ich bin in der freiwilligen Versicherung und beziehe Elterngeld bzw. Bin in der elternzeit. Ich habe kein Beschäftigung oder so. Bin ich nicht dann beitragsfrei in der Freiwilligen Versicherung. Nach § 224 SGB V sind freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse – ebenso wie pflichtversicherte

Mitglieder – für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld sowie

während des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei gestellt.

Das tue ich. Aber die Krankenkasse stellt sich da quer