Hallo zusammen,
ich würde gerne Erfahrungswerte und allgemeine Einschätzungen zu einem Fall bekommen. Es geht tatsächlich um mich selbst.
Ich habe 2018 als Arbeitnehmer über die Deutsche Vermögensberatung einen Basisrenten-/Rürup-Vertrag abgeschlossen. Der Versicherer war aus dem Umfeld AachenMünchener/Generali.
Ich war damals nie selbständig, sondern normaler Arbeitnehmer und gesetzlich rentenversichert. Zusätzlich bestanden bereits mehrere Vorsorge- bzw. Absicherungsbausteine:
- gesetzliche Rentenversicherung durch meine Beschäftigung
- betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber
- bereits bestehende Riester-Rente
- zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Spar-/Ansparanteil bzw. kapitalbildender Komponente aus dem DVAG-/AachenMünchener-/Generali-Umfeld
Soweit ich es verstehe, war diese BU nicht nur eine reine Risiko-BU, sondern mit einem Spar- bzw. Rentenbaustein verbunden. Wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt, wird dann nicht die BU selbst „ausgezahlt“, sondern der Spar-/Rentenanteil läuft weiter und wird später je nach Vertrag als Kapital oder Rente fällig. Genau solche Kombiprodukte wirken auf mich im Nachhinein ziemlich schwer durchschaubar.
Trotz dieser bestehenden Absicherung wurde mir zusätzlich noch eine Basisrente/Rürup-Rente empfohlen.
Später wurde mir erst richtig bewusst, dass bei dieser Basisrente:
- bei Kündigung kein Auszahlungsbetrag erfolgt
- kein Kapitalzugriff vor Rentenbeginn möglich ist
- keine Kapitalabfindung vorgesehen ist
- eine Beitragsfreistellung ebenfalls keinen Zugriff auf das Geld ermöglicht
- das Kapital faktisch bis zum Rentenbeginn gebunden bleibt
Der Rentenbeginn liegt Jahrzehnte in der Zukunft. Der Vertrag ist inzwischen beitragsfrei gestellt. Eingezahlt wurden mehrere tausend Euro, ein Auszahlungsbetrag bei Kündigung ist aber nicht vorgesehen.
Mir ist klar, dass eine Basisrente steuerlich gefördert ist und deshalb besondere Regeln hat. Mir geht es also nicht darum zu behaupten, dass Rürup grundsätzlich unzulässig oder für Arbeitnehmer nie geeignet wäre.
Meine Frage ist eher:
War es in meiner damaligen Gesamtsituation wirklich bedarfsgerecht, mir zusätzlich zu gesetzlicher Rente, bAV, Riester und einer BU mit Spar-/Ansparkomponente noch eine sehr unflexible Basisrente zu empfehlen?
Ich kann mich nicht erinnern, dass mir die fehlende Auszahlungsmöglichkeit, der fehlende Kapitalzugriff und die jahrzehntelange Bindung damals so deutlich erklärt wurden, dass ich die Tragweite wirklich verstanden habe.
Ich habe den Versicherer inzwischen angeschrieben und um Prüfung bzw. eine Lösung gebeten. Die Antwort verweist im Wesentlichen auf Vertragsunterlagen, Unterschriften, abgelaufene Widerrufsfrist und darauf, dass Unterlagen damals übergeben worden seien.
Daraufhin habe ich konkreter nachgefragt, insbesondere:
- welche Bedarfsermittlung damals durchgeführt wurde
- ob eine konkrete Versorgungslücke berechnet wurde
- ob ein konkreter Steuervorteil individuell für mich berechnet wurde
- ob Alternativen geprüft wurden
- warum trotz Riester, bAV und BU mit Spar-/Ansparanteil noch eine zusätzliche Basisrente empfohlen wurde
- ob dokumentiert wurde, dass fehlende Kündigungsauszahlung und fehlender Kapitalzugriff ausdrücklich erläutert wurden
Das Beratungsprotokoll zum Abschluss liegt mir aktuell nicht vor. Die Verbraucherzentrale hat mir eine Vertragsprüfung angeboten und ebenfalls darauf hingewiesen, dass gerade das Beratungsprotokoll wichtig wäre.
Ich habe den Fall außerdem dem Versicherungsombudsmann und der BaFin vorgelegt.
Mein aktueller Vermögensberater war nicht der damalige Vermittler. Der damalige Vermittler ist inzwischen verstorben und kann nicht mehr befragt werden. Der aktuelle Berater meint sinngemäß, eine Basisrente sei nicht nur für Selbständige geeignet und eine bestehende Riester-Rente sei kein Argument gegen weitere Altersvorsorge. Das verstehe ich grundsätzlich.
Er geht aber nur davon aus, dass mir damals eine Versorgungslückenberechnung und ein Steuervorteil gezeigt wurden. Genau das ist für mich der Punkt: Eine Vermutung ersetzt keine konkrete Dokumentation.
Meine Fragen:
- Reicht es in der Praxis meistens aus, wenn unterschrieben wurde, dass Beratung und Unterlagen erfolgt sind? Oder muss konkret dokumentiert sein, warum gerade dieses Produkt für die damalige Situation passend war?
- Spielt es eine Rolle, dass bereits gesetzliche Rentenversicherung, bAV, Riester und eine BU mit Spar-/Ansparkomponente bestanden?
- Muss eine konkrete Versorgungslücke oder Steuerersparnis nachvollziehbar dokumentiert sein, wenn genau damit beraten wurde?
- Hat jemand Erfahrungen mit dem Versicherungsombudsmann bei Rürup-/Basisrenten-Fällen?
- Macht eher eine Prüfung durch Verbraucherzentrale Sinn oder direkt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, bei der die Erstberatung kostenfrei ist, während die verbraucherzentrale 40 Euro für die Erstberatung berechnet.
- Wie würdet ihr einschätzen, wenn der damalige Vermittler verstorben ist und nicht mehr befragt werden kann?