Eltern zahlen Restbetrag von Bafög nicht?

4 Antworten

Ja, die Eltern verdienen zu viel und müssen daher Unterhalt leisten. Wieviel genau das ist, steht im BAföG Bescheid. Weigern sie sich, hilft hier nur der Klageweg. Dabei kann auch das Bafögamt helfen. So besteht die Möglichkeit, dass das Amt due Zahlung auslegt und es sich dann bei den Eltern (notfalls übers Gericht) zurückholt. Hier sollte sich deine Schwester beim Bafögamt mal beraten lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Sind Eltern verpflichtet den Restbetrag von Bafög, also in dem Fall 700€ bis zum Vollbetrag aufzufüllen

Die Eltern sind mindestens unterhaltspflichtig, bis die erste Berufsausausbildung abgeschlossen ist. Sprich, sie müssen dafür sorgen, dass ihr Kind irgendwo wohnen kann, sich Kleidung und Nahrung kaufen kann...

Ob sie das machen, indem sie dem Kind einfach nur Geld überweisen oder indem sie ihrem Kind die benötigten Dinge direkt so zur Verfügung stellen, ist die Entscheidung der Eltern. Hauptsache, das Kind ist versorgt. Heißt, es muss auch nicht so viel Geld überweisen werden wie es bei vollem Bafög gäbe, sondern eben so dass es reicht um davon zu leben.

Wobei die Wahl der Ausbildung beim Kind liegt, sobald es volljährig ist. Wenn also das Kind in Hamburg studieren will, kommen die Eltern ihren Pflichten nicht nach, indem sie sagen "du kannst du bei uns in der Wohnung im Allgäu wohnen".

was tut man wenn man nicht den Vollsatz bekommt?

Den Eltern klar machen, dass sie zum Unterhalt verpflichtet sind.

Wenn das nicht funktioniert, kannst du Bafög-Vorausleistungen beantragen - dann gibt es volles Bafög und das Amt holt sich den Teil, den eigentlich die Eltern erbringen müssten, von denen wieder. Mit allem, was der Staat so drauf hat. Und wenn irgendwann der Beamte durch die Wohnung geht und alles mitnimmt, das sich zu Geld machen lässt.

Sayuri77  02.02.2023, 21:03

Gibt es da keine Altersgrenze? Eventuell noch Kindergeld beantragen falls noch nicht zu alt.

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RedPanther  03.02.2023, 08:12
@Sayuri77

Nein, es gibt keine starre Altersgrenze (Quelle 1, Quelle 2).

Das Kindergeld ist eine Unterstützung für Eltern, die Unterhaltspflichten nachkommen. Deshalb sind es die Eltern, die das Kindergeld bekommen.

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Eure Eltern sind deiner Schwester gegenüber unterhaltspflichtig. Dieser Pflicht können sie mittels finanzieller Unterstützung, aber auch durch eine Wohnung oder Lebensmittel nachkommen.

Nun kann sie eure Eltern verklagen. Ob sie das will, muss sie selbst entscheiden.