Was tun wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen?
hey, ich hätte eine wichtige Frage. Soweit ich recherchiert habe, hat ja jeder Student unter 27J einen Anspruch von 950 Euro, zusammengesetzt aus Bafög & Gehalt der Eltern. In meinem Fall verdient ein Elternteil so wenig, dass das Einkommen beim Bafög garnicht in Betracht gezogen wird, das andere Elternteil verdient jedoch so viel, dass ich am Ende trotzdem 0€ Bafög-Anspruch hätte. Jetzt ist allerdings das Elternteil, welches so viel verdient, nicht bereit Unterhalt zu zahlen, wodurch ich gerade mit +/- 0 rausgehe, was natürlich nicht funktioniert. Kann mir da jemand weiterhelfen, was ich jetzt tun kann?
Vielen Dank schonmal
4 Antworten
Soweit ich recherchiert habe, hat ja jeder Student unter 27J einen Anspruch von 950 Euro, zusammengesetzt aus Bafög & Gehalt der Eltern.
Zum einen gibt es keine Altersgrenze und zum anderen ist das so pauschal betrachtet auch schon mal Quatsch!
Wenn du dich im Studium befindest muss erstmal geprüft werden ob du Anspruch auf BAföG hast. Und wenn du deinen Bedarf mit BAföG und Kindergeld decken kannst (bei eigener Wohnung 990 EUR), dann sind die Eltern raus.
Bekommst du nicht den vollen Satz BAföG oder gar kein BAföG, dann muss geprüft werden was die Eltern nach BGB zahlen müssen bzw. können.
Du hast einen ablehnenden BAföG Bescheid vorliegen? Es handelt sich bei dem Studium um deine Erstausbildung? Und du hast de Elternteil (bzw. natürlich Beide) aufgefordert dir die Einkommensunterlagen zwecks Berechnung vorzulegen?
Und wenn das erledigt ist, dann hast du einen Antrag auf Vorausleistung gestellt, weil der Elternteil der leistungsfähig ist, aber nicht zahlen will dir das auch so mitgeteilt hat?
Und berechnet hat das Ganze wer genau?
Auch ich kenne kein Elternteil, das Unterhalt nach BAföG bezahlt, wenn, dann nach dem deutlich besseren BGB,
Das wissen die Studierendenämter auch, leisten auf Antrag elternunabhängige Vorausleistungen und verlieren auch den Streit, wenn sie klagen lassen.
Alternative wäre ein Stipendium, die Leistungen sind besser und Elterneinkommen werden nicht angerechnet. Ich denke an das St.-Werk Villigst.
du kannst nur den anderen Elternteil auf Unterhalt verklagen,
Fakt ist, deine Eltern sind verpflichtet, dir im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zunindest eine Erstausbildung zu bezahlen , wenn nicht sogar noch eine Aufsattelung. Zu einer Erstausbildung zählt natürlich ein Studium.
Du kannst sicher sein, dass nicht die Allgemeinheit dein Studium finanzieren will, wenn deine Eltern das könnten. Das Bafög ist für die gedacht, deren Eltern das eben nicht können. Und da spielt es keine Rolle, ob die getrennt sind oder nicht.
Also musst du den verklagen. Deine Eltern sind verpflichtet. Das muss eigentlich dem anderen Elternteil klar sein, das weiss eigentlich fast jeder....
Wo haste denn das her, kein Kind muss seine Eltern beklagen, das macht das jeweilige Land, und verliert meist.
Das Kind bekommt elternunabhängige Vorausleistungen und gut ist.
Du musst dann den nicht zahlungswilligen Elternteil auf Zahlung verklagen.
Ähm... Wo hast du das denn her? Das passiert schonmal, wenn es um Unterhaltsvorschuss geht. Aber das kommt in dem Fall doch gar nicht mehr in Frage.
Eigene Erlebnisse, Formblatt 8 für solche Fälle wurde bisher nicht abgeschafft.
Nö, muss sie nicht, das übernimmt das jeweilige Land, verliert meist, und deshalb klagen die auch selten.