Ist das Pensionsprivileg der Beamten gerecht?

29 Antworten

Sie zahlen keine Beiträge .

Die Besoldung der Beamten wurde schon im November 1951 um 7 % (Versorgungsbeitrag) und 1957 durch das Bundesbesoldungsgesetz um weitere 7 % gekürzt. Mit den eingesparten Geldern sollte ein Kapitalstock zur späteren Versorgung der Ruheständler aufgebaut werden.

Was die jeweiligen Dienstherrn natürlich nicht getan haben, aber hey Beamte zahlen ja nichts für ihre Pension.

Doch tun sie, die Dienstherren geben das Geld nur lieber anders aus!

Die Höhe ihrer Altersbezüge ist deutlich höher, als die von Angestellten mit vergleichbarem Verdienst.

Die Versorgung wurde bereits 2001 auf 71,5 % der Bezüge gekürzt.

Und davon muss der Pensionär seine PKV selber zahlen.

Es gibt für Beamte eine Mindestpension, die das Rentensystem nicht kennt.

Was jetzt zwar nicht falsch ist, aber von der falschen Annahme ausgeht das man von der "Mindestpension" leben könnte.

Ist das Pensionsprivileg der Beamten gerecht?

Es ist kein Privileg, das nennt sich Alimentationsprinzip.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Parteimitglied

Dass es die Pensionen gibt, finde ich fair. Die gesetzliche Rente - in ihrer jetzigen Form - jedoch nicht wirklich.

Jeder kann seinen Beruf frei wählen (nach Qualifikation), und hat nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang ins Beamtenverhältnis. Freie Beamtenstellen gibt es genug.

Das deutschen Rentensystem muss an sich reformiert werden, aber ohne eine Reform der Pensionen.

Eine Reform der Pensionen ist auch ohne weiteres gar nicht umzusetzen und zudem (nach derzeitigen Rechtsstand) verfassungswidrig. Art. 33 Abs. 5 GG sagt, dass für den öffentlichen Dienst die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen sind. Darunter fallen nämlich das sogenannte Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die über die aktive Dienstzeit hinaus gelten. Beamte erhalten demnach kein Entgelt für die erbrachte Leistung, sondern erhalten amtsangemessene Bezüge dafür, dass sie ihre Dienste und Hingabe dem Staat auf Lebenszeit widmen und im Ruhestand abgesichert sind.

Apropos Grundsätze des Berufsbeamtentum: Diese bringen für Beamte auch erhebliche Grundrechtseinbußen mit sich, die für Arbeitnehmer nicht gelten. Das Streikverbot dürfte weitgehend bekannt sein. Darüber hinaus werden Beamte auch, was die Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche, politische Äußerungen und auch die Religionsfreiheit angeht, erheblich eingeschränkt. Und auch privates Fehlverhalten kann negative disziplinarische Konsequenzen zur Folge haben. Aufgrund dieser erheblichen Nachteile, die keiner ohne weiteres in Kauf nehmen würde, muss es auch Vorteile geben.

Ein einheitliches Rentensystem hätte übrigens nur Auswirkung auf Neueinstellungen, da bestehende Beamtenverhältnisse Bestandsschutz genießen.

Ob bereits eingestellte Beamtenanwärter unter den Bestandsschutz oder doch von einer Neuregelung betroffen wären, hätte im Zweifelsfall das BVerfG zu entscheiden. Ich bin keine Verfassungsrechtlerin, würde aber ehr Richtung Bestandsschutz tendieren, weil sie sich im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage des Berufsbeamtentums und dem daraus entspringenden zukünftigen Pensionsanspruch beworben haben und vereidigt wurden.

Auch müsste dann zu berücksichtigen sein, dass die Bruttobezüge in Gänze angehoben werden, weil Beamte bereits ein gekürztes Brutto erhalten. Beamte haben im Vergleich mit vergleichbaren Tarifbeschäftigten ein geringeres Brutto.

Beamte bezahlen seit 1957 durch die gekürzten Bezüge für ihre Pensionen. Während der aktiven Dienstzeit werden Pensionsrückstellungen gebildet, denn sonst hätten Beamte ein deutlich höhere Bezüge. 

Damals wurden die Beamtenbezüge um 7%, was dem damaligen AN-Anteil zur RV, entsprach, niedriger angesetzt, als normale Brutto-Gehälter. Und bei Anpassung der Besoldungstabellen an die Tarifverträge wird auch nicht der gesamte Abschluss übertragen, sondern ein gekürzter Teil.

Was Bund und Länder mit den Geldern aus den Pensionsfonds machen, wenn man in den Zeitungen liest, dass diese anderweitig verwendet werden, liegt nicht in der Hand der Beamten.

Zusätzlich um die Erhöhung der Bruttobezüge um die AN-Anteile, müssten die Dienstherrn von Bund und Länder die AG-Anteile für die RV abführen.

Der öffentliche Dienst gewinnt gerade auf den Beamtenpositionen, trotz ausreichend Bewerbern, kaum qualifizierte Nachwuchskräfte. Die Finanzämter in meiner Nähe bspw. haben jährlich ca. 12 - 15 Anwärterstellen für den gehobenen Dienst zur Verfügung, davon werden lediglich 8 - 10 besetzt, wovon dann 3 auch schon nach kurzer Zeit abbrechen. Von denen, die während des Vorbereitungsdienstes durchfallen, will ich gar nicht sprechen.

Die Personalnot im öD ist riesig.

Selbst der höhere Dienst ist für Volljuristen nach 5 Jahren Regelstudienzeit plus zweijährigen Referendariat in den Einstiegsämtern A13 und R1 nicht wirklich attraktiv. Selbst Behördenleiter mit A16 verdienen im Vergleich zu Führungskräften in der freien Wirtschaft deutlich weniger. Und von IT-lern will ich erst gar nicht sprechen.

Außerdem bedeuten mehr Beitragszahler auch mehr Rentenempfänger. 

Ein Bekannter von mir, der bei der Deutschen Rentenversicherung arbeitet, hat mal fiktiv durchgerechnet, dass es für meine potenzielle zukünftige Rente - wenn ich keine Pension bekommen würde, sondern stattdessen in die RV einzahlen würde - 5 gleichwertige Beitragszahler bedarf, wie ich es derzeit wäre. Hochgerechnet wären das (vereinfacht gerechnet) für die Rente von 1,9 Mio. Beamte dann etwa 9,5 Mio. zusätzliche gleichwertige Beitragszahler. 

Daraus würde sich ein endloser Teufelskreislauf bilden: Mehr Beitragszahler = Mehr Rentenempfänger = die wiederum mehr Beitragszahler benötigen, was wieder zu mehr Rentenempfänger führen würden, und immer so weiter.

Außerdem sind Pensionen bereits jetzt schon voll steuerpflichtig, während dies bei der gesetzlichen Rente erst 2040 der Fall sein wird.

Vielleicht hältst du mich nicht für objektiv genug, weil ich selbst Beamtin bin, aber meine Meinung ist, dass die Pensionen für das Beamtentum unverzichtbar sind. Das ist zwar jetzt leicht zu sagen, aber das wäre auch meine Meinung, wenn ich nur Angestellte im öD wäre, oder es mit einer Karriere im öD überhaupt nicht geklappt hätte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Herpez  19.05.2025, 08:53

Das passt leider nicht was du hier beschreibst. Mind. 50 Prozent der Bevölkerung wird absichtlich nie die Chance gaben einen beamtenjob zu bekommen da unsere angebliche Demokratie nicht zulässt das z.b afd Wähler zur Polizei oder zum Bund kommen. Als impfgegner ebenso wenig. Und kranke und alte werden nur sehr selten eingestellt.

Pomophilus  19.05.2025, 13:23
@Herpez

Entschuldigung, was erzählst du hier? Dein Wahlverhalten entscheidet darüber, ob du Beamter werden darfst???

Herpez  19.05.2025, 14:37
@Pomophilus

Ja weil die ja afd Fans aus den Dienst haben wollen. War doch in den nachrichten

Pomophilus  19.05.2025, 17:12
@Herpez

Wa war in den Nachrichten? Zeig mir die Meldung, dass die Wähler bestimmter Parteien keine Beamte werden dürfen! Wie wird das Wahlverhten überhaupt festgestellt bei einer geheimen Wahl?

Pomophilus  19.05.2025, 22:05
@Herpez

Zum dritten Mal:

Wo steht da etwas davon, dass man kein Beamter werden darf, wenn man eine bestimmte Partei wählt?

Herpez  20.05.2025, 07:25
@Pomophilus

Sollte jedem klar werden der das liest was da los ist. Jeder der das nicht versteht mit dem lohnt sich nicht weiter zu diskutieren da er scheinbar nicht über den tellerrand hinaus denken kann

Pomophilus  20.05.2025, 07:58
@Herpez

Du behauptet also weiterhin, dass die Entscheidung, die jemand in der Wahlkabine bei geheimer Wahl trifft darüber entscheidet, ob er Beamter werden darf?

Herpez  20.05.2025, 08:26
@Pomophilus

Bein ich rede von parteieintritten von Beamten in die afd was deren gutes Recht ist

Pomophilus  20.05.2025, 09:23
@Herpez

Dann stammt dieser Satz am Anfang unserer netten Unterhaltung, nach dem ich dich dreimal gefragt habe, also nicht von dir:

...das z.b afd Wähler zur Polizei oder zum Bund kommen.

Wurde dein Account gehackt?

Herpez  20.05.2025, 09:31
@Pomophilus

Ja damit meine ich die Wahl der Parteien Zugehörigkeit.

Pomophilus  20.05.2025, 09:34
@Herpez

Ist aber doch ein kleiner Unterschied, vor allem, wenn du daraus Bevölkerungsanteile ableitest!

Herpez  20.05.2025, 09:35
@Pomophilus

Wenn aber ein Beamter auf der Arbeit sagt das er für die afd ist soll geprüft werden ob er suspendiert wird. Das trifft also auch die normalen Wähler sofern sie sagen das sie die afd gewählt haben.

horribiledictu  19.05.2025, 07:57
Darüber hinaus werden Beamte auch, was die Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche, politische Äußerungen und auch die Religionsfreiheit angeht, erheblich eingeschränkt. Und auch privates Fehlverhalten kann negative disziplinarische Konsequenzen zur Folge haben. 

also das gilt in der Privatwirtschaft genauso: politische Äußerungen, mit denen der AG nicht konform geht, können dich den Job kosten, udn du hast dich auch privat so zu verhalten, dass das Ansehen des AG nicht geschädigt wird.

II99II  19.05.2025, 08:25

Danke für die informative Schilderung deiner Sicht zu dem Thema.

Leider geht dabei ein wesentlicher Punkt verloren: unser Sozialsicherungssystem basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das momentan duale System widerspricht diesem Prinzip leider.

Historisch geht diese Form der Alimentierungspflicht (der Staat zahlt quasi wie für seine Kinder..) tatsächlich noch auf das Prinzip des "Staatsdienstadels" zurück... vollkommen deplatziert in der heutigen Zeit, wo es schon lange keine "Münzmeister" oder "Büttel" und "Vogt" mehr gibt.

Für Pensionen gibt es keine Beitragsäquivalenz, wie bei Versicherungen. Es wird ausschließlich von der Solidargemeinschaft finanziell getragen.

Der von dir angesprochene Eckmann-Vergleich war ein einmaliger Verzicht von 7% Gehaltserhöhung, als 1950 schon mal darüber abgestimmt wurde, ob Beamte in der Alimentationspflicht bleiben wollen. Es war lediglich ein politischer Hebel um Beamtenpensionen haushaltsneutral nur bilanzieren.

Der Abstand zwischen Beamtenbesoldung und Tarifgehältern ist nicht mehr auf dem Stand von 1950. Kein Beamter erhält heute noch 7% weniger Gehalt im Vergleich zu einer gleichwertigen Berufsgruppe in der Privatwirtschaft.

Unterm Strich bleibt es eine völlig aus der Zeit gefallene Ungleichbehandlung und Privilegierung bestimmter Berufsgruppen. Wobei auch die angesprochenen Benachteiligungen nicht mehr zeitgemäß erscheinen.

superseegers  19.05.2025, 08:47
@II99II

Oh ja, ich war ja so privilegiert, als ich monatlich gut 500 Euro con meinem Netto für die Priavte Krankenversicherung für Frau und Kinder zahlen durfte. Die KV der Familie bekommt jeder Angestellte geschenkt.

II99II  19.05.2025, 09:59
@superseegers

Ach, du schon wieder 😊 du erhältst doch sogar Heilfürsorge statt Beihilfe zur PKV.

Die Situation mit der Familie ist definitiv ein Nachteil, könnte aber u.U. umgangen werden, wenn dein Kind über die KV deiner Frau mitversichert wird - wofür allerdings Voraussetzungen stimmen müssen.

Abgesehen von Einzelfällen geht es aber allgemein um das Solidaritätsprinzip, welches hier nicht greift. Es sind aktuell 2 unterschiedliche Systeme. In beiden Fällen gibt es sicherlich Profiteure und Geschädigte.

superseegers  19.05.2025, 11:13
@II99II

"Sogar" Freie Heilfürsorge? Das ist wie als GKVler, nur eben ohne Familienversicherung. Egal.

Es ging ja um die Zeit, in der meine Gattin eben nicht erwerbstätig war. Das war schon teuer.

Ich werde auch nicht jammern, alles gut. Aber es wird eben bei dem meist üblichen Beamten-gehts-besser-als-dem-Rest-Gelaber gerne auf Vorteile, aber nicht auf Nachteile des Beamtentums geschaut.

Es muss was geschehen, auf die Zukunft gesehen, keine Frage.

Ist das Pensionsprivileg der Beamten gerecht?

Ja

Sie zahlen keine Beiträge

Das ist schonmal falsch. Beamte bezahlen seit 1957 durch die gekürzten Bezüge für ihre Pensionen. Auch bei jedem Tarifabschluss wird der Erhöhungsbetrag im Vergleich zu Tarifbeschäftigten um einen entsprechenden Betrag gekürzt. Während der aktiven Dienstzeit werden Pensionsrückstellungen gebildet, denn sonst hätten Beamte ein deutlich höhere Bezüge. Ob man nun also höhere Bezüge hat und davon dann Beiträge in eine Kasse bezahlt oder direkt weniger Geld erhält, macht am Ende keinen Unterschied. In der Wirtschaft würde man das einen "abgekürzten Zahlungsweg" nennen.

Beamte verzichten außerdem in ihrer kompletten Erwerbszeit auf Gehalt im Vergleich zu ihrer Qualifikation in der freien Wirtschaft. Erst durch die Pension gleicht sich der Gehaltsverzicht wieder aus mit ungefähr 85 Jahren: Modellrechnung: Lohnt es sich Beamter zu werden. sowie Große Beispielrechnung: Wann sich eine Karriere als Beamter lohnt

Es steht jedem natürlich frei in den Staatsdienst einzutreten und dann 45 Jahre lang für wenig Gehalt zu arbeiten während deines Erwerbslebens. Das wollen viele verständlicherweise nicht und lieber ein ordentliches Gehalt in der freien Wirtschaft haben mit besseren Aufstiegs- und Karrierechancen.


Aegroti  18.05.2025, 17:50

Bekommen Beamte weniger als Mindestlohn?

Mungukun  18.05.2025, 17:58
@Aegroti
Bekommen Beamte weniger als Mindestlohn?

Nein.

Im Vergleich zu ihrer Qualifikation bekommen sie weniger als in der freien Wirtschaft. Jeder Beamte mindestens im gehobenen hat ein Studium abgeschlossen. Das Einstiegsgehalt im gehobenen Dienst ist A9. Im Saarland bekommt man dafür eine Besoldung von 3.224,03 € brutto, was erstmal ein Nettogehalt von 2.805,38 € entspricht. Davon muss er dann noch seinen Beitrag zur Krankenversicherung bezahlen, der anders als beim Arbeitnehmer beim Nettolohn schon bezahlt ist. Somit kommt ein reales Netto von 2.400 € - 2.500 € zu Stande.

Jetzt suche einmal ein Person mit abgeschlossenem Studium, die für dieses Nettogehalt arbeiten geht.

Aegroti  18.05.2025, 18:09
@Mungukun

ich habe, allerdings zu anderen Zeiten, nach abgeschlossenen Studium etwa 2000 Mark im Monat brutto verdient. Aber das ist 40 Jahre her. Krankenversicherung ist bei Beamten meist eine PKV, die anfangs billiger und später teurer ist als die gesetzliche.

schleudermaxe  19.05.2025, 07:53
@Aegroti

Richtig, einfach mal die Urteile vom Verfassungsgericht lesen, aktuell sind einige Klagen wieder anhängig, weil das Bürgergeld in vielen Fällen höher ausfällt:

Auch ich kenne einige, die vom örtlichen Bürgermeister aufgestockt werden.

Hallo,

man kann natürlich bei jedem Vergütungssystem, das nicht allen genau dasselbe zugesteht, die Frage stellen, ob es gerecht ist. Ist es wirklich gerecht, dass manche Profifußballer so viel mehr Geld verdienen als eine Friseurin? Ist die Leistung eines Konzernchefs wirklich so viel höher als die eines seiner Mitarbeiter am Fließband?

Und erst Beamte: ja, das ist natürlich total ungerecht, was die alles kriegen! Aber, was seltsam ist:

Bei Beamten ist es so, dass diese Stellen wirklich jedem deutschen Staatsbürger offen stehen, sofern er die entsprechende Qualifikation vorweisen kann und bei bei der Einstellungsprüfung die entsprechende Leistung erbringt. Das gilt bei anderen Berufen nicht. Trotzdem stehen die Leute nicht gerade Schlange, um die Beamtenlaufbahn einzuschlagen, andere Berufe erscheinen deutlich attraktiver. Warum das denn, wenn Beamte nur Vorteile haben?

Sind die Vorteile wirklich so groß? Ich möchte mich hier nur auf die finanziellen Aspekte konzentrieren, speziell Rente/Pension, anderes, wie die speziellen Treuepflichten, ein Disziplinarrecht, das bis in mein privates Verhalten hineinreicht, etc, lasse ich außer Acht.

Ja, richtig, als Beamter zahle ich nicht in die Rentenversicherung ein und erhalte trotzdem, zumindest nach jetzigem Stand, irgendwann mal eine Pension. Es gibt auch Angestellte in vergleichbarer Position wie ich. Diese zahlen in die Rentenversicherung ein, aber sie haben auch ein deutlich höheres Brutto als ich. Für den Staat kommt der Beamte deutlich billiger, er muss ihm ja nur weniger Gehalt zahlen und braucht zusätzlich keine Arbeitgeberanteile zu entrichten. Die Pension, die ich später vielleicht einmal erhalten werde, soll dann einfach aus dem Staatshaushalt bestritten werden. Aufgrund der miserablen Verzinsung der Rentenversicherung ist auch das deutlich günstiger. Aber wenn es zu teuer kommt, dann kann man ja den Beamten ganz leicht mit einem Federstrich, einer Gesetzesänderung, die Pensionen kürzen - probier das mal mit den Rentenansprüchen, die sich jemand erworben hat! Zudem waren Pensionen schon immer vollständig genauso wie Gehälter zu versteuern, da gibt es keine steuerfreien Anteile wie bei der Rente - auch das ist wieder so ein optischer Effekt: um das gleiche Netto zu ergeben, muss die Brutto-Pension demnach höher sein als die vergleichbare Rente.

Insgesamt ist es schon so, dass Beamte zu Beginn, wenn sie jung sind, deutlich schlechter verdienen als Arbeitnehmer mit vergleichbarer Qualifikation in der freien Wirtschaft. Mit dem Alter holen Beamte auf, und bei den Pensionen stehen sie, trotz allem, vergleichsweise besser da. Dies ist aber allgemein bekannt, und, wie gesagt, grundsätzlich steht die Beamtenlaufbahn allen deutschen Staatsbürgern offen. Trotzdem wollen es zu wenige machen, es ist nicht möglich, die Stellen, die gebraucht würden, alle zu besetzen, weil es offensichtlich nicht attraktiv ist, Beamter zu werden. Wie sollte der Staat überhaupt noch Bewerber finden, wenn er dafür sorgen würde, dass es Beamten nicht nur in manchen, sondern in allen Aspekten schlechter ginge als Arbeitnehmern?


EstherMontanus  18.05.2025, 18:47

Der Beamte kommt nicht deutlich billiger. Wahrscheinlich ist er sogar teuerer. Es fällt nur nicht so auf, was er kostet.

EstherMontanus  18.05.2025, 18:55
@Pomophilus

Z. B. müssen für die Rentenversicherung der Angestellten Rückstellungen gebildet werden, für Beamte nicht.

Pomophilus  18.05.2025, 19:02
@EstherMontanus

Verstehe ich nicht:

Die Rentenversicherungsbeiträge von Angestellten werden direkt abgeführt - teils vom AG, teils vom AN - wo müssen dafür Rückstellungen gebildet werden?

Solche Rückstellungen müssten für die Beamten gebildet, werden, um die späteren Pensionen zu finanzieren. Wenn man diese Rückstellungrn auch tatsächlich vornehmen und ordentlich anlegen würde, dann wären da auch ganz andere Verbindungen möglich als sie die Rentenversicherung hat. Somit wäre auch das günstiger. Aber .an kann natürlich auch stattdessen sagen, wir können uns die hohen Pensionen nicht leisten, wir müssen sie kürzen, das ist sogar noch viel günstiger.

anTTraXX  18.05.2025, 19:30
@EstherMontanus

Natürlich muss der jeweilige Dienstherr Rückstellungen bilden, tut er nur nicht.

Das Land SH hat vor einigen Jahren mal gedacht das Angestellte viel billiger wären, sind sie aber nicht und der Haushalt drohte irgendwann schlicht weg zu platzen.

Pomophilus  18.05.2025, 19:33
@EstherMontanus

Bilanzen im betriebswirtschaftlichen Sinn? Bei der "öffentlichen Hand" gelten da doch andere Begrifflichkeiten?

Und was hat das damit zu tun?

Ironmike618  18.05.2025, 21:23
@EstherMontanus

"...müssen für die Rentenversicherung der Angestellten Rückstellungen gebildet werden, für Beamte nicht."

Unwissender Unfug.

Seit Jahrzehnten sind Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, Teile der Tariferhöhunge u.ä. in Pensionsfonds einzuzahlen. Der Bund hat damit mittlerweile einen hunderte Milliarden schweren Pensionsfond aufgebaut. Die Länder habe sich allerdings regelmäßig an diesen Fonds vergriffen, um ihre Haushalte zu sanieren ,was ganz sicher nicht Schuld der Beamten ist.

Politiker denken in Legislaturperioden, daher wurden und werden Angestellte kurzerhand verbeamtet und die Rentenversicherung entfällt. "Nach mir die Sintflut" ist das Motto.

schleudermaxe  19.05.2025, 07:57
@EstherMontanus

Das ist ausgesungen, natürlich kommen die den Dienstherren günstiger, schon Frau Simonis in S.-H. hat es gewusst.

EstherMontanus  19.05.2025, 15:05
@Ironmike618

Du kennst den Unterschied zwischen einem Pensionsfonds und einer Rückstellung nicht.

Einfach mal den Ball etwas flacher halten.

Pomophilus  19.05.2025, 17:14
@EstherMontanus

Der Link läuft nicht, aber egal! Ich verstehe nicht, was eine eventuelle Bilanzierungspflicht mit unserem Thema zu tun hat.

EstherMontanus  19.05.2025, 17:33
@Pomophilus

Aus der Bilanzierungspflicht ergibt sich die Verpflichtung für Rückstellungen bei Angestellten, nicht aber bei Beamten.

Ironmike618  19.05.2025, 18:46
@EstherMontanus

"Du kennst den Unterschied zwischen einem Pensionsfonds und einer Rückstellung nicht.Einfach mal den Ball etwas flacher halten."

Sauberes Eigentor: Wo genau steht da was von "Rückstellung"?

"1999 wurde mit dem Aufbau des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" begonnen."

"Für alle nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten des Bundes wurde 2007 zusätzlich der "Versorgungsfonds des Bundes" errichtet."

Soll das BMI "den Ball flach halten"? :-)

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/versorgung/versorgung-artikel.html

Ironmike618  19.05.2025, 18:49
@EstherMontanus

"nicht aber bei Beamten."

Du erzählst ahnungslosen Unfug!

"1999 wurde mit dem Aufbau des Sondervermögens "Versorgungsrücklage des Bundes" begonnen. Das u. a. durch die Verminderung von Bezügeanpassungen aufgebaute Vermögen hatte Ende März 2025 einen Marktwert von rund 23,7 Mrd. Euro. Ab dem Jahr 2032 soll es zur Finanzierung eingesetzt werden.

Für alle nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten des Bundes wurde 2007 zusätzlich der "Versorgungsfonds des Bundes" errichtet. Ende März 2025 betrug der Marktwert rund 16,1 Mrd. Euro."

Wir sollten uns eher überlegen, mit spitzer Nadel zu überlegen, wer alles als Beamter zählt.

Und ganz ehrlich: Bei Feuerwehrleuten und Polizisten investiere ich das Geld sehr gerne, die Jungs und Mädels leisten einen hervorragenden Job.

Wenn wir nur die notwendigen Berufsgruppen verbeamtet lassen, ist es auch wieder fair.