Arbeitslosengeld nach Elternzeit, weniger als 1 Jahr Arbeit dazwischen?
Hallo,
ich habe nach der Elternzeit einen Job angefangen, in dem es voraussichtlich nicht weiter gehen wird.
wenn ich jetzt Arbeitslosengeld beantrage, nachdem ich dort nur 9 Monate gearbeitet habe, wie genau läuft das dann?
normalerweise hat man ja nur anspruch, Nachdem man 1 Jahr gearbeitet hat.
gilt das auch nach einer neuen Beschäftigung nach der Elternzeit? Ich kann nur Informationen darüber finden, dass direkt nach der Elternzeit das ALG aus dem Einkommen davor berechnet wird…
danke
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