Versicherungsfremde Leistungen der staatlichen Rentenversicherung: "Renten für Kriegsfolgenopfer" - ein Thema, das bald wieder aktueller wird?
1 Antwort
Wat genau soll daran aktuell werden?
Sofern Rechtsextremisten nicht auf den Trichter kommen in diesem Land einen Bürgerkrieg lostreten zu wollen, wird es hier in absehbarer Zeit keine Kriegsgeschädigten geben, für die die Bundesrepublik irgendwie zuständig wäre.
Dafür ist die Heilfürsorge zuständig, sofern es um im Dienst erlittene Verletzungen geht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswehr-Heilf%C3%BCrsorgeverordnung
Nicht die Gesetzgebung zur Versorgung Kriegsgeschädigter nach dem letzten Weltkrieg-
Kann ich deinem link so nicht entnehmen. Da geht es um Heilbehandlung, nicht um Rente.
In dem von dir angeführten Link geht es auch nicht um Rente, sondern um Eisätze der Bundeswehr im Ausland und Todesfälle dabei.
Tote beziehen in der Regel keine Rente.
Allenfalls könnten Hinterbleibene Angehörige eine beziehen.
Hinterbliebene Angehörige von Soldaten sind aber keine "Kriegsfolgeopfer"
Für Entschädigung/Renten für Soldaten wegen durch Einsatz erlittene Invalidität ist diese Gesetzgebung hier maßgeblich:
Das wird nach dem Soldatenversorgungsgesetz geregelt, nicht nach einer Gesetzgebung für Kriegsfolgeopfer.
Keiner dieser Soldaten bzw. seine Hinterbliebenen bekam "Kriegsrente/-Versorgung". Die Damen und Herren im Bundestag lehnten es ab, und die Gerichte können solche Ansprüche deshalb auch nur ablehnen.
Das ist die die Sauerei, SVG regelt Friedenszeiten, keine kriegerischen Einsätze.
und was ist mit denen, die in der Freizeit gefallen sind, weil gerade gegessen wurde, die Erben gehen komplett leer aus.
Da scheinst du ein paar Dinge falsch verstanden zu haben:
- Auslandseinsätze der Bundeswehr (darum geht es bei Verlusten in Gefechten ja), können stattfinden, ohne dass sich das Land selbst im Kriegszustand erklärt. Wir hatten z.B. jahrelang Truppen in Afghaniastan, ohne dass sich Deutschland offiziell als kriegsführend erklärt hat, oder hier das Kriegsrecht ausgerufen worden wäre.
- Es gibt keine "in der Freizeit gefallenen, weil gerade gegessen wurde". Der Soldat befindet sich, wenn er sich für einen Auslandseinsatz freiwillig verpflichtet hat für die Dauer dieses Einesatzes im Dienst, was jegliche genehmigten Pausen zur Erholung, einschließt. Ein beim Essen erschossener Soldat wäre also rechtlich betrachtet im Dienst gefallen, es sei denn, er hätte sich unerlaubt von der Truppe entfernt oder so etwas und dabei einen tödlichen Unfall erlitten.
- Mit Erben und Erbrecht hat die Thematik schonmal überhaupt nichts zu tun. Was ein Soldat als Privatperson vererben möchte, regelt er selbst, Entschädigungen für die Familie eines gefallenen Soldaten oder Unterstützung seiner Kinder oder eines Ehepartners sind im rechtlichen Sinne kein Erbe, sondern staatliche Unterstützungsleistungen.
Quatsch, eben nicht, und das nicht erst seit heute, da fehlt Dir aber einiges,
zudem gibt es Urteile, wie beim Oberstabsarzt, der im Panzer zum Essenholen gefahren wurde und tödlich verunfallte, keinen Cent bekommen die Witwe und die Kinder vom Bund.
Quatsch, eben nicht, und das nicht erst seit heutre, da fehlt Dir aber einiges
Durchaus nicht.
zudem gibt es Urteile, wie beim Oberstabsarzt, der im Panzer zum Essenholen gefahren wurde und tödlich verunfallte, keinen Cent bekommen die Witwe und die Kinder vom Bund.
Und warum gab es dafür keinen Cent? Weil der Oberstabsarzt dadurch tödlich verunglückte, dass er sich entgegen den geltenden Dienstvorschriften verhielt und damit für das Gericht seinen Tod selbst verschuldet hatte.
Er hatte als Arzt an Bord eines Panzers erstmal überhaupt nichts zu suchen und Panzer sind qua Dienstvorschrift auch nicht dazu da Verpflegung zu transportieren.
Und nicht weil der Staat für im Dienst verstorbene Soldaten generell nicht aufkommen würde.
Kein Anlass hier herumzupöbeln.
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesf%C3%A4lle_der_Bundeswehr_bei_Auslandseins%C3%A4tzen