Muss die Rentenversicherung eine körperliche Begutachtung durchführen (geht um Erwerbsfähgkeit)?

Hier beziehe ich mich vor allem auf den Punkt: Körperliche Fitness bzw. körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit.

Bei mir ist derzeit ein Gutachten zur Beurteilung meiner Erwerbsfähigkeit in Bearbeitung.

Ich habe schon Info bekommen, dass bei meinen Ärzten zu wenig Daten vorliegen. Mein derzeitiger Hausarzt weiß nicht alles, weiß z. B. nicht, wie lange ich stehen oder laufen kann. Auch weiß er nicht, dass ich nicht alle Schuhe (vor allem keine Sicherheitsschuhe) tragen kann.

Für mich kommen eigentlich nur Tätigkeiten in Frage, wo man überwiegend sitzen muss.

Während mehrere Praktika im Rahmen einer Maßnahme der Arbeitsagentur habe ich herausgefunden, dass ich nicht lange stehen kann und einige Tätigkeiten dann eben im Sitzen machen musste. Auch viel Laufen kann ich nicht (muss mich dann etliche Male für jeweils 5 Minuten hinsetzen).

Bin eben körperlich nicht belastbar.

Nun habe ich folgende Bedenken:

Sagt das (ohne meine körperliche Belastbarkeit zu prüfen) Gutachten aus, dass ich erwerbsfähig bin, dann befürchte ich, in Arbeit vermittelt zu werden, die körperlich anstrengend ist.

Das größte Problem ist übrigens meine schlechte Qualifikation (Hauptschulabschluss, keine Berufserfahrung).

Laut Jobcenter wird auch eine Ausbildung nicht gefördert, da ich laut denen nicht ausbildungsfähig bin. Haben eben nur gemeint, irgendwelche Hilfstätigkeiten (z. B. am Bau, Fließbandarbeiter, Reinigungskraft, Lagerhelfer usw...).

Mein Worst-Case-Szenario würde so aussehen: Ich werde in eine der o. g. Tätigkeiten (z. B. Lagergelfer) vermittelt. Nun würde der Arbeitgeber mich sicher schon am ersten Tag rausschmeißen, da ich ständig sitzen muss. Was würde dann passieren?

Wenn die mich vom Jobcenter schon irgendwie am Arbeitsmarkt unterbringen müssen, dann würde ich gerne etwas im Büro am PC machen. Aber da blockt eben das Jobcenter ab.

Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Rentenversicherung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Macht meine Riester-Rente und meine Private-Rente sinn?

Moin, ich bin maximal überfordert und bräuchte eure hilfe.

Meine Verträge:

Alte Leipziger FiskAL Invest RV50 (Seit 2016)

R+V PrivatRente IndexInvest (Seit 2017)

2 Riester Bausparverträge (1x seit 2017, 1x seit 2022)

Bei der Alten Leipziger und R+V bezahle ich 100 monatlich ein.

Jährlich werden 300 bis 400 Euro verwaltungs/Abschluss und Vertriebskosten abgezogen. Obwohl ich bei der R+V meine beiträge nicht verändert habe, sind die Kosten unterschiedlich. Bei der Alten Leipziger habe ich hin und wieder meine Beiträge geändert, die kosten sind dort auch unterschiedlich.

Bei der Alten Leipziger Riester Rente sind die Kosten höher als die Zulagen+ die erwirtschafteten Erträge.

Ich bin nicht gerade die hellste Kerze, aber bei den Kosten kann ich mein Geld besser von der Inflation aufressen lassen oder nicht ?

Sollte ich die Riester Rente jetzt auszahlen ? Theoretisch müsste ich die Steuerersparnisse und die Staatlichen Zulagen zurück zahlen oder nicht ?

Allerdings habe ich ja jetzt schon wesentlich weniger Kapital als ich wirklich eingezahlt habe.

Was mache ich mit der R+V PrivatRente ? Dort sieht es in etwa auch so aus.

Mein Kapital ist dort auch geringer als das was ich wirklich eingezhalt habe.

Dort habe ich aber keine Staatlichen Zulagen bekommen. Lieber auszahlen lassen?

Ich müsste dort ja scheinbar keine Steuern zahlen da ich damit keinen profit mit gemacht habe.

Bitte helft mir, Danke.

Finanzen, Rente, Riester, Rentenversicherung, Riester-Rente, Riesterrente, RV, Wirtschaft und Finanzen
Erwerminderungsrente Widerspruch erfolgreich?

Hallöchen,

Hab ich eine Chance, dass mein Widerspruch zur Versagung der EM-Rente erfolgreich ist?

Das ganze Spielchen mit der Rentenversicherung geht nun schon seit 2012.

Erst wurde die volle Erwerbsminderung an sich nicht anerkannt und bestimmte Zeiten haben gefehlt.

Irgendwann hat die Rentenversicherung doch noch Kindererziehungszeiten anererkannt, behauptet aber dennoch das die Zeiten nicht ausreichen.

Die volle Erwerbsminderung ist innerhalb des 6 Jahres Zeitraums nach einer Ausbildung nach Paragraph 53 SGB VI Abs. 2 eingetreten und die 12 Monate Pflichtbeiträge sind auch nachweislich geleistet. Die Ausbildung war 2007, die volle Erwerbsminderung ist laut RV im Januar 2012 eingetreten.

Ich liege also noch im soll.

Allerdings wurde im Bescheid nur auf den Paragraph 43 mit der allgemeinen Wartezeit konkret eingegangen, sowie auf die Wartezeit von 20 Jahren. Hier gab es eine ausführliche Erläuterung.

Bei dem Abschnitt " In bestimmten Fällen kann die Wartezeit vorzeitig erfüllt sein..." steht allerdings nur "Dies ist bei Ihnen nicht der Fall". Da das bisher in jedem Bescheid unter diesem Punkt stand (da in den vorangegangenen Anträgen best. Zeiten gefehlt haben, war das auch durchaus richtig) hab ich mir, bis zu diesem Bescheid keine Gedanken drüber gemacht, dass das auch nur eine Standardfomulierung sein könnte. Jetzt habe ich da so meine Zweifel.

Kurz vor Bescheideingang erhielt ist zudem ein Erläuterungsschreiben zu eben diesen Bescheid, das nur auf Paragraph 43 eingegangen ist, die vorzeitige Wartezeiterfüllung aber nicht einmal beiläufig erwähnte.

Ich habe daher den begründeten Verdacht, dass nach 53 SGB VI gar nicht erst geprüft wurde.

Jetzt habe ich in meinem Widerspruch genau das erwähnt und bin auch mit Quellen der RV zu dem Schluss gekommen, dass der Widerspruch plausibel ist, da die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Besteht daher die Möglichkeit, dass dem Widerspruch stattgegeben wird oder eher nicht?

Wie seht ihr das?

(Ich weiß, dass es hier keine bildenden Antworten geben kann, ich möchte nur eine objektive Einschätzung)

Vielen Dank 🙂

Recht, Sozialrecht, Gesetzeslage, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Widerspruch, Ausbildung und Studium
Hartz4 Neuberechnung durch stattgegebene Rente. Muss ich mit Abzügen rechnen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Rentenantrag und Hartz 4 und der Berechnungsgrundlage. Ich bin körperlich schwerbehindert und erhalte neben meiner Rente, aus einer privaten Unfallschutz Versicherung, Hartz 4. Von dieser werden bereits von der Leistungsabteilung des Jobcenters Pauschal 30 € abgezogen. Ich habe Mitte 2020 Rente beantragt und es hat sich bis jetzt hingezogen. Ich hatte jetzt die letzte Untersuchung und wenn meinem Rentenantrag jetzt stattgegeben wird, und vom der Leistungsabteilung alles neu berechnet wird, werden dann auch wiederum diese 30 € vom Jobcenter noch mal abgezogen, da dies zu dem Vermögen angerechnet wird? Ich hab mir grad nur diese Frage gestellt und im Netz keine Antwort gefunden.

Zum Verständnis : Ich habe durch meine Schwerbehinderung erheblich viele Mehrausgaben, die mir auch nicht in vollem Umfang erstattet werden, welches auch vollkommen Ordnung ist. Gesetz ist Gesetz. Und ich kann es bisher ganz knapp stemmen. Eine Besserung ist bei mir nicht in Aussicht. Ich werde trotzdem weiterhin Aufstockung durch H4 erhalten, da mir nur eine kleine Rente zusteht (ca200€) 

Hab nur etwas Bammel, wenn ich plötzlich für jeden Monat, wo mir die Rente dann von 6/2020 an zurück gezahlt wird, ich nochmal selber noch drauf zahlen muss, weil es mir zu dem Zeitpunkt nicht zustand. Hier meine ich die 30€. Also, wenn ich am Ende der Berechnung, mir monatlich weniger zusteht, dann muss ich doch zusätzlich die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen. Hoffe es war verständlich ausgedrückt, mir kam grade einfach der Gedanke, da ja Pauschal vom Einkommen (Rente durch Unfallschutz) 30€ abgezogen werden.

Ich weiß auch gar nicht wie berechnet wird und ob ich nicht sowieso weniger erhalte.

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Berechnungsgrundlage, Wirtschaft und Finanzen

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