Arbeitsvertrag endet in der Elternzeit?
Hallo :)
Ich bin seit den 30.04.21 in elternzeit und mein Arbeitsvertrag endet Anfang Juli 2022. Meine elternzeit geht noch bis nächstes Jahr April 2023 (2 Jahre also, Elterngeld habe ich aber auf 1 Jahr genommen). Was ist wenn mein Arbeitsvertrag abläuft? Muss ich mich arbeitslos melden in der elternzeit? Wenn ja, bekomme ich in der elternzeit Arbeitslosengeld? Oder wie läuft das in der elternzeit?
liebe Grüße
3 Antworten
Was ist wenn mein Arbeitsvertrag abläuft?
Dann bist du arbeitslos. Befristete Verträge enden mit dem Ablaufdatum. Eine Schwangerschaft bedeutet zwar, dass du nicht gekündigt werden kannst, aber sie verlängert nicht das befristete Arbeitsverhältnis. Wird die Befristung nicht verlängert oder aufgehoben, endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt.
Muss ich mich arbeitslos melden in der elternzeit?
Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit. Wenn du also keine Arbeit mehr hast, endet auch die Elternzeit.
Und dann kommt es eben darauf an: bist du bereit, einer versicherungspflichtigen Tätigkeit (=kein Minijob!) nachzugehen oder nicht?
Falls 1: Dann meldest du dich drei Monate vor Ende der Befristung arbeitssuchend, bekommst Arbeitslosengeld und, das ist wichtig: du musst dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Das bedeutet im Klartext: die Betreuung deines Kindes muss sichergestellt sein.
Falls 2: Dann brauchst du dich nicht arbeitssuchend zu melden und bekommst auch kein Arbeitslosengeld.
Weiter unten hast du in den Kommentaren geschrieben:
Ich kann leider nur minijob machen. Ich will die kleine nähmlich nicht schon in die Krippe tun!
Das wäre dann also die zweite Möglichkeit. Dann gibt es auch kein Arbeitslosengeld.
Soviel ich weiss, haben nur Menschen die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Elternzeit. Da dein Vertrag endet, endet auch deine Elternzeit. Nur der Anspruch auf Elterngeld besteht auch ohne Arbeitsverhältnis.
"Bitte beachten Sie dabei, dass Ihre Elternzeit auch endet, wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Denn Elternzeit ist nur möglich, solange Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind"
Lg
Ja, dann hat sie dies schon aufgebraucht. Aber die Elternzeit um welche es schlussendlich ja auch geht, endet mit dem befristeten Arbeitsvertrag.
und danach will FS offenbar Minijobber sein - das heißt dann aber auch kein Anspruch auf Alg1
Befristete Verträge enden mit dem Ablaufdatum
Du solltest Dich dann arbeitslos melden - Arbeitslosengeld bekommst Du aber nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also jederzeit eine Beschäftigung aufnehmen könntest
Grundvoraussetzung wäre dafür natürlich, dass das Kind in entsprechender Betreuung ist
Soviel ich weiss, haben nur Menschen die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Elternzeit. Da dein Vertrag endet, endet auch deine Elternzeit. Nur der Anspruch auf Elterngeld besteht auch ohne Arbeitsverhältnis.
Lg
Ps: sollte ein extra Kommentar werden, sorry!
das Elterngeld wurde wohl im ersten Jahr schon ausgeschöpft - bzw. ist ausgeschöpft, wenn der Arbeitsvertag endet ...
Ich weiss, hatte es nur erwähnt, weil viele Elternzeit und Elterngeld gleich stellen, es jedoch zwei unterschiedliche Ansprüche sind.
Ja ich habe vor mir einen Minijob zu suchen. Da stehe ich dann den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wie rechnet sich das Arbeitslosengeld dann in der elternzeit falls ich nicht sofort was finden sollte?
Verfügbar sein, heißt sofort (!) eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können (also gerade keinen Minijob) - dementsprechend muss auch die Kinderbetreuung sofort (!) "stehen"
nur dann gibt es Arbeitslosengeld
die Berechnung richtet sich nach dem vorherigen Einkommen innerhalb der Rahmenfrist
Da ich mit meinem Partner zusammen wohne ist für die Betreuung gesorgt in der Zeit wo ich weg bin.
danke für die Info
der hat ganztägig Zeit? geht er nicht arbeiten?
Du musst nachweisen, dass für die Betreuung gesorgt ist - sonst bist Du nicht verfügbar
und Arbeitsangebote können ganz schnell kommen ...
Er arbeitet im homeoffice und ist flexibel was seine Arbeitszeit angeht (Gleitzeit) Beispiel: er könnte um 11 anfangen wenn ich Frühschicht habe (im Einzelhandel ab 7 Uhr möglich) oder um 16 Uhr Feierabend haben dann könnte ich da ab nachmittags aushelfen. Er wäre immer da.
PS
noch etwas wichtiges - Du musst Dich drei Monate vor Ende (!) des befristeten Vertrags arbeitslos melden - ansonsten wird eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitslosmeldung verhängt
das Ende steht ja fest, wann drei Monate davor sind musst Du ausrechnen
bei der Antrafgstellung solltest Du auch angeben können zu welchen Zeiten Du zur Verfügung stehst (wegen der Vermittlung)
Das ist mir bewusst. Eine Sperrzeit wird es wahrscheinlich nicht geben da ich nur einen minijob suche
dann bekommst Du auch kein Alg1
Du musst nämlich für eine versicherungspflichtige Tätigkeit zur Verfügung stehen
Ja das Thema hatten wir doch oben schon. Ich kann leider nur minijob machen. Ich will die kleine nähmlich nicht schon in die Krippe tun!
dann hast Du aber keinen Anspruch auf Alg1 - die Antragstellung kannst Du Dir sparen
ggfls. besteht ein Anspruch auf Alg2, wenn in der Bedarfsgemeinschaft (Partner/Kindsvater, Du plus gemeinsames Kind) nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung steht
Eltergeld ist laut FS schon im April 2022 ausgeschöpft (Elterngeld für 1 Jahr)