wiederspruch gegen volle erwerbsminderung?
hallo liebe comuntinty
ich wurde durch die deutsche renten versicherung voll ererbsunfähig festgestellt im brief dazu steht steht das die endscheidung nach § 41 Absatz 3 SGB VI endschieden wurde. & das die volle erwärbs unfähigkeit seit geburt an bestehe
ich bin anderer meinung da ich zum einem noch nicht mal 30 jahre alt bin und zum anderem schon gearbeitet habe ( auch voll zeit) daher frage ich mch ob ich gegen diese endscheidung einen wiederspruch einlegen kann & wenn ja muss das dan über ein Anwalt/gericht laufen? ......ich hätte noch 1000 frage´n...aber ich denke im groben versteht man was ich möchte :-) vielleicht hat ja jmd ähnliches durch und kann mir weiter helfen? danke im voraus