Welche Vorteile bietet die Erwerbsminderungsrente und wie beantragt man sie?
Wenn man dauerhaft Erwerbsminderungsrente nach SGB XII erhält, stellt sich die Frage, ob dies mit einer regulären Rente vergleichbar ist. Was muss man tun, um diese Rente zu beantragen? Und wie verhält es sich mit dem Einkommen? Bekommt man mehr Leistungen, weil man Unterstützung benötigt?
7 Antworten
Ob es mehr oder weniger als normale Rente ist, weiß ich nicht. Aber man bekommt die Erwerbsunfähigkeitsrente ja auch nur, wenn man unter dem Rentenalter ist. Also zb in den 30ern. Und sie ist idR zeitlich begrenzt.
Viel bekommt man nicht gerade. Selbst bei voller Erwerbsunfähigkeit braucht es meistens zusätzliche Unterstützung. Es ist weniger als Bürgergeld.
Um die Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen muss man einen Antrag stellen, Formulare ausfüllen, Berichte von Ärzten und Krankenhäusern beilegen, dann gibt es eine Untersuchung samt Gespräch beim Medizinischen Dienst.
Die Erwerbsminderungsrente wird nicht nach dem SGB XII, sondern nach dem SGB VI gewährt, wenn die versicherungsrechtlichen und die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
Den Antrag stellt man bei der Rentenversicherung, wobei man sich in einer der Beratungsstellen der DRV oder von einem ehrenamtlichen Versichertenältesten/-berater helfen lassen kann.
Wenn die Rente zum Leben nicht reicht, kann man aufstockende Leistungen nach dem SGB XII erhalten (Grundsicherung).
Die Rente bietet keine Vorteile, wenn Du eingezahlt hast und nicht mehr gut arbeitsfähig bist, kannst Du sie bei der D Rentenversicherung beantragen.
Dafür brauchst Du alle Dokumente wie Arztbriefe, Krankenhausaufenthalte, Diagnosen, Therapien...
Dann erfolgt ein Termin bei einem Amtsarzt.
Dannach gibt es 3 Möglichkeiten:
- Ablehnung
- Teilerwerbsminderung
- Vollerwerbsminderung
Meist funktioniert die Teile-EM-Rente nur mit ergänzender Grundsicherung oder Wohngeld.
Mehr Leistungen bekommst Du über die Pflegestufen.
EU-Rente und Pflegestufe sind veraltete Bezeichnungen 👍
Ich meinte die Teil-EM-Rente. Hab's korrigiert. Danke.
Alles klar.
Bei der Teilrente geht man ja davon aus, dass man noch zwischen 3 und unter 6 Std. täglich arbeiten kann. Sie ist insofern nur eine ergänzende Leistung, weil man nicht mehr voll erwerbsfähig ist.
In Bundesländern, in denen der Teilarbeitsmarkt verschlossen ist, bekommt man in dem Fall - wenn man keinen Arbeitgeber hat - die volle Erwerbsminderungsrente (die sogenannte „Arbeitsmarktrente“).
Dankeschön!
Die Begriffe "Teiler Arbeitsmarkt" und dem Kriterium "verschlossen" sind nur bei der Erwebsminderung anzuwenden, unabhängig von Bundesländern.
Die KANN die Voraussetzung für Gewährung voller EM-Rente sein. Das wusste ich nicht. ✅
Nur mal ein Blick auf ein praktisches Bsp.:
Hier in Berlin werden Behinderte in der dafür üblichen Grundsicherung (nun Bürgergeld) in WfbM (Werkstätten für Menschen mit Behinderung) spätestens nach 20 Jahren Rentenbeitragszahlungen zwangsbegutachtet, um die Möglichkeit der Minderung der Bürgergeldleistung zu prüfen.
Kommt dabei eine Teil-EM heraus, verlieren sie ihren Werkstattplatz, da das Kriterium - nicht mehr drei Stunden auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeitsfähig zu sein - entfällt.
Das hat die Folge, dass das Bürgergeld weiter in voller Höhe gezahlt wird und einige dann unbeschäftigt in ihrer Einraumwohnung sitzen.
Selbstverständlich kann man was dagegen tun wenn man die Kraft oder Glück hat.
Das ist selbstverständlich gesetzeskonform.
Danke Dir, habe mich auf den Stand gebracht und was gelernt. 👍
Die Sonderregelung für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten gibt es deshalb, weil die versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine EM-Rente (Wartezeit von 5 Jahren und innerhalb der letzten 5 Jahre min. 36 Monate Pflichtbeiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung) von diesem Personenkreis nicht erfüllt werden kann, da sie von Geburt an erwerbsunfähig sind.
Es gibt schon sehr viele, die ihre Behinderungen durch Krankheit, Unfall, Giftstoffe erlangt haben.
Ja, aber dann nicht von Geburt an.
Es gibt auch die sogenannte „vorzeitige Wartezeiterfüllung“ für solche Fälle.
Ich habe ja geschrieben KANN. Das kommt natürlich darauf an, dass man dann die wenigen Jahre auch gute Beiträge gezahlt hat. Die EM-Rente ist keine feste Größe die wird für jede Person individuell gerechnet.
"Erwerbsminderungsrente nach dem SGB XII" gibt es nicht. Die Grundsicherung nach dem SGB XII ist eine Sozialleistung für Leute, die wegen Alters oder Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können und keine oder nur eine geringe Rente bekommen. Mit einer regulären Rente hat das nichts zu tun.
Ob und in welcher Höhe vorhandenes Einkommen angerechnet wird, hängt von der Art des Einkommens ab, gleiches gilt für Vermögen.
Die Grundsicherung beantragt man beim örtlichen Sozialhilfeträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
VERMÖGEN wird auf den Rentenanspruch ÜBERHAUPT nicht angerechnet. Das käme nur zum Tragen, wenn zusätzlich Aufstockung beantragt werden muss.
Die EM-Rente kannst du nur "beantragen", wenn du dauerhaft krank bist. Sie wird zeitlich befristet gezahlt. Die "Hürden" hierfür sind aber sehr hoch. Auch musst du Voraussetzungen von Mindestversicherungsjahren erfüllen.
„Meist funktioniert die EM-Rente nur mit ergänzender Grundsicherung oder Wohngeld."
Nein. In den meisten Fällen reicht die Erwerbsminderungsrente, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können.
„Mehr Leistungen bekommst Du über die Pflegestufen."
Ob man Pflegebedürftigkeit vorliegt, ist eine ganz andere Frage. Pflegestufen gibt es jedoch nicht mehr, sondern Pflegegrade. Die Leistungen der Pflegekasse werden ggf. zusätzlich gewährt und haben mit der Rente nichts zu tun.