Elternteil und Elterngeld?
Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich verstehe nicht so ganz das Elternzeit / Elterngeld Modell. Ich wollte daher fragen, ob mir einer von euch erklären könnte, was es auf sich hat.
Soweit ich es verstanden habe, stehen der Mutter 12 Monate bei vollem Gehalt oder 24 Monate bei der Hälfte des Gehaltes zu. Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate, bei Hälfte des Gehaltes dementsprechend 28 Monate. Beide Elternteile haben auch Anspruch auf 14 Monate. Usw.
Es heißt aber, dass man die drei Jahre Elternzeit durchgehend nehmen kann. Wenn einem aber nur 24 Monate bzw. 28 Monate zustehen, dann sind das ja ca. 2 Jahre. Aber warum kann man dann drei Jahre voll nehmen, wenn einem weniger zusteht?
Und wie läuft das mit der Übertragung der 12 bzw.24 Monate Elternzeit zwischen dem 3 und 8. Lebensjahr des Kindes ?
Kann mir das einer bitte mal erklären?
Danke schon mal.
2 Antworten
Die erste Annahme ist schon falsch. Elterngeld sind lediglich 65 Prozent deines Gehalts. Du machst also in den 12 Monaten schon deutlich abstriche zu dienem eigentlichen Lohn. 24 Monate ist der selbe Geldsatz gezogen auf die doppelte Zeit. Also ja, du bekommst pro monat nurn och die hälfte.
Beim klassischen Elterngeld gibt es die Partnermonate. Es heißt, wenn der Partnern och 2 Monate nimmt, werden die auch noch bezahlt, obwohl der anspruch eigentlich nur für 12 Monate besteht (egal, wer sie nimmt).
Elterngeld und Elternzeit sind unabhängig voneinander. Du darfst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Und das sogar bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Könntest also 2 Jahre nach der Geburt und eines mit der Einschulung oder so machen. Aber du hast eben nur 12 Monate anspruch auf GEld bzw. 24 Monate, wenn du das Geld halbiert ausgezahlt haben möchtest. Die übrige Elternzeit ist entsprechend unbezahlt und muss aus eurem Ersparten und den Verdiensten des anderen Elternteils gestemmt werden.
Antrag auf Elternzeit muss sieben Wochen im Voraus beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Das sollte man gerade dann wissen, wenn man es nach dem 3. Lebnsjahr des Kindes nehmen möchte. Und nach dem 3. Lebensjahr des Kindes, kann der AG ablehnen, sollten betriebliche Gründe dagegensprechen. Elternzeit sorgt einfach nur dafür, dass du deinen Arbeitsplatz nicht verlierst und dir diese Stelle freigehalten wird.
Man nimmt sich die restliche Zeit, wo kein Elterngeld gezahlt wird, unbezahlt frei - und sichert sich nur den Arbeitsplatz.