Elternzeit Krankenversicherung Wer bezahlt?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit und Krankenversicherung:
Vor zwei Jahren habe ich ein Jahr Elternzeit genommen und in dieser Zeit auch ein Jahr Elterngeld bekommen. Währenddessen war ich ganz normal krankenversichert. Pro Kind stehen ja insgesamt 3 Jahre Elternzeit zur Verfügung – ich habe also noch 2 Jahre übrig.
Jetzt plane ich, erneut für 4 Monate Elternzeit zu nehmen, diesmal aber ohne Elterngeld.
Ich war bis Ende April über meinen Arbeitgeber pflichtversichert. Seit Mai bin ich in unbezahltem Urlaub, weil ich aktuell eine Meisterschule besuche. Diese Zeit soll als Elternzeit gelten.
Meine Frage ist nun:
Bin ich in dieser zweiten Elternzeit (ohne Elterngeld) weiterhin kostenlos gesetzlich krankenversichert – so wie beim ersten Mal? Oder muss ich jetzt Beiträge selbst zahlen?
Ich danke euch schon mal für eure Antworten
Kann der Arbeitgeber das nachträglich ändern ? Weil ich mit Grund 30 abgemeldet wurde (sozialversicherungsbescheid)
3 Antworten
Während der EZ bleibst du i. d. R. so krankenversichert wie bisher, d. h. falls gesetzlich krankenversichert, dann auch während der EZ: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert--124862
Wie es sich bei unbezahltem Urlaub verhält, kannst du beim Bürgertelefon des BMAS (Themengebiet Arbeitsrecht - 030 221911004) erfragen. Du kannst dich außerdem beim Bürgertelefon zur Krankenversicherung (Bundesministerium für Gesundheit) zu Fragen rund um die Krankenversicherung erkundigen - Tel.: 030/340606601.
Falls benötigt: Hier findest du Infos zur Mitteilung der Elternzeit (je nach Alter deines Kindes Frist der Anmeldung der EZ von 7 oder 13 Wochen vor Beginn): https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wann-und-wie-muss-ich-elternzeit-beantragen--124810
wenn du Elternzeit beantragt hast, bist du auf jeden Fall versichert. Der Staat bezahlt die Beiträge. Bei unbezahltem Urlaub weiß ich es nicht.
Ob du Elterngeld bekommst oder nicht ist irrelevant. In der Elternzeit bist du ganz normal versichert.
Entweder bist du in Elternzeit ODER im unbezahlten Urlaub. Wenn du abgemeldet wurdest musst du das mit dem Arbeitgeber klären.
Kann der Arbeitgeber das nachträglich ändern ? Weil ich mit Grund 30 abgemeldet wurde (sozialversicherungsbescheid)