Wie wird das Elterngeld berechnet, bei Ss in Elternzeit?

2 Antworten

Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.

Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten ElterngeldBasis und/oder ElterngeldPlus bezogen wurde.

Heißt für dich: die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld wären die Monate März 24- Februar 25.

Ausgeklammert werden kann März und April 24 (weil du da noch Elterngeld bezogen hast), weswegen zur Berechnung noch zwei Monate von vor der Geburt von Kind 2 herangezogen werden. 

Somit wirst du etwas mehr als den Mindestsatz bekommen, plus einen Geschwisterbonus von 10%.

Ja du bekommst nur den Mindestsatz.

Du solltest versuchen die Elternzeit zu beenden wenn der Mutterschutz beginnt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig