"Erwerbsminderungsrente nach dem SGB XII" gibt es nicht. Die Grundsicherung nach dem SGB XII ist eine Sozialleistung für Leute, die wegen Alters oder Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können und keine oder nur eine geringe Rente bekommen. Mit einer regulären Rente hat das nichts zu tun.

Ob und in welcher Höhe vorhandenes Einkommen angerechnet wird, hängt von der Art des Einkommens ab, gleiches gilt für Vermögen.

Die Grundsicherung beantragt man beim örtlichen Sozialhilfeträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

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Ich würde die Antwort davon abhängig machen, wer das fragt und in welchem Zusammenhang. Im dienstlichen Kontext würde ich die Behörde, das Amt und die genaue Tätigkeit nennen. Bei Leuten, mit denen ich meine Tätigkeit nicht diskutieren will, bleibe ich bewusst eher vage. Da muss dann auch mal die Antwort "Stadtverwaltung XY" ausreichen.

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Gemeint sind "Jod S 11-Körner". Ich erinnere mich, dass die früher im Trill-Sittichfutter enthalten waren. Das gibt es heute nicht mehr. Auf Deinen Bilder ist definitiv Kolbenhirse zu sehen, die kann man Sittichen selbstverständlich füttern.

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Stellt doch, nachdem Euer Kind schon 1 Jahr alt ist, endlich mal den Antrag auf Elterngeld.

Dann wird auch Euer Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter bearbeitet.

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Natürlich wirft man keine lebenden Mäuse auf eine Müllkippe! Nachdem Du sie jetzt wohl wochenlang in einer Mini-Box eingepfercht hast, solltest Du sie endlich mal in die Freiheit entlassen. Am/im Wald sollten sie zurechtkommen können.

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Wenn Deine Mutter pflegebedürftig ist, kann Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Wenn ein Pflegedienst eingesetzt wird oder eine Mutter ins Pflegeheim ziehen muss, werden etwas höhere Leistungen gezahlt als bei der Pflege durch Angehörige.

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Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, gewährt die Pflegekasse Leistungen. Wenn ein Angehöriger pflegt, gibt es Pflegegeld, bei Beauftragung eines Pflegedienstes Kostenübernahme als "Pflegesachleistung" , bei Aufenthalt im Pflegeheim Beteiligung an den Heimkosten.

Meistens muss man aus eigenem Einkommen/Vermögen Teile der Kosten selbst tragen. Wenn eine sozialleistungsrechtliche Bedürftigkeit vorliegt, zahlt der SGB XII (= Grundsicherungs-) Träger hierfür auch Leistungen.

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Sie könnte sich an die Botschaft ihres Heimatlandes wenden. Vielleicht können die mit Geld aushelfen.

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Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland entfällt Dein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Ob die Ausländerbehörde Dir einen mehr als sechsmonatigen Auslandsaufenthalt erlaubt oder nicht, ist daher das kleinere Problem.

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Ich würde nicht mehr LKs belegen als nötig. Man kann sich damit mutwillig in eine völlig unnötige Stress-Situatin bringen- vor allem dann, wenn sich Klausuren und Referate häufen.

Wenn man in einem Fach sehr gut ist, kommt man im Grundkurs easy zurecht, das reicht doch.

Vorteile bringt ein dritter LK meiner Meinung nach nicht.

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Sohn wirft alles weg, obwohl es noch brauchbar ist?

Hallo alle zusammen und schönen Sonntag,

Mein Sohn wohnt seit einigen Jahren im Haus meiner Eltern. Meine Eltern wohnten dort bis zum Ableben und ich bin seit dieser Zeit der Besitzer des Hauses. Sehr lange Zeit stand das Haus leer. Als mein Sohn vor einigen Jahren einzog haben wir einige Dinge erneuert, wie z.B. neuen Anstrich, neuen Boden usw. Nur das Nötigste halt, da das Haus in ca. 5 Jahren neu aufgebaut wird weil zurzeit das Budget noch nicht reicht. Das Haus ist aus den 60er Jahren und dementsprechend in die Jahre gekommen, aber das ist nicht das Problem.

Das Haus hat 2 Etagen und hat ca. 7 Räume und 2 Badezimmer. Mein Sohn wohnt dort im Obergeschoss und hat dort die Küche und Bad sowie 2 Räume für das Wohnzimmer und Schlafzimmer. Im Erdgeschoss hat mein Bruder sein Büro.

In den restlichen Räumen und auch in den Räumen wo jetzt mein Sohn drin wohnt hat sich über die Jahre viel Krempel angestaut. Damit er seine Räume einrichten konnten, haben wir sehr lange die alten Sachen und Möbel die dort waren in die anderen Räume verladen. In diesen Räumen sieht es um ehrlich zu sein wie in einer Messi Wohnung aus, da dort wirklich alles bunt gemischt herumliegt sowie noch die alten Möbel von früher drin sind. Sogar alle Kleider meiner Eltern sind noch drin.

Obwohl mein Sohn nur diese beiden Räume braucht stresst er mich immer wieder ich solle mal die alten Sachen wegwerfen. Er hat mir auch angeboten diese selbst zu entsorgen, aber das will ich nicht, da ich alle Dinge nochmal gründlich kontrollieren will bevor man sie wegwirft. Es sind da Teilweise noch wichtige Unterlagen dabei.

Auch die alten Kleider will ich nicht einfach so wegwerfen, sondern sie verschenken, oder in den Kleidertauschmarkt geben.

Auch sind noch viele Stoffe die mein Sohn einfach wegwerfen will, aber diese will ich nochmals kontrollieren, da ich diese einer befreundeten Näherin schenken möchte.

Die alten Möble die aus Massivholz unlackiert sind würde ich als Brennholz verwenden, oder anderweitig in der Garage aufbauen.

Kurz gesagt mein Sohn möchte sofort auf den nächsten Tag alles rauswerfen, und das obwohl man die Sachen noch Spenden oder verschenken kann.

Leider habe ich aber fast nie Zeit, denn ich arbeite von Montag bis Samstag von früh bis Abends. Und am Wochenende möchte ich auch mal was mit meiner Frau unternehmen.

Mein Bruder hat hier im Haus ebenfalls viel Krempel wie Aktenordner usw.

Summasumarum, mein Sohn hat seine Räume die er nutzen kann und seinen Platz und die anderen Räume haben halt den ganzen Krempel gelagert und die Türen sind zu, also ein Außenstehender sieht das gar nicht. Ich glaube auch nicht das mein Sohn alleine alle Räume benötigt im Haus.

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Es ist doch sinnvoll, die unbrauchbaren Sachen nach und nach zu entsorgen. Vom Rumstehen werden sie nicht besser, sondern es entsteht ein Chaos, das man nicht mehr in den Griff bekommt.

Stoffe und Kleidung, die seit Jahren rumliegen, kann man niemanden mehr anbieten.

Du es in den letzten Jahren nicht geschafft, die Sachen durchzuschauen, dann wird das in den nächsten Jahren auch nichts. Sei doch froh, wenn Dein Sohn motiviert ist, für Ordnung im Haus zu sorgen.

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Sozialhilfe erhält man nur, wenn man sich in Deutschland aufhält. Wenn Du nicht mehr in Deiner jetzigen Wohnung wohnen willst, kannst Du innerhalb des Bundesgebietes umziehen.

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Schauen, ob es eine Spielgruppe (z.B. bei der Kirche) oder ein Kinderturnen eines Vereins oder ähnliches gibt. Dort lernt man auch Leute mit Kindern kennen, vielleicht ergibt sich da ein weiterer Kontakt.

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Als Durchführungsdatum steht dort "01.07.24".

Kann also eigentlich nichts mit einer Überweisung zu tun haben, die im Februar 2025 vorgenommen wurde - ich würde die Ware auf jeden Fall erst losschicken, wenn das Geld auf Deinem Konto eingegangen ist.

Der Verwendungszweck "Geschenk" ist auch merkwürdig.

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Dass man nicht lesen und schreiben kann, ist keine Folge des Analphabetismus, sondern dessen Inhalt. Folgen hat spelman schon beschrieben; mir fallen zusätzlich noch ein

- Gefahr, betrogen zu werden (weil man Verträge etc. nicht lesen kann)

- Gefahren im täglichen Leben (weil man Warnhinweise, Gebrauchsanweisungen usw. nicht lesen kann)

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