Elternzeit Krankenversicherung Wer bezahlt?


17.06.2025, 22:27

Kann der Arbeitgeber das nachträglich ändern ? Weil ich mit Grund 30 abgemeldet wurde (sozialversicherungsbescheid)

3 Antworten

Während der EZ bleibst du i. d. R. so krankenversichert wie bisher, d. h. falls gesetzlich krankenversichert, dann auch während der EZ: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert--124862

Wie es sich bei unbezahltem Urlaub verhält, kannst du beim Bürgertelefon des BMAS (Themengebiet Arbeitsrecht - 030 221911004) erfragen. Du kannst dich außerdem beim Bürgertelefon zur Krankenversicherung (Bundesministerium für Gesundheit) zu Fragen rund um die Krankenversicherung erkundigen - Tel.: 030/340606601.

Falls benötigt: Hier findest du Infos zur Mitteilung der Elternzeit (je nach Alter deines Kindes Frist der Anmeldung der EZ von 7 oder 13 Wochen vor Beginn): https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wann-und-wie-muss-ich-elternzeit-beantragen--124810

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn du Elternzeit beantragt hast, bist du auf jeden Fall versichert. Der Staat bezahlt die Beiträge. Bei unbezahltem Urlaub weiß ich es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 16 Jahre Berufserfahrung im Bereich Pharmazie.

Ob du Elterngeld bekommst oder nicht ist irrelevant. In der Elternzeit bist du ganz normal versichert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Xardas2121 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 22:21

Kann der Arbeitgeber das nachträglich ändern ? Weil ich mit Grund 30 abgemeldet wurde (sozialversicherungsbescheid)

Jana174923  17.06.2025, 22:23
@Xardas2121

Entweder bist du in Elternzeit ODER im unbezahlten Urlaub. Wenn du abgemeldet wurdest musst du das mit dem Arbeitgeber klären.