Bürgergeld oder Mutterschaftslohn?

Das könnte etwas komplizierter werden aber ich weis nicht wie ich vorgehen soll

ich bin aktuell in der Ausbildung und Schwanger im 4. Monat ohne Beschäftigungsverbot ( ich arbeite mit Patienten, jetzt bei der selben Stelle im Büro)

Die Ausbildung geht nun noch 4 Wochen dann werde ich hoffentlich wenn alles gut läuft bestehen.

ich habe im letzten Jahr schon einen Vertrag in einem anderen Unternehmen für den 1.6.24 unterschrieben unbefristet (es war klar ich bestehe erst mit Juni, jedoch wurde mir gesagt ich kann eh erst ab 1 Tag nach dem ich bestanden habe anfangen und der 1.6 dann keine Rolle spielt)

Das unternehmen kann mich aufgrund der Schwangerschaft nicht kündigen (Schutz). Ich selber kann nicht kündigen wegen der Bürgergeld Sperre. Jetzt wird mir von dem Unternehmen vorgeschlagen da der Vertrag ja zum 1.6 ist und ich an dem Tag noch nicht ausgelernt bin, den Vertrag zu zerreißen und mich beim Jobcenter Arbeitslos zu melden.

was hab ich jetzt für Rechte und macht das Sinn mit dem zerreißen oder sagen die das nur um mir dann kein Gehalt zu zahlen ( ich könnte theoretisch wieder im Büro beschäftigt werden, oder von denen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen) und wie ist das mit der Probezeit ? Die geht 6 Monate ich bin nur noch 5 Monate schwanger könnten die mich theoretisch nach Entbindung kündigen ?

Würde mich ja auch direkt beim Jobcenter melden aber ich kann ja schlecht erst sagen ich hab keine Stelle gefunden und lügen und dann eine Woche später kommen und sagen ja ich hab doch eine Stelle gefunden undzwar schon vor einem halben Jahr. Was tut man da jetzt am besten

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Elternzeit in unterschiedlich großen Teilstücken: Wie Elterngeld beantragen?

Liebe Mitglieder,

ich stehe vor einer Herausforderung bezüglich meiner geplanten Elternzeit und dem entsprechenden Elterngeldantrag. Nach einem wenig aufschlussreichen Telefonat mit der Elterngeldstelle der Stadt, hoffe ich hier auf hilfreiche Ratschläge :)

Unser Kind soll voraussichtlich am 17. Juni geboren werden.

Während ich Vollzeit arbeite, ist meine Frau eine erwerbslose Studentin.

Nach der Geburt werde ich nur an vereinzelten Projekten Teilnehmen, sowie an den Betriebsferien. Insgesamt komme ich auf 6 unterschiedlich große Teilstücke der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden (Elternzeit über 4 Teilstücke muss bewilligt werden).

Hier sind vier beispielhafte Zeiträume, in denen ich in Elternzeit sein werde:

1. Teilstück: 17. Juni bis 22. Juli

2. Teilstück: 27. August bis 22. September

3. Teilstück 01. Oktober bis 27.Oktober

4. Teilstück: 07. Januar bis 11. Januar

1)Für das erste Teilstück erscheint die Beantragung des Basis-Elterngeldes relativ einfach, da es fast genau einen Monat umfasst.

2)Das zweite Teilstück ist kürzer und beginnt mitten im Bezugsmonat.

-Sie weit ich es weiß, ist es nicht möglich Elterngeld für den Zeitraum vom 17. August bis 17. September zu beantragen, weil ich in diesem Zeitraum mehr als 32 Stunden arbeite.

-Und falls es doch ginge, würde das Gehalt vom 17. August bis zum 27. August vom Elterngeld-Teilstück-2 abgezogen ("angerechnet") werden.

-Außerdem würde ich, da ich bis zum 22. September in Elternzeit wäre, vom 17. September bis zum 22. September weder Gehalt, noch Elterngeld bekommen.

Was also tun? Macht hier Elterngeld-Plus Sinn (da darf ich doch auch nur 32 Std maximal arbeiten)?

3)Ähnlich wie Teilstück 2

4)Teilstück 4 ist sehr kurz, vom 7. Januar bis zum 11. Januar. Dafür bietet es sich wahrscheinlich an, gar kein Elterngeld zu beantragen?

Über hilfreiche Antworten und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!

Herzliche Grüße

Elterngeld, Elternzeit

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