Wie wird das Elterngeld berechnet, bei Ss in Elternzeit?
Guten Abend, im Mai 2023 ist meine Tochter geboren und ich habe mir 3 Jahre Elternzeit genommen (ich habe mir vorsorglich die 3 Jahre genommen, da man immernoch verkürzen hätte können, ich bin auch noch im Angestelltenverhältnis nur eben in Elternzeit) davon bekam ich das 1. Jahr das Basiselterngeld. Seit ein paar Monaten ist mein Abspruch auf EG ausgelaufen.
Nun bin ich wieder schwanger, ET ist März 2025.
Ich wollte hier gerne mal nachfragen, ob mir jemand erklären kann wie das nun mit der Berrechnung vom Elterngeld aussieht.
Bekomme ich nur den 300 € Mindestsatz, da ich ja seit meiner ersten Schwangerschaft nicht mehr gearbeitet habe oder wird das anders berechnet?
Was muss ich im Hinblick auf meinen Arbeitgeber beachten?
Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Antworten.
Einen schönen Sonntag noch 💐
2 Antworten
Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.
Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten ElterngeldBasis und/oder ElterngeldPlus bezogen wurde.
Heißt für dich: die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld wären die Monate März 24- Februar 25.
Ausgeklammert werden kann März und April 24 (weil du da noch Elterngeld bezogen hast), weswegen zur Berechnung noch zwei Monate von vor der Geburt von Kind 2 herangezogen werden.
Somit wirst du etwas mehr als den Mindestsatz bekommen, plus einen Geschwisterbonus von 10%.
Ja du bekommst nur den Mindestsatz.
Du solltest versuchen die Elternzeit zu beenden wenn der Mutterschutz beginnt.