Sollten Beamte in das gesetzl. Rentensystem einzahlen?

Ja 65%
Nein 35%

40 Stimmen

9 Antworten

Nein

Das deutschen Rentensystem muss an sich reformiert werden, aber ohne eine Reform der Pensionen.

Eine Reform der Pensionen ist auch ohne weiteres gar nicht umzusetzen und zudem (nach derzeitigen Rechtsstand) verfassungswidrig. Art. 33 Abs. 5 GG sagt, dass für den öffentlichen Dienst die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen sind. Darunter fallen nämlich das sogenannte Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die über die aktive Dienstzeit hinaus gelten. Beamte erhalten demnach kein Entgelt für die erbrachte Leistung, sondern erhalten amtsangemessene Bezüge dafür, dass sie ihre Dienste und Hingabe dem Staat auf Lebenszeit widmen und im Ruhestand abgesichert sind.

Apropos Grundsätze des Berufsbeamtentum: Diese bringen für Beamte auch erhebliche Grundrechtseinbußen mit sich, die für Arbeitnehmer nicht gelten. Das Streikverbot dürfte weitgehend bekannt sein. Darüber hinaus werden Beamte auch, was die Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche, politische Äußerungen und auch die Religionsfreiheit angeht, erheblich eingeschränkt. Und auch privates Fehlverhalten kann negative disziplinarische Konsequenzen zur Folge haben. Aufgrund dieser erheblichen Nachteile, die keiner ohne weiteres in Kauf nehmen würde, muss es auch Vorteile geben.

Ein einheitliches Rentensystem hätte übrigens nur Auswirkung auf Neueinstellungen, da bestehende Beamtenverhältnisse Bestandsschutz genießen.

Auch müsste dann zu berücksichtigen sein, dass die Bruttobezüge in Gänze angehoben werden, weil Beamte bereits ein gekürztes Brutto erhalten. Beamte haben im Vergleich mit vergleichbaren Tarifbeschäftigten ein geringeres Brutto.

Beamte bezahlen seit 1957 durch die gekürzten Bezüge für ihre Pensionen. Während der aktiven Dienstzeit werden Pensionsrückstellungen gebildet, denn sonst hätten Beamte ein deutlich höhere Bezüge. 

Damals wurden die Beamtenbezüge um 7%, was dem damaligen AN-Anteil zur RV, entsprach, niedriger angesetzt, als normale Brutto-Gehälter. Und bei Anpassung der Besoldungstabellen an die Tarifverträge wird auch nicht der gesamte Abschluss übertragen, sondern ein gekürzter Teil.

Was Bund und Länder mit den Geldern aus den Pensionsfonds machen, wenn man in den Zeitungen liest, dass diese anderweitig verwendet werden, liegt nicht in der Hand der Beamten.

Der öffentliche Dienst gewinnt gerade auf den Beamtenpositionen, trotz ausreichend Bewerbern, kaum qualifizierte Nachwuchskräfte. Die Finanzämter in meiner Nähe bspw. haben jährlich ca. 12 - 15 Anwärterstellen für den gehobenen Dienst zur Verfügung, davon werden lediglich 8 - 10 besetzt, wovon dann 3 auch schon nach kurzer Zeit abbrechen. Von denen, die während des Vorbereitungsdienstes durchfallen, will ich gar nicht sprechen.

Die Personalnot im öD ist riesig.

Selbst der höhere Dienst ist für Volljuristen nach 5 Jahren Regelstudienzeit plus zweijährigen Referendariat in den Einstiegsämtern A13 und R1 nicht wirklich attraktiv. Selbst Behördenleiter mit A16 verdienen im Vergleich zu Führungskräften in der freien Wirtschaft deutlich weniger. Und von IT-lern will ich erst gar nicht sprechen.

Vielleicht hältst du mich nicht für objektiv genug, weil ich selbst Beamtin bin, aber meine Meinung ist, dass die Pensionen für das Beamtentum unverzichtbar sind. Das ist zwar jetzt leicht zu sagen, aber das wäre auch meine Meinung, wenn ich nur Angestellte im öD wäre, oder es mit einer Karriere im öD überhaupt nicht geklappt hätte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
Nein

Es wäre für den Staat sehr viel teurer, wenn Beamte Beiträge zu RV zahlen müssten.

Die Gehälter müssten um die Pensionsrückstellungen erhöht werden und der Staat jeden Monat seine AG Beiträge zahlen.

Dazu die Betriebsrente wie bei den Angestellten.

Ausserdem kann das nur für neue Beamte gelten.

Der Personalmangel würde hier noch sehr viel grösser werden

Nein

, denn der Dienstherr hat die finanziellen Mittel nicht, um seinen Anteil zu wuppen.

Wäre auch zu schon, endlich mal weniger Steuern im Alter auf die Rente/Versorgung.

Krankenkasse geht ja auch nicht nach dem Rauswurf durch den Kohl, es wäre auch zu schön, endlich mal die kostenfreie Familienversicherung zu genießen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ja

Nicht nur Beamte, sondern alle Arbeitenden - also auch alle Selbständigen und alle mit einer berufsständischen Vorsorgeeinrichtung.

Das Umlagesystem ist kein schlechtes System. Aber eine Solidargemeinschaft der „Kleinen Leute“ kann auf Dauer nicht funktionieren. Deshalb müssen alle einbezogen werden. Das kann allerdings nur über einen langen Zeitraum funktionieren, weil man bestehende Systeme nicht auf Schlag umstellen kann.

Wir sollten von unseren Nachbarn lernen, die es besser machen.

Nein

WEil der Staat besser damit fährt, wenn er seine Beamten billig beschäftigt und wenig zahlt. Zur Zeit will sowieso kein Mensch mehr Beamter werden, weil er in der freien Wirtschaft mehr verdient . Der öffentliche Dienst (Polizei, Lehrer, etc. ) bricht zusammen, wenn der Staat er höhere Gehälter zahlen müsste.

Erst als Pensionäre gehts den ehemaligen Beamten gut. Aber das dauert nicht lange, denn das Leben ist nach dem 65ten Lebensjahr nicht mehr lang.