Sollte man Sozialleistungen an das Beherrschen der deutschen Sprache knüpfen?
Wenn es um Ausländer geht.
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12 Antworten
Auf jedenfall. Und auch an die Bereitschaft nach Beendigung der Intigrationskurse arbeiten zu gehen!
Wenn es um Ausländer geht.
Dieser Nachsatz macht es in meinen Augen auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich. Wenn, dann müsste die Regel für alle gelten. Und dann würden auch etliche Deutsche keine Leistungen mehr erhalten.
Aber auch davon abgesehen wäre das eine sehr oberflächliche und keinesfalls faire Regelung.
Das wird ja immer bunter. Soll ich etwa neuerdings akzeptieren, dass in meine Ergeschoss-Terrassenwohnung eingebrochen wird, weil der Einbrecher kein Deutsch kann und ihm deshalb gar nichts anderes übrigbleibt?
Der Hungertod könnt da leicht die Lernfähigkeit überholen.
Das ist derzeit schon möglich. Anerkannte Flüchtlinge können verpflichtet werden, an einem Integrationskurs teilzunehmen (§ 44a AufenthG). Bei Verweigerung kann das Jobcenter Sanktionen verhängen, etwa eine Kürzung der Sozialleistungen (§ 31 SGB II).