Arbeitslosengeld nach Elternzeit, weniger als 1 Jahr Arbeit dazwischen?
Hallo,
ich habe nach der Elternzeit einen Job angefangen, in dem es voraussichtlich nicht weiter gehen wird.
wenn ich jetzt Arbeitslosengeld beantrage, nachdem ich dort nur 9 Monate gearbeitet habe, wie genau läuft das dann?
normalerweise hat man ja nur anspruch, Nachdem man 1 Jahr gearbeitet hat.
gilt das auch nach einer neuen Beschäftigung nach der Elternzeit? Ich kann nur Informationen darüber finden, dass direkt nach der Elternzeit das ALG aus dem Einkommen davor berechnet wird…
danke
1 Antwort
Um zu gucken ob die Monate für die Anwartschaftszeit erfüllt sind, werden sich die letzten 30 Monate vor Arbeitslosmeldung angesehen. Gegebenenfalls können auch Zeiten der Kindererziehung (0-3. Lebensjahr) herangezogen werden.
Generell gilt es immer darauf hinzuweisen, mögliche Sperrzeiten zu beachten (z. B. bei Kündigung/Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund).
Das kannst du alles auch im "Merkblatt für Arbeitslose" von der Bundesagentur für Arbeit nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba036520.pdf
Bei Fragen zur individuellen Situation aber immer besser direkt bei der zuständigen Dienststelle anrufen :)
Alles Gute!