Arbeitslosengeld nach Elternzeit, weniger als 1 Jahr Arbeit dazwischen?

1 Antwort

Um zu gucken ob die Monate für die Anwartschaftszeit erfüllt sind, werden sich die letzten 30 Monate vor Arbeitslosmeldung angesehen. Gegebenenfalls können auch Zeiten der Kindererziehung (0-3. Lebensjahr) herangezogen werden.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Generell gilt es immer darauf hinzuweisen, mögliche Sperrzeiten zu beachten (z. B. bei Kündigung/Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund).

Das kannst du alles auch im "Merkblatt für Arbeitslose" von der Bundesagentur für Arbeit nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba036520.pdf

Bei Fragen zur individuellen Situation aber immer besser direkt bei der zuständigen Dienststelle anrufen :)

Alles Gute!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung