Fragen zur Elternzeit/ Elterngeld?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Kommt darauf an, wann Kind 2 geboren wird. Die Berechnungsgrundlage sind an sich die letzten 12 Monate vor der Geburt und Monate ohne Einkommen zählen mit 0€. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 können aber auf Antrag ausgeklammert werden. Wenn Kind 2 also maximal 14 Monate nach Kind 1 geboren wird, wäre die Berechnungsgrundlage die gleiche.
  2. Nein. Man hat als Paar pro Kind maximal 14 Monate ElterngeldBasis zur Verfügung.
  3. Es gibt den sogenannten Partnerschaftsbonus. Das sind vier weitere Monate ElterngeldPlus für jeden Elternteil, wenn BEIDE in diesen vier Monaten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. ABER das ist nur möglich, wenn es keine Lücke im Bezug gibt. Bedeutet, dass die Partnerschaftsbonusmonate direkt an den Elterngeld-Bezug anschließen müssen.

iQDetectiv 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 16:50

Danke erst einmal :)

Zur 1. Antwort, die 14 Monate ist das das Max. was ausgeklammert werden kann?

Eltern mit Elterngeld-Plus kommen am Ende auf 22 Monate, werden dann diese 22 Monate ausgeklammert oder davon nur die 14 Monate und 8 Monate Berechnet?

Elli113  31.05.2025, 20:25
@iQDetectiv

14 Monate ist das Maximum, das ausgeklammert werden kann, WENN in diesen 14 Monaten von der betreffenden Person Elterngeld bezogen wurde.

Wenn 12 Monate ElterngeldBasis bezogen wurden, werden auch nur 12 Monate ausgeklammert.