66-70

Solange die Regelaltersgrenze für meinen Jahrgang nicht angehoben wird oder ich nicht vorzeitig dauerhaft dienstunfähig werde, werde ich zum Ende des Monats, in dem ich mein 67. Lebensjahr vollende, von Gesetzes wegen in den Ruhestand versetzt.

Einen vorzeitigen Ruhestand vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann ich mir derzeit überhaupt nicht vorstellen.

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Nein, das würde ich (w/26) niemals machen. Beim Schwimmen trage ich immer Badeanzüge.

Außerdem bin ich absolut nicht gerne nackt oder oberkörperfrei. Liegt aber nicht daran, dass ich mich für meinen Körper schämen würde - im Gegenteil ich bin mit meinem Körper sehr zufrieden -, sondern daran, dass ich mich so ungeschützt vor sexuellen Übergriffen fühle.

Mit 13 wäre ich nämlich von einem damals 16-jährigen Bekannten fast sexuell missbraucht worden wäre, weil ich angeblich zu freizügig gekleidet gewesen sein sollte.

Ich weiß, dass ein Badeanzug oder andere Kleidung nicht vor Übergriffen schützen (Triebtätern ist die Kleidung völlig egal), aber es gibt mir ein persönliches Gefühl von Sicherheit.

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Das Beamtenverhältnis ist n. §§ 6 BBG, 4 BeamtStG im Grundsatz auf Lebenszeit ausgelegt. Das sog. Lebenszeitprinzip ergibt sich aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die in Art. 33 Abs. 5 GG verankert sind.

Das Beamtenverhältnis ist ein Geben und Nehmen. Dafür, dass Beamte lebenslang vom Dienstherrn beschäftigt und alimentiert werden, müssen Beamte sich mit voller Hingabe ihrer Tätigkeit widmen und loyal zum Dienstherrn stehen. Daher dürfen Beamte nicht streiken und sind ihrer Meinungsfreiheit, was öffentliche politische Meinungsäußerungen betrifft, eingeschränkt.

Bei Beamten kann jedes Fehlverhalten sowohl dienstlich als auch privat disziplinarische Konsequenzen zur Folge haben.

Im Vergleich zu Tarifbeschäftgten sind Beamte bei verfassungsfeindlichen Äußerungen sogar leichter leichter zu entlassen.

Auch wenn Tarifbeschäftigte dem Grunde nach gekündigt werden können, haben auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst i.d.R. eine sichere Arbeitsstelle.

Im Tarifgebiet West des TV-L können Tarifbeschäftigte n. § 34 Abs. 2 TV-L nicht ordentlich gekündigt werden, wenn sie 15 Jahre beim Arbeitgeber arbeiten und selber über 40 Jahre alt sind.

Das Beamtentum gibt es, damit der Staat zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt. Man muss das Beamtentum schon in Gänze betrachten und sich nicht nur einzelne Vorteile rauspicken.

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Partner

Wenn ich (w/26) mich zwischen meinem Vermögen, dass ich hauptsächlich dem Bitcoin-Aufschwung während Corona zu verdanken habe, und meiner Partnerin, die Liebe meines Lebens und die ich schon von klein auf kenne, entscheiden müsste, würde ich mich immer für meine Partnerin entscheiden.

In unserer Teenagerzeit wurde meine Partnerin mit 14 Opfer einer Messerstecherei und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

Wahre Liebe ist unbezahlbar.

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Ich würde nicht von Betrug oder Absicht sprechen. Es war einfach eine unglückliche Aktion des Schiedsrichters mit dem verfrühten Abseitspfiff.

Wer weiß, ob das Tor überhaupt gefallen wäre, wenn der Schiedsrichter nicht zu früh Abseits gepfiffen hätte, da die Real Spieler durch verfrühten Pfiff nicht mehr richtig weiter gespielt haben.

Real hat das Spiel hochverdient gewonnen und wenn Neuer bis zur 88. Minute nicht überragend gehalten hätte, hätte Bayern schon zur Halbzeitpause kein Land mehr gesehen.

In einer möglichen Verlängerung wäre Bayern eher untergegangen. Die meisten Spieler waren stehend KO und die Einwechselungen waren auch nicht wirklich zielführend.

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Der Schiedsrichter hat hat zu früh gepfiffen. Damit war das Spiel unterbrochen und alles danach darf vom VAR nicht überprüft werden.

beIN Sports MENA (arabischer Sender für den mittleren Osten und Nordafrika) hat nachgemessen.

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Bei näherer Betrachtung sieht man, dass de Ligt zwar im Abseits steht, er ist jedoch im gar nicht zum Ball gegangen. Der Arm von Rüdiger hebt das Abseits nicht auf, da mit dem Arm kein reguläres Tor erzielt werden kann. de Ligt war also nur im passiven Abseits.

Mazraoui, der in den Zweikampf ging, stand jedoch wohl nicht im Abseits.

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Wer weiß, ob das Tor überhaupt gefallen wäre, wenn der Schiedsrichter nicht zu früh Abseits gepfiffen hätte, da die Real Spieler durch verfrühten Pfiff nicht mehr richtig weiter gespielt haben.

Real hat das Spiel hochverdient gewonnen und wenn Neuer bis zur 88. Minute nicht überragend gehalten hätte, hätte Bayern schon zur Halbzeitpause kein Land mehr gesehen.

In einer möglichen Verlängerung wäre Bayern eher untergegangen. Die meisten Spieler waren stehend KO und die Einwechselungen waren auch nicht wirklich zielführend.

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War Blackout und ein Versehen von Ihn.

Ich würde nicht von Betrug oder Absicht sprechen. Es war einfach eine unglückliche Aktion des Schiedsrichters mit dem verfrühten Abseitspfiff.

Wer weiß, ob das Tor überhaupt gefallen wäre, wenn der Schiedsrichter nicht zu früh Abseits gepfiffen hätte, da die Real Spieler durch verfrühten Pfiff nicht mehr richtig weiter gespielt haben.

Real hat das Spiel hochverdient gewonnen und wenn Neuer bis zur 88. Minute nicht überragend gehalten hätte, hätte Bayern schon zur Halbzeitpause kein Land mehr gesehen.

In einer möglichen Verlängerung wäre Bayern eher untergegangen. Die meisten Spieler waren stehend KO und die Einwechselungen waren auch nicht wirklich zielführend.

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Ich (w/26/lesbisch) hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Kindheitsfreundin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem zusammen. Direkt nach unserem ersten Mal waren wir uns 100%ig sicher, dass wir aufs gleiche Geschlecht stehen.

Unseren Eltern gegenüber haben wir direkt am nächsten Morgen nach unserem ersten Mal am Frühstückstisch davon erzählt. Sie haben es akzeptiert, als sei es das normalste der Welt und deren Kommentar, die übrigens streng katholisch sind, war: "wurde auch Zeit".

Auch der Rest unseres Umfeldes (Freunde und Familie) hat es als ganz normales akzeptiert.

In der Schule war die Sexualität nie wirklich ein Thema.

Meine Partnerin und ich sind nicht nur katholisch getauft worden, sondern hatten auch unsere Erstkommunion und Firmung. Richtig geoutet haben wir uns in unserer Gemeinde nie, aber es hat sich natürlich rum gesprochen. 

Dass wir in unserer Gemeinde nicht willkommen geheißen werden oder uns gar ein Austritt nahegelegt wurde, ist noch nie vorgekommen.

Mit 18 sind wir zunächst eine eingetragen Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und haben im Oktober 2019 (standesamtlich) geheiratet.

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Mir ist wichtig, dass meine Partnerin Spaß an ihrem (legalen) Beruf hat und diesen mit Herzblut ausübt. Egal ob als Architektin, Staatsanwältin oder Erzieherin. Denn, wenn sie im Beruf unglücklich wäre, kann sich das auch negativ auf die Beziehung auswirken. 

Aber selbst wenn sie arbeitslos wäre, und trotzdem aufgrund von Vermögenswerten finanziell für sich sorgen könnte, wäre es auch ok.

Eine Frau als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, die es eigentlich gar nicht sein möchte, es aber wegen irgendeiner Quote ist, muss nicht sein, und würde mich auch gar nicht beeindrucken.

Und Prestige ist mir ebenfalls egal. Meine Partnerin und ich haben alles andere als prestigeträchtige Berufe, wenn man so die gesellschaftliche Meinung bewertet. Ich selbst bin Zollfahnderin (waffentragende Zollbeamtin), und meine Partnerin ist Verwaltungsbeamtin. Wir beide lieben unsere Berufe und wollen auch gar nichts anderes machen.

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Nein

Meine Erziehung (Geburtsjahr 1997) war absolut gewaltfrei. Es gehört sich nicht, Kinder zu schlagen. Auch ein "Klaps" auf den Po gehört sich nicht, denn das ist nur eine Verniedlichung und Runterspielen der Schläge. Wer seine eigenen Kinder schlägt, muss mit der Erziehung überfordert sein.

In Deutschland haben wir das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (BGBl. I S. 1479) aus dem auch § 1631 Abs. 2 BGB hervorgeht, in dem es heißt:

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen [...] sind unzulässig.

Nebenbei ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch in Art. 2 Abs. 2 GG verankert, welches für jeden Menschen in egal welchem Alter gilt, und in dieses nur auf Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden darf.

Gewalt gegen die eigenen Kinder erfüllt den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen, welcher nach § 225 StGB unter Strafe steht.

Hätten meine Eltern Gewalt in meiner Erziehung angewendet, hätten sie neben der Freiheitsstrafe auch ihre beruflichen Laufbahnen als Beamte riskiert. Ich habe schon früh gelernt, was erlaubt ist und was nicht, und ich hätte auch keine Hemmung gehabt, Anzeige zu erstatten.

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Als Beamter ist man in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Dies bleibt auch bestehen, wenn man parallel zu der Beamtentätigkeit ein Studium aufnimmt, bei dem man ohne Versicherungsfreiheit dann eben versicherungspflichtig werden würde (§ 6 Abs. 3 SGB V).

D.h. die Versicherungsfreiheit aufgrund des Beamtenverhältnisses verdrängt die Versicherungspflicht als Student. Demnach bräuchte es eigentlich gar keiner Befreiung von der Versicherungspflicht, da gar keine Versicherungspflicht besteht.

Wenn man das Beamtenverhältnis aufgibt und weiter studiert, kann unter den Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Versicherungspflicht eintreten. Wenn Versicherungspflicht als Student eintritt, hat man die Möglichkeit

  • sich in der GKV zu versichern, oder
  • sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen um weiterhin in der PKV versichert zu sein.

Sobald man als Arbeitnehmer eine Beschäftigung aufnimmt, die nicht versicherungsfrei i.S.v. § 6 Abs. 1 SGB V ist, kann (eigentlich muss) man sich in der GKV versichern.

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Ich (w/26) bin seit 14 Jahren in meiner ersten Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und sind seit Oktober 2019 glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

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Ich würde nicht von Betrug sprechen. Es war eine unglückliche Aktion des Schiedsrichters mit dem verfrühten Abseitspfiff.

Wer weiß, ob das Tor überhaupt gefallen wäre, wenn der Schiedsrichter nicht zu früh Abseits gepfiffen hätte, da die Real Spieler durch verfrühten Pfiff nicht mehr richtig weiter gespielt haben.

Real hat das Spiel hochverdient gewonnen und wenn Neuer bis zur 88. Minute nicht überragend gehalten hätte, hätte Bayern schon zur Halbzeitpause kein Land mehr gesehen.

In einer möglichen Verlängerung wäre Bayern eher untergegangen. Die meisten Spieler waren stehend KO und die Einwechselungen waren auch nicht wirklich zielführend.

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In Deutschland ist bei sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, folgendes geregelt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem, ähnlichen Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Ja

Ich (w/26) bin seit 14 Jahren in einer Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und sind seit Oktober 2019 glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

Ich kann mir keinen einzigen Tag ohne sie vorstellen, da ich sie mal beinahe für immer verloren hätte, als sie mit 14 Opfer einer Messerstecherei wurde und lange ums Überleben gekämpft hat.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

Wahre Liebe ist unbezahlbar.

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Nein

Ich halte Schwarzarbeit moralisch absolut nicht für vertretbar, weil Schwarzarbeit…

  • … für soziale Ungerechtigkeit sorgt, da eine ungleiche Lastenverteilung geschaffen wird, und sich nicht alle an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen.
  • … für Wettbewerbsverzerrung sorgen kann, da legal arbeitende Unternehmen und Arbeiter höhere Kosten haben.
  • … ein Risiko für Arbeitnehmer darstellt, da kein Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld besteht, sowie keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden, wodurch man keine oder nur eine geringe Rente zu erwarten hat.
  • … die Sozialsysteme schädigt, da der Sozialversicherung eine Menge Beiträge entgehen, die durch Steuergelder ausgeglichen werden müssen, die evtl. an anderen Stellen benötigt werden.
  • Ausbeutung fördern kann, da ein Anspruch auf Mindestlohn und faire Arbeitsbedingungen nicht durchgesetzt werden kann.
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