Elterngeld – die neusten Beiträge

Mit 16 Angst ohne Eltern?

Hey,

ich bin 16 und schäme mich wirklich diese Frage zu stellen.zu allererst müsst ihr wissen das ich ein absolutes Papakind bin. Ich liebe meine Mutter aber mein Vater ist wirklich meine Go To Person.

nun ist es so, dass mein Vater Dienstag für 4-6 Wochen weg fliegt in den Irak und danach nach Syrien wegen seines kranken Vaters.Ich will nicht das er geht, ich bin euch ehrlich , ich schlafe mit 16 immernoch manchmal mit meinen Eltern im Bett wenn ich nicht einschlafen kann oder in der Nacht Angst kriege wegen irgendwas. Ich hab Angst das ich iwie Panik kriege und mein Vager nicht da ist. Bei meinem Vater ist es so das seine Anwesenheit mich beruhigt und er mich immer ganz dolle umarmt bis ich mich beruhigt habe und es mir besser geht. Bis ich eingeschlafen bin kuschelt er dann mit mir und dann geht’s wieder .

ich weiß das hört sich total krank an , ich will einfach nicht von meinen Eltern los.
Habt ihr Tipps was ich machen kann? Ich möchte bitte nur hilfreiche und positive Antworten.

zur Therapie gehe ich schon aber das hat nichts damit zu tun sondern wegen was anderes . Aber so oder so es geht nicht darum das ich nicht los von meinen Eltern möchte , sondern das ich mich erstens zu sehr um sie sorge als das ich sie jemals alleine lassen könnte und zweitens immer darauf hoffe das Mama und Papa immer bei mir sind und mir helfen wenn ich sie brauche.

Versteht ihr mich vielleicht irgendwie??

ich fühl mich total bescheuert:(

trzd danke an jeden der sich die Mühe macht mir evtl. zu antworten.

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Was ist wenn in Elternzeit schwanger?

Guten Morgen ihr Lieben,

Ich wollte mich mal hier in der Community umhören, ob mir jemand weiterhelfen kann für den Fall der Fälle.

Und zwar:

Ich bin zurzeit in Elternzeit, vor der Geburt meiner Tochter (März 2023) war ich im Beschäftigungsverbot.

Ich lerne den Beruf der Erzieherin und im August diesen Jahres läuft mein Ausbildungsvertrag in der KiTa aus. Habe quasi das letzte Jahr (Anerkennungsjahr) noch vor mir, welches ich nächstes Jahr im August antreten möchte.

Meine Tochter ist jetzt 4 Monate und hat einen schweren Herzfehler, weshalb ich erst nächstes Jahr weiter mache und bis dahin in Elternzeit gehen möchte.

Soweit ist auch alles mit dem Elterngeld und der Krankenkasse abgeklärt.

Mein Partner nimmt keine Elternzeit und geht weiter arbeiten.

Ich, mein Partner und meine Tochter leben in einer separaten Wohnung bei meinen Eltern im Haus. Platz ist da, Miete zahle ich meinem Vater.

Wie verhält sich das alles finanziell, wenn ich jetzt in Elternzeit erneut schwanger werde?

Wie ist das mit Mutterschutz-und Geld?

Muss ich einen neuen Elternzeit Antrag stellen bzw bekomme ich für das zweite Kind dann Elterngeld bis August?

Egal wie, ich würde nächstes Jahr im August mein letztes Ausbildungsjahr angehen. Es handelt sich jediglich um den Zeitraum von März (2024) bis August (2024).

Das Elterngeld fällt weg ab März 2024, bin jedoch bis August noch in Elternzeit, beziehe keine Leistungen von Jobcenter o.ä

Ich hoffe, dass mir jemand vorab weiterhelfen kann. Bielleicht war jemand von euch auch in dieser Situation.

Danke euch!

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Wie hoch darf Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beim Elterngeld-Trick sein?

Hallo,
vor ca. 2,5 Jahren hat meine Frau ein Kleingewerbe angemeldet. Der Ausführung der nebenberuflichen Tätigkeit ist dann jedoch Corona in die Quere gekommen und im November vergangenen Jahres haben zudem unsere erste Tochter bekommen.
Aktuell ist meine Frau in Elternzeit (insgesamt 2 Jahre).

Sie möchte jetzt damit beginnen ihre nebenberufliche Selbstständigkeit auszuüben (natürlich nur in dem Umfang, dass das Elterngeld plus nicht gekürzt wird).
Da wir planen ein zweites Kind zu bekommen, sagen wir mal in ca. 2 Jahren, haben wir uns jetzt schon einmal mit dem Elterngeld beschäftig.

Bei uns ist es sinnvoll, dass der "Elterngeldtrick" angewendet wird, sodass der Veranlagungszeitraum für das Elterngeld des zweiten Kindes, vor der Geburt des ersten liegt.
Aufgrund der Selbständigkeit können wir die Jahre ausklammern in denen meine Frau Elterngeld bezogen hat (wenn ich dies richtig verstanden habe).

Die große Frage, welche wir aktuell haben ist, ob die Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einen Einfluss auf das ausklammern der Jahre mit Elterngeldbezug hat, oder ist dies vollkommen unabhängig?.

Dürfte meine Frau monatlich z.B. 500€ in ihrer Selbstständigkeit verdienen und wir können die Jahre mit Elterngeldbezug trotzdem komplett ausklammern?

Besten Dank im Voraus.

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Elterngeld - Basis oder Elterngeld Plus?

Hallo zusammen,

ich bin ehrlich - ich blicke nicht ganz durch. Wir erwarten bald unser 2. Kind und da meine Große "schon" 6 wird und meine berufliche Situation sich ziemlich verändert hat, ist diesmal alles etwas anders.

Ich bin aktuell in TZ angestellt und würde mir gerne ab dem 3. LM des Babys als Aushilfe etwas dazuverdienen (in der Firma, in der ich aktuell angestellt bin, der Chef hat dem bereits zugestimmt). Ich denke, ich wäre zwar als 520€-Aushilfe angestellt, tatsächlich würde ich aber um die 400€ bekommen, da ich die Std nicht ganz vollbekommen werde.

Mein Bruttogehalt lag im letzten Jahr bei knapp unter 1100€.

Gerne würde ich 2 Jahre als Aushilfe arbeiten. Würde ja grundsätzlich heißen, lieber EG Plus, oder? Meine Hebamme meint aber, ich solle besser 1 Jahr Basis EG beantragen und könnte dann im 2. Lebensjahr des Kindes die vollen 520€ als Aushilfe verdienen ohne EG zu bekommen und meine Std aufstocken, sofern möglich.

Darf ich mir denn im Basis EG etwas dazu verdienen? Oder lohnt sich das nicht, weil zu viel Abzug? Gibt es hier ähnliche 'Fälle', wie macht ihr das?

Ich muss tatsächlich im HomeOffice von zu Hause etwas tun, sonst wird es mit dem Geld leider zu knapp.

Ganz schön kompliziert, damals hatte ich 2 Jahre Basis EG und gut war, aber da hatte ich auch vorher Vollzeit und ein besseres Gehalt...

Es gibt hier wo ich wohne leider nicht viele bzw kaum Beratungsstellen, die auf Termin beraten und vllt mal gegenrechnen, was besser für die Mütter wäre.

DANKE FÜR EURE TIPPS UND VIELE LIEBE GRÜßE

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