Abschlagfrei mit 63 in Rente gehen?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Nein 73%
Ja 27%

7 Antworten

Nein

Das ist keine Frage der Abstimmung, sondern gesetzlich geregelt.

Wer 1964 oder später geboren ist, kann die

  • Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr nach einer Wartezeit von 35 Jahren in Anspruch nehmen - allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4%
  • abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr nach einer Wartezeit von 45 Jahren in Anspruch nehmen
  • oder die Regelaltersrente ab dem 67. Lebensjahr.

Wenn du früher geboren bist, kannst du diese Altersrenten ggf. früher in Anspruch nehmen. Es genügt aber nicht, 45 Beitragsjahre zu erfüllen, man muss auch das entsprechende Alter erreicht haben.

MataMata748 
Fragesteller
 09.11.2023, 07:19

Also ich habe mehr als 45 Beitragsjahre aber nur 45 Jahre sind angerechnet?

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okieh56  09.11.2023, 21:18
@MataMata748

Nein. Selbstverständlich werden alle Beitragsjahre angerechnet und bewertet.

Du kannst nur nicht frühzeitig abschlagsfrei in Rente gehen, wenn du zwar die 45 Jahre erfüllst, aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hast. Beide Kriterien müssen erfüllt sein.

Neben dem Rentenbezug kannst du auch noch weiterhin arbeiten und RV-Beiträge zahlen, die sich auf deine spätere Rente auswirken.

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MataMata748 
Fragesteller
 09.11.2023, 21:44
@okieh56

Ja dann eine Ausbildung anzufangen ist ja blöd.

Ich zahle mehr ein, als ich bekomme!

17 bis 67 sind 50 Jahre! 5 Jahre mehr als 45 Jahre Beiträge zahlen

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MataMata748 
Fragesteller
 09.11.2023, 21:49
@okieh56

Lieber eine Bürgerversicherung machen und alle zahlen ein. Selbstständige und Beamte ebenfalls!

Und alle bekommen 60% des letzten Nettos als Bruttorente!

Wer mehr will muss privat vorsorgen. Kann nicht sein dass Beamte 75% Pension bekommen und selbständige komplett befreit sind und das Recht haben ihre Altersvorsorge von 0 auf komplett einwandfrei zu gestalten.

Aber der stinknormale Mitarbeiter aus der freien Wirtschaft kriegt ab 2040 42% des letztes Verdiensts als Rente und der Rest muss er mit provisionsreiche Versicherungen abdecken oder mit eine bAV die nur 15% von einen Chef subventioniert wird.

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okieh56  09.11.2023, 21:58
@MataMata748

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Die Versicherten sind immer wieder erstaunt, wie schnell sie beim Rentenbezug ihre gesamten Beiträge wieder ausgezahlt bekommen. Ohne Berücksichtigung der Dynamisierung sind es bei den meisten lediglich 6 - 8 Jahre Rentenbezug.

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DerHans  30.01.2024, 17:54
@MataMata748

JEDER einzelne Beitrag wird angerechnet. Und die ersten 5 Versicherungsjahre werden MINDESTENS mit 75 % des Durchschnitts berechnet. Wenn du mehr verdient hast, gilt der höhere Betrag

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okieh56  30.01.2024, 20:00
@MataMata748

Wenn du 50 Jahre einzahlst, bekommst du auch eine entsprechend höhere Rente als mit 45 Beitragsjahren.

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okieh56  30.01.2024, 20:03
@MataMata748

„Aber der stinknormale Mitarbeiter aus der freien Wirtschaft kriegt ab 2040 42% des letztes Verdiensts als Rente"

Wie kommst du denn darauf? Die Rente richtet sich nicht nach dem letzen Arbeitsentgelt/-einkommen, sondern wird auf der Grundlage aller Beitragsmonate berechnet. Jeder Monat zählt.

Abgesehen davon gibt es eine doppelte Haltelinie. Wie hoch das Rentenniveau 2040 sein wird, weiß heute noch niemand. Außerdem ist das nur ein statistischer Richtwert, der mit deiner individuellen Rente wenig zu tun hat.

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Ausbildungsjahre werden natürlich angerechnet und finanzell höher bewertet als tatsächlich eingezahlt wurde. Wann du mal in Rente gehst hängt vom Geburtsjahr ab.

Nein

Ich bin 1961 geboren, also derzeit 62 Jahre alt, und kann die Rente mit 63 Jahren, mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich, ohne Unterbrechung, über 47 Jahre gearbeitet.

Langjährig Versicherte mit 45 und mehr Beitragsjahren, konnten die Rente mit 63 Jahren nur mit dem Geburtsjahr 1955 oder früher mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.

MataMata748 
Fragesteller
 10.11.2023, 13:07

Also bei mir sind es 50 Jahre Beiträge aber nur 45 sind angerechnet...

Diebstahl!

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DerHans  30.01.2024, 20:07
@MataMata748

Blödsinn. Dann hast du vielleicht die ersten Versicherungskarten nicht gegen Aufrechnungsbescheinigungen getauscht.

Aber um das zu klären hast du seit 20 Jahren jedes Jahr die Aufforderung bekommen deinen Versicherungsverlauf zu klären. Wenn du das nicht getan hast, ist es deine eigene Schuld wenn jetzt die Berechnung falsch sein sollte.

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Nein

Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben.

Kommt also darauf an. Auf die Antwort von Superseegers nehme ich Bezug...

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

Einfach einen Termin machen bei der für zuständigen Rentenstelle, beraten lassen, alle Zeiten nachprüfen und fertig ist die Laube. Die Antwort kommt postwendend und Centgenau. Eigentlich ganz einfach.