Was hat sich bei den Sozialleistungen verbessert?

4 Antworten

Einzahlung der AN stieg geringer als die Auszahlung.


Kathut17 
Beitragsersteller
 11.07.2025, 18:31

Kann ich leider nicht finden:

1. Anspruchsdauer:

1990:

Die höchstmögliche Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld betrug in Abhängigkeit von der vorherigen Beitragszeit bis zu 18 Monate. 

Heute (2024):

Die Anspruchsdauer für Arbeitslosengeld I (ALG I) beträgt in der Regel 12 Monate, kann aber bei älteren Arbeitslosen (über 50) auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Hartz IV (Arbeitslosengeld II) ist ein Dauerleistungsanspruch, der nicht befristet ist. 

2. Höhe des Arbeitslosengeldes:

1990:

Das Arbeitslosengeld wurde auf Grundlage des vorherigen Nettoeinkommens berechnet, wobei der Satz 60% bzw. 67% (mit Kind) betrug. Die Arbeitslosenhilfe, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld gezahlt wurde, orientierte sich ebenfalls am vorherigen Einkommen. 

Heute (2024):

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) entspricht weiterhin 60% bzw. 67% (mit Kind) des vorherigen Nettoeinkommens. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist eine Sozialleistung, die nach dem Regelsatz und den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung bemessen wird, und nicht mehr am vorherigen Einkommen ausgerichtet ist. 

3. Bezugsberechtigung:

1990:

Es gab Arbeitslosengeld für Menschen, die zuvor gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hatten, und die Arbeitslosenhilfe für diejenigen, die nach dem Bezug von Arbeitslosengeld weiterhin arbeitslos waren. 

Heute (2024):

Arbeitslosengeld I (ALG I) wird weiterhin für Personen gezahlt, die zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben und arbeitslos geworden sind. Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist eine Leistung für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, unabhängig von vorheriger Erwerbstätigkeit. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung von Hartz IV zu einer grundlegenden Verschiebung in der Struktur der Arbeitslosenunterstützung geführt hat. Während Arbeitslosengeld I (ALG I) weiterhin auf dem Prinzip der Versicherungspflicht beruht, ist Arbeitslosengeld II (Hartz IV) eine Fürsorgeleistung, die stärker auf die Sicherung des Existenzminimums ausgerichtet ist. 

Verbessert hat sich, dass es damals z.B. gar keine Pflegeversicherung gab.

Andere Veränderungen gehen aus dieser Graphik ja gar hervor.


Kathut17 
Beitragsersteller
 11.07.2025, 18:24

Die Pflegeversicherung ist aber keine Verbesserung, sondern wurde den Leuten doch zusätzlich aufgebürdet. Bis 1994 war das mit der Krankenversicherung abgedeckt.

DerHans  11.07.2025, 19:48
@Kathut17

Die Pflegeleistungen waren KEINESWEGS von der Krankenkasse gedeckt. Das mussten die Angehörigen selbst leisten.

Seba2002  11.07.2025, 19:49
@Kathut17

Und da hat die Krankenkasse das Pflegeheim bezahlt ? Woher hast du das denn?

Es würde helfen, statt auf eine Statistik 1890-1990 zu starren eine 1980-2025 anzuschauen...