Elterngeld - Berechnungsfrage?

Hallo zusammen,

es ist wieder das leidige Elterngeldthema.

Ich versuch mal stichpunktartig zusammenzufassen:

Kind geboren am 15.11.2023

Ehefrau in Elternzeit seit Geburt bis 15.09.2025

Geplant, zweites Kind, erster Schwangerschaftsmonat im 05/2025, d.h. Geburt des zweiten Kindes 02/2026

Elterngeld PLUS bis 15.09.2025 900€

Nebenjob durchgehend seit 3 Jahren 490€, auch während der Schwangerschaft geplant (hat bei der 1. Schwangerschaft auch super funktioniert).

Bruttoeinkommen ab 15.09.2025 3800€, netto somit 2.500€.

Wie errechne ist jetzt hier das Elterngeld?

Wenn das Kind beispielsweise am 01.02.2026 geboren wird, zählen ja quasi die letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage, aber wie ist das mit dem Elterngeldbezug vom ersten Kind?

Stimmt meine folgende Rechnung, wenn wir davon ausgehen, dass der erste Tag der Schwangerschaft der 01.05.2025 ist?:

Mai / Juni / Juli / August / jeweils 490€ + 900€ = insg. von Mai bis August 5.560€

September 490€ + 900€ + Hälfte des Hauptjobs 1.250€ (grob gerechnet!) = insg. für September 2.640€

Oktober / November / Dezember / Januar jeweils 490€ + 2.500€ =2.990,00 € insg. für Oktober bis Januar = 11.960€

Somit insgesamt für die letzten 12 Monate = 20.160€ = mtl. 1.680€

65% von 1.680€ = 1.092€ bzw. 546€ bei Elterngeld Plus.

Wenn die Berechnung stimmt, wie sieht es dann mit dem Nebenjob aus wenn sie eben beispielsweise die 546€ Elterngeld bekommt?

Vor dem ersten Kind war ihr Nettoeinkommen 2.450€ + 490€, und sie darf auch bei vollem Bezug der 900€ den Nebenjob weiter ausüben, ohne das ihr was abgezogen wird.

Sehr kompliziert, aber die Fachmänner verstehen bestimmt mein Problem.

Ich wäre über eure Hilfen sehr sehr dankbar!

Danke und VG

Kinder, Elterngeld, Elternzeit

Entgeltfortzahlung, zwei Diagnosen F43.0 G und F48.0 G?

Hallo zusammen,

Ich war innerhalb der letzten 12 Monate bei zwei verschiedenen Diagnosen krankgeschrieben:

1. F43.0 G 14.10.2021 - 19.11.2021

2. F48.0 G 03.05.2022 - 31.05.2022

Mein Arbeitgeber kennt die Diagnosen nicht, vermutet/meint/denkt nur, dass diese zwei Abwesenheit im Zusammenhang stehen.

Ich habe angeboten, die Diagnosen zu schicken, dann kam folgende Rückmeldung:

Zitat:

"wir benötigen keine Nachweise, da wir gar nicht berechtigt sind die Diagnosen zu kennen oder zu beurteilen.

 

Unserer externe Lohnbuchhaltung hatte uns aufgrund der zusammenhängenden Krankmeldungen, auf die notwendige Übertragung der Lohnfortzahlung an die Kasse hingewiesen. Person XXX hatte sich bei mir Rückversichert ob wir dieser Vorgabe so folgen sollen. Dies hatte ich aus zweierlei Gründen bestätigt, da einerseits die Firma XXX eine renommierte, professionelle Firma ist, die weiß wie Löhne und Gehälter funktionieren und andererseits die mir bekannten Gründe Ihrer Ausfälle und deren Auswirkungen auf Sie persönlich, mich nicht daran zweifeln ließen, dass Ihre Erkrankungen in den letzten Monaten in Zusammenhang stehen.

 

Alleine der originäre Zusammenhang der Erkrankungen und derer Folgen, ist ausreichend für die Übertragung der Lohnfortzahlung an die Kasse. z.B. 6 Wochen Bettlägerigkeit welche zu offenen Geschwüren geführt hatte, die anschließend nochmals mehrere Tage behandelt werden müssen, hängen zusammen und führen zur Übertragung der Lohnfortzahlung an die Kasse, dies obwohl beide Krankheiten keine identische Diagnosen besitzen, alleine daraus, dass ein Zusammenhang hergestellt werden kann.

 

Wie von unserer Lohnbuchhaltung empfohlen, müssen Sie sich nun diesbezüglich an Ihre Kasse wenden. Diese wird sich, falls Bedarf besteht, mit unserer Firma XXX in Verbindung setzen. Zur Information, die Löhne sind heute von der Firma XXX an die Abrechnungsstelle XXX übergeben worden und gehen am Mittwoch in den Zahllauf.

Ist hier jemand vom Fach und kann sagen was der Sachstand ist? 

Meine explizite Frage: Falle ich nun ins Krankengeld, oder muss der AG weiterhin die Entgeltfortzahlung leisten?

Es sind m.E.n. zwei verschiedene Diagnosen und keine der beiden hat in den letzten 12 Monaten die 6 Wochen überschritten.

Wie sieht es aus? Krankengeld oder AG-Entgeltfortzahlung? 

Stimmt dir Aussage des Zitatd, dass die Krankheitenzusammenhängen und ich dadurch ins Krankengeld falle?

Danke und LG

089

Computer, Diagnose, Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Krankenkasse
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.