Zählt ein FSJ als Beschäftigungsverhältnis?

1 Antwort

Ja.

Als Beschäftigungszeit im Sinne der Rentenversicherung zählen alle Zeiten, in denen Beiträge zur Rentenversicherung geleistet worden sind. Beim FSJ zahlt der Arbeitgeber RV-Beiträge.