Bürgergeld ja oder nein?

2 Antworten

Du hast zwei erwachsene Personen.

Als Ehepartner sind das zusammen ein Regelbedarf von 1012,00€

Ich gehe mal davon aus, dass die Kinder noch sehr klein sind und rechne mit Regelbedarfsstufe 6.

Also für beide Kinder 714,00€.

Jetzt kommt es aber noch auf die Wohnung an. Wie groß diese ist bzw was die Wohnung kostet bzw. was euer Kreis anerkennt. Strom muss aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Bei uns im Kreis wird für 4 Personen eine Wohnung von 95qm2 mit einer Bruttokaltmiete von knapp 700,00€ und Nebenkosten von 200,00€ als angemessen angesehen und übernommen. (Heizkosten sind extra, da sind die bei uns aber großzügig)

Die 500€ vom Kindergeld werden komplett als Einkommen berechnet.

Von den 1800,00€ Netto wird ein Freibetrag berechnet. (ich schätze grob an die 380,00€.) Heißt 1420,00€ werden als Einkommen berücksichtigt.(Ich bin mir aber nicht sicher ob der Abzug vom Brutto oder Netto einkommen war)

Ihr habt einen Regelbedarf von insgesamt 1726€

Ein Einkommen von 1420 + 500 = 1920.

Damit ist euer Bedarf gedeckt und ihr würdet aus dem Bürgergeld rausfallen.

(HIER FEHLT ABER NOCH DIE WOHNUNG). Mit Wohnung (die angemessen ist, stehen die Chancen besser)

Es ist eine gaaaanz grobe Rechnung und kann natürlich abweichen.

Es wäre sinnvoll mal einen Kinderzuschlag zu beantragen bzw. Wohngeld. Vielleicht steht euch da mehr zu.

Also ich sag mal so. es steht relativ gut, dass euch irgendeine dieser Sozialleistungen zusteht.


Meeralltag28 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 11:38

Vielen Dank erst einmal. Das mit der Wohnung hatte ich ganz vergessen da würde ich jetzt mal die Familie nehmen die das Problem hat und die leben in Schleswig Holstein habe ca 65qm und eine Miete von lass mich lügen kalt 650€ warm 850€ meine ich.

Wenn eines der Kinder das 3 Lebensjahres noch nicht vollendet hat, kann zumindest theoretisch Anspruch auf Bürgergeld vom Jobcenter bestehen, ohne das man die Mutter zur Jobsuche auffordern darf.

Hat die Mutter auch kein Anspruch mehr auf Elterngeld, sondern nur 2 x 250 Euro Kindergeld, dann ist das vorrangiges Einkommen des jeweiligen Kindes, solange das Kind das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Den Eltern stünde derzeit min.ein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von jeweils 506 Euro zu, zusammen also min.schon einmal 1012 Euro pro Monat.

Angenommen sie zahlen für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom im Monat 800 Euro, dann ginge diese durch 4 Personen und würde einen Kopfanteil pro Person von jeweils 200 Euro ergeben.

Dann läge der jeweilige Bedarf der Eltern bei min. 506 Euro Regelbedarf + 200 Euro Kopfanteil von der Warmmiete = min. 706 Euro pro Monat.

Wären dann für Mutter und Vater schon einmal angenommen min. 1412 Euro pro Monat.

Der Regelbedarf für die Kinder unter 6 Jahre liegt derzeit bei jeweils 357 Euro + angenommen 200 Euro Kopfanteil von der Warmmiete würde das einen Bedarf pro Kind von monatlich min. 557 Euro ergeben, zusammen dann min. 1114 Euro.

Eltern angenommen min. 1412 Euro + Kinder min. 1114 Euro = gesamter Bedarf von min. 2526 Euro pro Monat.

Davon ginge dann erst einmal das Kindergeld von 500 Euro ab, bliebe ein vorerst ungedeckter Bedarf von angenommen min. 2026 Euro pro Monat.

Auf Erwerbseinkommen werden Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt, die werden vom Bruttoeinkommen berechnet und dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, bis 538 Euro Brutto = 438 Euro kommen 20 % = 87,60 Euro an Freibetrag dazu.

Ab 538 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto = 462 Euro x 30 % = 138,60 Euro Freibetrag und bis 1500 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag = 50 Euro.

Ohne minderjährige Kinder wären es nur 10 % Freibetrag von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto.

Der gesamte Freibetrag läge dann also in dem Fall bei 187,60 Euro + 188,60 Euro = 376,20 Euro.

Nach theoretischem Abzug des Freibetrags von angenommen 1800 Euro Nettoeinkommen bliebe ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von 1423,80 Euro.

Vorerst angenommenen ungedeckter Bedarf 2026 Euro abzüglich 1423,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen = angenommen min. 602,20 Euro ungedeckter monatlicher Bedarf, der dann theoretisch vom Jobcenter als monatliche Aufstockung gezahlt werden könnte.

Ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit müsste geprüft werden.

Kostenlose Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag und auch für Bürgergeld findest Du im Internet, für Kinderzuschlag auch das Merkblatt für Kinderzuschlag.