Elternzeit nachdem gearbeitet wurde?


14.04.2025, 21:42

Vergessen zu erwähnen das ich nach dem ersten Monat der Elternzeit wieder gearbeitet hab, bis stand heute. Geplant ist aber wie oben erwähnt, den zweiten Monat elternzeit zu nehmen.

2 Antworten

 Kann der Arbeitgeber das ablehnen?

Ja, das kann er und zwar mit Verweis auf §16 Abs. 1 BEEG:

Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. 

Da ich nicht zwei Monate gleichzeitig mit meiner Frau nehmen konnte

Trotzdem hättest du im Erstantrag schon angeben müssen, wann du den zweiten Monat Elternzeit planst, wenn dieser zweite Monat Elternzeit innerhalb der ersten zwei Lebensjahre des Kindes liegt.

Eine Änderung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes beträgt diese Frist 7 Wochen, zwischen dem dritten und achten Lebensjahr liegt sie bei 13 Wochen. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber Ihrem Wunsch, die Elternzeit als Vater zu splitten, in den ersten 3 Lebensjahren nicht widersprechen darf. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag ist dies zudem nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe möglich.

https://www.arbeitsrechte.de/elternzeit-vater-splitten/#elternzeit-als-vater-splitten-vorsicht-bei-antrag-fristen

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Elli113  15.04.2025, 09:52

Alles richtig, aber der AG kann den Antrag mit Verweis auf § 16 Abs. 1 S 2 BEEG ablehnen:

Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1 (= in den ersten drei Lebensjahren des Kindes), muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.