Bezahlt man in die Rentenkasse, wenn man BAföG bekommt?

5 Antworten

Nein, aber evtl. wenn du einen Nebenjob hast.

Deine Studienzeit gilt als Beitragszeit für die Rente, dann eben ohne das sich deine spätere Rente dadurch erhöht, solltest du nur Bafög - und ggf.Kindergeld beziehen und nicht durch einen Job in die Rentenkasse einzahlen.

Dies gilt im übrigen auch für ALG - 2 Empfänger ( Hartz - lV ) , denn auch hier werden seit 2011 nur noch die ALG - 2 Bezugszeiten an die DRV - gemeldet, aber keine Beiträge mehr vom Jobcenter gezahlt und was da gezahlt wurde war eh nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da hätte man bei einer später bezogen Rente nicht viel davon gemerkt.

Nein, das BAföG hat in diesem Falle wenig mit der Rente zu tun.

Ich mache das so, und das rate ich auch jedem, dass ich noch einen 450€ Job habe und bei dem freiwillig in die Rentenkasse einzahle, um meine Rentenjahre zu bekommen. Außerdem zahle ich meinen Riester-Renten Beitrag.

Und wieso sprichst du hier von "Unfair". BAföG ist ein Sozialkredit. Da wird eben nicht in die Renten eingezahlt, da kein Gehalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Zeit des Studiums wird als beitragsfreie "Ausfallzeit" gebucht. Allerdings längstens 48 Monate.

denke mal wohl nicht, dafür verdienst Du nachher umso mehr, um das wieder auszugleichen

Danke. Finde das ganz schön unfair, wenn man bedenkt, dass zb das jobcenter für Hartz vier Empfänger Beiträge in die Rentenkasse zahlt. Wenn man nach seinem Studium auch noch den Master macht, dann sind das bestimmt 5 -6 Jahre die man nicht in die Rentenkasse zahlt. Die meisten Studenten werden sowieso nicht in der Regelstudienzeit fertig.

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@iIovemusic

Wenn's SO unfair ist wäre es doch vernünftig deinerseits nicht zu studieren, oder?

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@iIovemusic

Du arbeitest nicht, also zahlst Du auch keine Rentenbeiträge.

Das Studenten nicht in der Regelstudienzeit fertig werden, da hast Du vollkommen recht. Das liegt aber an den Studenten. Denn wer "dahinter" ist, der kann ganz schnell "fertig" sein und muss nicht studieren bis er 30 Jahre alt ist oder älter.

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@iIovemusic

für Hartz4 Empfänger wird schon seit Jahren nichts mehr in die Rentenkasse eingezahlt. da bist du falsch informiert

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@iIovemusic

Das stimmt so nicht ganz. Für Hartz IV - Empfänger wird seit 2011 nichts mehren die Rentenkasse eingezahlt. Vorher war es auch nur ein Obolus, der in nach einem Jahr ALG II - Bezug keine 5 € Rente ausmacht.

Wenn du eine geringfügige Beschäftigung nebenbei machst und die RV-Pflicht nicht abwählst, erwirbst du damit vollwertige Beitragszeiten und auch einen kleinen Rentenanspruch.

Nach dem Studium wirst du umso mehr verdienen, dann holst du das wieder auf. Dein Berufswunsch ist ja sicher nicht: "Hartz IV“.

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@iIovemusic

Das JobCenter zahlt schon lange keine Beiträge mehr für die Leistungsempfänger. Die Zeiten zählen nur auf die Wartezeiten, erhöhen aber NICHT den Rentenanspruch.

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Die Rentenjahre, die fehlen, können nicht ausgeglichen werden.

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Ich finde einfach nur, dass ein Studium genauso angesehen werden sollte wie eine Ausbildung. Ein Studium und eine Ausbildung sind eigentlich das selbe, bloß das man bei einer Ausbildung in die Rentenkasse zahlt. Das Gehalt ist bei einem Studium sozusagen das BAföG, daher wäre es nur fair, wenn man ein Teil davon in die Rentenkasse geht. Die Hälfte des BAföG's muss man sowieso zurückzahlen.

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@iIovemusic

Dir ist aber klar, dass du freiwillig in die Rentenkasse einzahlen kannst? Und nein, das Bafög ist kein „Gehalt“.

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@iIovemusic

Was für ein Quatsch.

Wenn BAföG Gehalt wäre, dann würde jeder Student BAföG bekommen, was nun offensichtlich nicht der Fall ist!

BAföG ist einerseits eine Sozialleistung und ein Kredit, aber auf keinen Fall Gehalt! Somit wäre es nicht fair, wenn Studenten, die BAföG bekommen, auch noch Rentenvorteile bekommen, während Studenten ohne BAföG (und das ist die deutliche Mehrheit) davon nicht profitieren.

PS: Kriege selbst BAföG ;)

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@iIovemusic

Ich gebe dir völlig recht. Die Studienzeiten wurden früher als Berufsausbildung anerkannt und damit aufgewertet, so dass sie sich in der Rente positiv auswirkten. Das hat man leider zu Ungunsten der Studenten geändert. Jetzt sind es nur noch Anrechnungszeiten ohne Bewertung, die zwar deinen Durchschnitt nicht drücken, aber auch die Rente nicht erhöhen.

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@iIovemusic

Genau das ist aber der Unterschied. Der Azubi zahlt eben bereits Beiträge. Es steht dir aber frei, vom BAFÖG freiwillige Beiträge zu leisten. Dann darfst du aber nur entsprechend weniger essen.

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Danke. Das ist mit klar!!! Deswegen habe ich auch sozusagen davor geschrieben......

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Nein, machst du nicht. Aber die Zeit der Studienjahre wird wird angerechnet. Bringt dir finanziell nun nicht wirklich was.