Elternzeit Vater?

3 Antworten

 Mein Mann möchte nun auch seine zwei Monate Elternzeit nehmen. 

Er hat Anspruch auf drei Jahre, genau wie du.

Gerne würden wir diese splitten

Das ist möglich. Bei der Beantragung von Elternzeit ist es möglich, diese auf bis zu drei, mit Zustimmung des Arbeitgebers auf vier Abschnitte aufzuteilen.

Euer Problem ist nicht die Elternzeit, sondern das ElternGELD.

Nach dem 14. Lebensmonat kann man nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen – maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis das Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist. Den Bezug darf man dann nicht mehr unterbrechen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, kann man sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann kann man danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn man noch Monate übrig hätte.

Da man den Elterngeldantrag auch nur maximal drei Monate rückwirkend noch ändern kann, habt ihr da wohl zu lange gewartet.

Gerne könnt ihr aber diese Auskunft bei der in eurem Bundesland zuständigen Behörde verifizieren lassen.

einfach bei der richtigen Behörde anrufen und da nachfragen

Wenn nicht dann müsst ihr mit den 900 € auskommen.

War bei mir auch nicht anders. ich war 2 Jahre zu hause - hab 1 Jahr lang ca. 80% von meinem Gehalt bekommen - das zweite ja gar nichts mehr. Ihr habt vorher ja auch mehr bekommen und hoffentlich nicht alles bis auf den letzten Cent ausgegeben...

Am 18.10.2021 geboren, heißt 14 Monate später ist der kleine am 18.12.2022 gewesen.

Man kann die 2 Partnermonate Basiselterngeld nur in den ersten 14 Lebensmonaten nehmen. Elternzeit kriegt dein Mann sicher trotzdem, aber kein Basiselterngeld mehr.

Elli113  13.02.2023, 10:19
Man kann die 2 Partnermonate Elterngeld nur in den ersten 14 Lebensmonaten nehmen.

Jein. Der Bezug von EltergeldBASIS ist nur in den ersten 14 Lebensmonaten möglich. ElterngeldPlus geht auch noch danach, aber es darf nach dem 14. Monat keine Lücke im Bezug entstehen. Daher hat der Fragesteller wohl tatsächlich keinen Anspruch mehr.

1
Berndban  13.02.2023, 10:20
@Elli113

Hey, hatte gerade meinen Beitrag parallel spezifiziert. Danke für die Korrektur.

1