim Arbeitgeber beantragt. Da ich nicht zwei Monate gleichzeitig mit meiner Frau nehmen konnte.
Ich verstehe nun nicht, ob ich lediglich erneut eine "einfache" Mitteilung über diesen zweiten Monat der Elternzeit beim Arbeitgeber abgebe, wie beim ersten Antrag. Kann der Arbeitgeber das ablehnen?
Elternzeit