Urlaubssemester während Elternzeit - Auswirkungen auf Werkstudententätigkeit?
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen. Mir wurde von meiner KK geraten, ein Urlaubssemester zu nehmen während ich in Mutterschutz und Elternzeit bin, damit ich keine Beiträge zur studentischen KV zahlen muss, sondern beitragsfrei versichert bin. Ich bin außerdem unbefristet als Werkstudentin angestellt und plane bis März 2027 in Elternzeit zu sein (mit Elterngeldbezug). Wie würden sich jetzt die Urlaubssemester (ich plane ein oder zwei) auf meine Werkstudententätigkeit auswirken? Ich habe gelesen, dass mein AG und ich dann Sozialabgaben zahlen müssten, da das Werkstudentenprivileg nicht mehr gilt. Gilt das auch, wenn ich in Elternzeit bin und kein Einkommen außer das Elterngeld (400€) habe? Vom Elterngeld kann ja theoretisch nichts abgeführt werden, oder? Heißt das, mein Arbeitgeber könnte mich kündigen?
Was wäre die kostengünstigste Lösung für mich? Das Studium kann ich flexibel rauszögern, möchte aber Anfang 2027 fertig sein, damit ich dann zu Ende der Elternzeit arbeiten kann. Ich würde gerne auch die Werkstudententätigkeit solange wie möglich behalten, da ich mich sonst freiwillig versichern müsste, was wieder 200€ im Monat wären (Familienversicherung nicht möglich).
Vielleicht hat hier jemand Tipps für mich.
Vielen Dank!
Achso, ich arbeite während der Elternzeit nicht. Es geht mir also darum, ob mein AG mich kündigen kann wenn ich ein Urlaubssemester mache (immatrikuliert bin ich aber trotzdem) und zusätzlich ja noch in Elternzeit, also eigentlich zwei Dinge, die die Kündigung ausschließen. Und da ich kein Einkommen außer das Elterngeld habe würde auch für meinen AG und mich nichts weiter anfallen oder? Das heißt ich kann solange wie möglich das Urlaubssemester nehmen, ohne dass ich gekündigt werde oder irgendwelche Abgaben von meinem Elterngeld zahlen muss?
1 Antwort
Für arbeitsrechtliche Fragen kann ich als niedrigschwellige Anlaufstelle das Bürgertelefon des BMAS empfehlen! Dort gibt es eine Leitung zum Thema Arbeitsrecht: 030 221 911 004
https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html
Alles Gute!