Ein damals 16-jähriger Bekannter hat versucht sich an mir (damals 13, heute 26) zu vergehen. Glücklicherweise konnte mein Vater das Schlimmste verhindern.

Das war einer der Gründe, warum ich die Strafverfolgung bei meinem Berufswunsch priorisiert hatte.

Der Bekannte, zu dem meine Familie und ich anschließend den Kontakt eingestellt hatten, wurde vom Jugendgericht wegen versuchten sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Jugendstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. Trotz Bewährung war es immerhin über Mindeststrafe.

Wenig später musste er aber trotzdem ins Gefängnis, weil er unter offener Bewährung eine weitere Straftat begangen hatte.

In einem anderen krassen Fall wurde meine Partnerin (damals 14) Opfer einer Messerstecherei. Der Täter (17) wurde zu wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 7 Monaten verurteilt.

In meinem Beruf als Zollfahnderin bleibt es nicht aus, von Straftaten etwas mitzubekommen. Das sind aber nicht nur Zoll- und Steuerstraftaten, auch bei den Festnahmen kommt es durchaus zu neuen Straftaten, wie Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Bei mir gab es auch mal eine Sachbeschädigung in Tateinheit mit Beleidigung, als mein Dienstwagen mit "Verpiss dich, lesbische Bullen Schl*mpe" beschmiert wurde.

...zur Antwort

Weihnachten wird bei uns (traditionell) mit der Familie gefeiert:

  • meine Partnerin und ich
  • ihre und meine Eltern
  • meine zwei Onkel
  • insgesamt meine vier Cousinen und mein Cousin

Meine Partnerin hat keine anderen Verwandten mehr, und meine weiteren Verwandten leben in den USA oder sind auch schon verstorben, bzw. die Mutter meines Cousins und einer Cousine ist schon früh nach Südamerika abgehauen.

Bis vor ein paar Jahren sind wir Heiligabend immer in die Kindermesse gegangen, weil mein Cousin und zwei Cousinen noch so jung waren. Mittlerweile gehen wir in den regulären Weihnachtsgottesdienst. 

Nach dem Kirchenbesuch treffen wir uns alle im Haus meiner Eltern. Erst wird gegessen (Rinderbraten mit Bratensoße und Rotkohl oder Erbsen und Möhren, dazu noch Kartoffeln und für die Kinder Kroketten).

Tradition bei uns ist, dass meine Eltern an Heiligabend die Krippe unterm Baum aufstellen (ohne Christkind), wir Spätnachmittags in die Kirche gehen und bei meinen Eltern alles dunkel ist. Wenn wir wieder kommen, leuchtet schon der Weihnachtsbaum.

Mein Vater geht dann immer nach dem Essen vor uns Wohnzimmer, und wenn er mit einer Glocke läutet, versammeln wir uns alle vorm Wohnzimmer und singen Weihnachtslieder (jeder muss min. ein Lied auswählen). Erst danach können wir anderen auch ins Wohnzimmer, und das Kind liegt in der Krippe. Dann gibt es endlich die Bescherung. Am späten Abend gehen die, die noch wollen, in die Christmette.

Am ersten Weihnachtstag gehen wir alle Vormittags im Restaurant essen (Menü je nach Weihnachtskarte). Anschließend geht es wieder zu meinen Eltern nach Hause. Dort machen wir es uns gemütlich und schauen Weihnachtsfilme und die Kinder spielen mit ihren Geschenken.

Am zweiten Weihnachtstag treffen wir uns ebenfalls alle zum Essen bei meinen Eltern (Lammfilet mit Champignon-Rahm-Soße mit Klößen und Gemüse). Anschließend wird bei uns traditionell die Premier League am Boxing Day geguckt und abends packt uns das Fernweh, wenn es wieder mit dem Traumschiff auf Reisen geht.

Sofern keiner Bereitschafts- oder Eildienst hat, herrscht im Haus meiner Eltern an Heiligabend und am ersten Weihnachtstag striktes Handy- & Tabletverbot.

...zur Antwort

Bis auf die Antarktis habe ich bereits jeden Kontinent bereist.

Hier ist eine Übersicht mit den Ländern und teilweise den zugehörigen Überseegebieten, in denen ich bereits war: https://www.gutefrage.net/frage/in-welchen-laendern-wart-ihr-alles-2#answer-518996920

Aktuell befinde ich mich auf einer Hawaii-Kreuzfahrt von Vancouver aus.

Darüber hinaus war ich in 2023 in Neu Delhi (Indien), Auckland (Neuseeland), New York und Philadelphia.

...zur Antwort

Auch wenn ich (26) eine Frau bin, ist mir wichtig, dass sie

  • ähnliche Interessen wie ich hat, aber auch eigenen Hobbys nachgeht
  • auf Augenhöhe ist, sowohl beim Sex, als auch von der Körpergröße und in allen anderen Bereichen
  • sich so akzeptiert, wie sie ist und sich nicht verstellt
  • Humor hat und auch über sich selbst lachen kann
  • Wert auf Treue, Vertrauen, Ehrlichkeit, Interesse, Kommunikation, Kompromissbereitschaft, Akzeptanz und Empathie legt und diese Werte auch lebt
  • keine Ja-Sagerin ist, sondern ihre eigene Meinung vertritt
  • finanziell für sich alleine sorgen kann (egal ob mit oder ohne Arbeit)
  • nicht kriminell ist
  • respektvoll, freundlich und hilfsbereit ist
  • und auch sportlich ist.

Ein ganz dickes NoGo ist, wenn sie Verbote erteilt, egal ob in Bezug auf den Kleidungsstil, Treffen von Freunden, etc. 

Verbote haben in einer Beziehung nichts zu suchen.

Auch sollte sie vorzugsweise deutsch oder nordamerikanisch sein.

Beim Aussehen gibt es folgende Prioritäten:

  • Größe: 1,69 - 1,75 m
  • schlank, aber nicht untergewichtig
  • Braune Augen i.V.m. blonden Haaren oder blaue Augen i.V.m. braunen Haaren
  • gepflegtes Äußeres
  • wenig bis keine Schminke

Der Kleidungsstil ist mir völlig egal. Sie soll sich in ihrer Kleidung wohlfühlen und tragen, was sie will.

Glücklicherweise erfüllt meine Partnerin all diese Punkte. Sie ist meine Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Mit ihr bin ich seit 14 Jahren zusammen und seit Oktober 2019 verheiratet.

...zur Antwort
Anderes

Bei uns gibt es Weihnachten traditionell (auch in diesem Jahr) folgendes zu essen:

  • Heiligabend: Rinderbraten mit Bratensoße, Rotkohl und Kartoffeln. Für die Kinder gibt's als Beilagen Kroketten und Erbsen und Möhren.
  • 1. Weihnachtstag: Essen im Restaurant je nach Weihnachtskarte.
  • 2. Weihnachtstag: Lammfilet mit Champignon-Rahm-Soße mit Klößen und Gemüse.
...zur Antwort
  • Sozialarbeiter
  • Mitarbeiter im Sozialdienst in Justizvollzugsanstalten (in NRW mit angestrebter Verbeamtung)
  • Fachkraft im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz in den Bereichen Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht

Als Fachkraft im ambulanten Dienst der Justiz erfolgt in NRW i.d.R. eine Berufung ins Beamtenverhältnis.

Der ambulante Soziale Dienst der Justiz NRW gehört zur Laufbahn 2.1 (ehemals gehobener Dienst) und ist an jedem Landgericht in NRW angesiedelt.

Alle Informationen zu den Fachkräften im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz NRW gibt es hier.

...zur Antwort

Ich war damals gerade 4 Jahre alt, und konnte noch nicht genau begreifen, was da wirklich passiert ist.

Wenn ich an diesen Tag zurück denke, sehe ich vor allem eines: Das geschockte und traurige Gesicht meiner Mutter, die bei dem Anschlag aufs Pentagon einen Bruder verloren hat.

Ich war an dem Tag mit meiner Kindheitsfreundin (mittlerweile Ehefrau) bei meinen Großeltern. Während meine Großeltern irgendwas im Fernsehen geschaut haben, haben wir bei ihnen im Wohnzimmer gespielt. Als das TV-Programm unterbrochen wurde, und die Sondersendung gezeigt wurde, haben wir das gesehen, konnten es aufgrund unseres jungen Alters noch nicht realisieren.

Dennoch wusste ich sofort, als ich die Gebäude sah, dass es in New York war. NYC war schon damals etwas wie meine zweite Heimat, so oft ist meine Mutter mit mir dort hin geflogen.

Auch nach den Anschlägen ist meine Mutter mit mir direkt am darauffolgenden Wochenende zu unseren in New York lebenden Verwandten geflogen. Angst vor dem Flug hatte ich nie.

...zur Antwort
ich schminke mich nicht

Ich (w/26) habe mich in meinem ganzen Leben nur ein einziges Mal geschminkt. Das war mit 17 für ein Vorstellungsgespräch und einen Fototermin, da ich damals eine Verletzung im Gesicht hatte.

Ansonsten sehe ich für mich keinen Grund, mich zu schminken. Ich bin zwar nicht die Schönste, aber mit meinem Aussehen sehr zufrieden. Und meine Partnerin findet Schminke auch schrecklich.

...zur Antwort

Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten. 

Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt. Und da gilt in Deutschland folgendes:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16 (wie in diesem Fall), muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

___________________________________________________________

Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem Fall mit ähnlichem Altersunterschied erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren verheiratet und haben letztes Jahr ein Kind bekommen.

...zur Antwort

Ich (w/26/lesbisch) hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Kindheitsfreundin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal (sie war noch 11), und sind seit dem zusammen. Direkt nach unserem ersten Mal waren wir uns 100%ig sicher, dass wir aufs gleiche Geschlecht stehen.

Ein Interesse am anderen Geschlecht ist gänzlich ausgeblieben, auch wenn es durchaus einige Angebote gab.

Mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und haben im Oktober 2019 (standesamtlich) geheiratet.

...zur Antwort

Weihnachten wird bei uns (traditionell) mit der Familie gefeiert:

  • meine Partnerin und ich
  • ihre und meine Eltern
  • meine zwei Onkel
  • insgesamt meine vier Cousinen und mein Cousin

Meine Partnerin hat keine anderen Verwandten mehr, und meine weiteren Verwandten leben in den USA oder sind auch schon verstorben, bzw. die Mutter meines Cousins und einer Cousine ist schon früh nach Südamerika abgehauen.

Bis vor ein paar Jahren sind wir Heiligabend immer in die Kindermesse gegangen, weil mein Cousin und zwei Cousinen noch so jung waren. Mittlerweile gehen wir in den regulären Weihnachtsgottesdienst. 

Nach dem Kirchenbesuch treffen wir uns alle im Haus meiner Eltern. Erst wird gegessen (Rinderbraten mit Bratensoße und Rotkohl oder Erbsen und Möhren, dazu noch Kartoffeln und für die Kinder Kroketten).

Tradition bei uns ist, dass meine Eltern an Heiligabend die Krippe unterm Baum aufstellen (ohne Christkind), Spätnachmittags in die Kirche gehen und bei meinen Eltern alles dunkel ist. Wenn wir wieder kommen, leuchtet schon der Weihnachtsbaum.

Mein Vater geht dann immer nach dem Essen vor uns Wohnzimmer, und wenn er mit einer Glocke läutet, versammeln wir uns alle vorm Wohnzimmer und singen Weihnachtslieder (jeder muss min. ein Lied auswählen). Erst danach können wir anderen auch ins Wohnzimmer, und das Kind liegt in der Krippe. Dann gibt es endlich die Bescherung. Am späten Abend gehen die, die noch wollen, in die Christmette.

Am ersten Weihnachtstag gehen wir alle Vormittags im Restaurant essen (Menü je nach Weihnachtskarte). Anschließend geht es wieder zu meinen Eltern nach Hause. Dort machen wir es uns gemütlich und schauen Weihnachtsfilme und die Kinder spielen mit ihren Geschenken.

Am zweiten Weihnachtstag treffen wir uns ebenfalls alle zum Essen bei meinen Eltern (Lammfilet mit Champignon-Rahm-Soße mit Klößen und Gemüse). Anschließend wird bei uns traditionell die Premier League am Boxing Day geguckt und abends packt uns das Fernweh, wenn es wieder mit dem Traumschiff auf Reisen geht.

Sofern keiner Bereitschafts- oder Eildienst hat, herrscht im Haus meiner Eltern an Heiligabend und am ersten Weihnachtstag striktes Handy- & Tabletverbot.

...zur Antwort

Weihnachten wird bei uns (traditionell) mit der Familie gefeiert:

  • meine Partnerin und ich
  • ihre und meine Eltern
  • meine zwei Onkel
  • insgesamt meine vier Cousinen und mein Cousin

Meine Partnerin hat keine anderen Verwandten mehr, und meine weiteren Verwandten leben in den USA oder sind auch schon verstorben, bzw. die Mutter meines Cousins und einer Cousine ist schon früh nach Südamerika abgehauen.

Bis vor ein paar Jahren sind wir Heiligabend immer in die Kindermesse gegangen, weil mein Cousin und zwei Cousinen noch so jung waren. Mittlerweile gehen wir in den regulären Weihnachtsgottesdienst. 

Nach dem Kirchenbesuch treffen wir uns alle im Haus meiner Eltern. Erst wird gegessen (Rinderbraten mit Bratensoße und Rotkohl oder Erbsen und Möhren, dazu noch Kartoffeln und für die Kinder Kroketten).

Tradition bei uns ist, dass meine Eltern an Heiligabend die Krippe unterm Baum aufstellen (ohne Christkind), Spätnachmittags in die Kirche gehen und bei meinen Eltern alles dunkel ist. Wenn wir wieder kommen, leuchtet schon der Weihnachtsbaum.

Mein Vater geht dann immer nach dem Essen vor uns Wohnzimmer, und wenn er mit einer Glocke läutet, versammeln wir uns alle vorm Wohnzimmer und singen Weihnachtslieder (jeder muss min. ein Lied auswählen). Erst danach können wir anderen auch ins Wohnzimmer, und das Kind liegt in der Krippe. Dann gibt es endlich die Bescherung. Am späten Abend gehen die, die noch wollen, in die Christmette.

Am ersten Weihnachtstag gehen wir alle Vormittags im Restaurant essen (Menü je nach Weihnachtskarte). Anschließend geht es wieder zu meinen Eltern nach Hause. Dort machen wir es uns gemütlich und schauen Weihnachtsfilme und die Kinder spielen mit ihren Geschenken.

Am zweiten Weihnachtstag treffen wir uns ebenfalls alle zum Essen bei meinen Eltern (Lammfilet mit Champignon-Rahm-Soße mit Klößen und Gemüse). Anschließend wird bei uns traditionell die Premier League am Boxing Day geguckt und abends packt uns das Fernweh, wenn es wieder mit dem Traumschiff auf Reisen geht.

Sofern keiner Bereitschafts- oder Eildienst hat, herrscht im Haus meiner Eltern an Heiligabend und am ersten Weihnachtstag striktes Handy- & Tabletverbot.

...zur Antwort

Da Mädchen mit 14 Jahren i.d.R. schon in der Pubertät sind, ist er nicht pädophil. Pädophilie ist nämlich das sexuelle Interesse an Kinder vor Eintritt der Pubertät.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden in Deutschland wie folgt geregelt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16 (somit auch bei deinem Bruder), muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.
...zur Antwort
VfL Bochum 1848 💙🤍

Ich bin gebürtige Bochumerin. Für mich gibt es, seit ich denken kann, keinen anderen Verein als den VfL. 

Noch als ich ein kleines Kind war, hat mich mein Onkel immer mit ins Stadion genommen. 

Mein aller erster Stadionbesuch war im Alter von einem Monat, genauer gesagt am 30.09.1997 in der 1. Runde des damaligen UEFA Cups beim Spiel VfL Bochum - Trabzonspor (5:3) im Bochumer Ruhrstadion.

Der VfL wurde mir praktisch in die Wiege gelegt.

Seit meinem 5. Geburtstag bin ich Dauerkarteninhaberin und Vereinsmitglied.

Dennoch hege durchaus auch große Sympathien für den FC Bayern München. Zum einen wegen der Fanfreundschaft, auch wenn diese nicht von allen unterstützt wird, und zum anderen, weil der FCB immer wieder kleinere, finanziell in Not geratene Vereine unterstützt, und das obwohl Fans dieser Vereine unter Umständen eine Abneigung dem FCB gegenüber haben.

...zur Antwort

Ich selbst führe keine Fernbeziehung.

Allerdings hatten meine Eltern Ende der 90er/Anfang der 2000er in ihren ersten 10 Ehejahren eine Fernbeziehung mit mehreren tausend Kilometern Distanz geführt, als mein Vater fürs Auswärtige Amt an den deutschen Auslandsvertretungen in Madrid, Rabat und Tokio gearbeitet hat, während meine Mutter in Deutschland blieb, mich gebar, ihr Rechtspflegerstudium durchzog und Karriere in der Justiz gemacht hat.

Später ist mein Vater zu einer Bezirksregierung gewechselt, um mit meiner Mutter zusammen zu leben und meine Teenagerjahre voll miterleben zu können.

Meine Mutter ist damals einmal pro Monat mit mir als Kleinkind zu meinem Vater geflogen.

...zur Antwort

Über die Weihnachtstage habe ich (w/26/Zollbeamtin) frei. Ab dem 27. Dezember muss ich wieder zum Dienst.

Ganz besonders freue ich mich auf die Silvesternachtschicht, für die ich mich jedes Jahr freiwillig melde.

Die Aussage von SlightlyAnnoyed

Ja, im Behördenbereich des öffentlichen Dienst sind von Weihnachten bis Silvester Betriebsferien

stimmt pauschal nicht.

Zoll, Polizei, Justizvollzugsanstalten, Staatsanwaltschaften und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind nur ein paar Behörden, die zwischen den Feiertagen besetzt sind. Auch die kommunalen Ordnungsämter machen zwischen den Feiertagen keine Betriebsferien.

...zur Antwort

Weihnachten wird bei uns (traditionell) mit der Familie gefeiert:

  • meine Partnerin und ich
  • ihre und meine Eltern
  • meine zwei Onkel
  • insgesamt meine vier Cousinen und mein Cousin

Meine Partnerin hat keine anderen Verwandten mehr, und meine weiteren Verwandten leben in den USA oder sind auch schon verstorben, bzw. die Mutter meines Cousins und einer Cousine ist schon früh nach Südamerika abgehauen.

Bis vor ein paar Jahren sind wir Heiligabend immer in die Kindermesse gegangen, weil mein Cousin und zwei Cousinen noch so jung waren. Mittlerweile gehen wir in den regulären Weihnachtsgottesdienst. 

Nach dem Kirchenbesuch treffen wir uns alle im Haus meiner Eltern. Erst wird gegessen (Rinderbraten mit Bratensoße und Rotkohl oder Erbsen und Möhren, dazu noch Kartoffeln und für die Kinder Kroketten).

Tradition bei uns ist, dass meine Eltern an Heiligabend die Krippe unterm Baum aufstellen (ohne Christkind), Spätnachmittags in die Kirche gehen und bei meinen Eltern alles dunkel ist. Wenn wir wieder kommen, leuchtet schon der Weihnachtsbaum.

Mein Vater geht dann immer nach dem Essen vor uns Wohnzimmer, und wenn er mit einer Glocke läutet, versammeln wir uns alle vorm Wohnzimmer und singen Weihnachtslieder (jeder muss min. ein Lied auswählen). Erst danach können wir anderen auch ins Wohnzimmer, und das Kind liegt in der Krippe. Dann gibt es endlich die Bescherung. Am späten Abend gehen die, die noch wollen, in die Christmette.

Am ersten Weihnachtstag gehen wir alle Vormittags im Restaurant essen (Menü je nach Weihnachtskarte). Anschließend geht es wieder zu meinen Eltern nach Hause. Dort machen wir es uns gemütlich und schauen Weihnachtsfilme und die Kinder spielen mit ihren Geschenken.

Am zweiten Weihnachtstag treffen wir uns ebenfalls alle zum Essen bei meinen Eltern (Lammfilet mit Champignon-Rahm-Soße mit Klößen und Gemüse). Anschließend wird bei uns traditionell die Premier League am Boxing Day geguckt und abends packt uns das Fernweh, wenn es wieder mit dem Traumschiff auf Reisen geht.

Sofern keiner Bereitschafts- oder Eildienst hat, herrscht im Haus meiner Eltern an Heiligabend und am ersten Weihnachtstag striktes Handy- & Tabletverbot.

...zur Antwort