Muss die Rentenversicherung eine körperliche Begutachtung durchführen (geht um Erwerbsfähgkeit)?

Hier beziehe ich mich vor allem auf den Punkt: Körperliche Fitness bzw. körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit.

Bei mir ist derzeit ein Gutachten zur Beurteilung meiner Erwerbsfähigkeit in Bearbeitung.

Ich habe schon Info bekommen, dass bei meinen Ärzten zu wenig Daten vorliegen. Mein derzeitiger Hausarzt weiß nicht alles, weiß z. B. nicht, wie lange ich stehen oder laufen kann. Auch weiß er nicht, dass ich nicht alle Schuhe (vor allem keine Sicherheitsschuhe) tragen kann.

Für mich kommen eigentlich nur Tätigkeiten in Frage, wo man überwiegend sitzen muss.

Während mehrere Praktika im Rahmen einer Maßnahme der Arbeitsagentur habe ich herausgefunden, dass ich nicht lange stehen kann und einige Tätigkeiten dann eben im Sitzen machen musste. Auch viel Laufen kann ich nicht (muss mich dann etliche Male für jeweils 5 Minuten hinsetzen).

Bin eben körperlich nicht belastbar.

Nun habe ich folgende Bedenken:

Sagt das (ohne meine körperliche Belastbarkeit zu prüfen) Gutachten aus, dass ich erwerbsfähig bin, dann befürchte ich, in Arbeit vermittelt zu werden, die körperlich anstrengend ist.

Das größte Problem ist übrigens meine schlechte Qualifikation (Hauptschulabschluss, keine Berufserfahrung).

Laut Jobcenter wird auch eine Ausbildung nicht gefördert, da ich laut denen nicht ausbildungsfähig bin. Haben eben nur gemeint, irgendwelche Hilfstätigkeiten (z. B. am Bau, Fließbandarbeiter, Reinigungskraft, Lagerhelfer usw...).

Mein Worst-Case-Szenario würde so aussehen: Ich werde in eine der o. g. Tätigkeiten (z. B. Lagergelfer) vermittelt. Nun würde der Arbeitgeber mich sicher schon am ersten Tag rausschmeißen, da ich ständig sitzen muss. Was würde dann passieren?

Wenn die mich vom Jobcenter schon irgendwie am Arbeitsmarkt unterbringen müssen, dann würde ich gerne etwas im Büro am PC machen. Aber da blockt eben das Jobcenter ab.

Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Rentenversicherung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Macht meine Riester-Rente und meine Private-Rente sinn?

Moin, ich bin maximal überfordert und bräuchte eure hilfe.

Meine Verträge:

Alte Leipziger FiskAL Invest RV50 (Seit 2016)

R+V PrivatRente IndexInvest (Seit 2017)

2 Riester Bausparverträge (1x seit 2017, 1x seit 2022)

Bei der Alten Leipziger und R+V bezahle ich 100 monatlich ein.

Jährlich werden 300 bis 400 Euro verwaltungs/Abschluss und Vertriebskosten abgezogen. Obwohl ich bei der R+V meine beiträge nicht verändert habe, sind die Kosten unterschiedlich. Bei der Alten Leipziger habe ich hin und wieder meine Beiträge geändert, die kosten sind dort auch unterschiedlich.

Bei der Alten Leipziger Riester Rente sind die Kosten höher als die Zulagen+ die erwirtschafteten Erträge.

Ich bin nicht gerade die hellste Kerze, aber bei den Kosten kann ich mein Geld besser von der Inflation aufressen lassen oder nicht ?

Sollte ich die Riester Rente jetzt auszahlen ? Theoretisch müsste ich die Steuerersparnisse und die Staatlichen Zulagen zurück zahlen oder nicht ?

Allerdings habe ich ja jetzt schon wesentlich weniger Kapital als ich wirklich eingezahlt habe.

Was mache ich mit der R+V PrivatRente ? Dort sieht es in etwa auch so aus.

Mein Kapital ist dort auch geringer als das was ich wirklich eingezhalt habe.

Dort habe ich aber keine Staatlichen Zulagen bekommen. Lieber auszahlen lassen?

Ich müsste dort ja scheinbar keine Steuern zahlen da ich damit keinen profit mit gemacht habe.

Bitte helft mir, Danke.

Finanzen, Rente, Riester, Rentenversicherung, Riester-Rente, Riesterrente, RV, Wirtschaft und Finanzen
BU und Renten- Versicherung Generali vs. Huk?

Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen!

Zu mir: 22 Jahre alt, Studentin für Lehramt Gymnasium, werde später evt. verbeamtet, keine Vorerkrankungen, Nichtraucherin

Ich habe mich seit längerem mit BU und Rentenversicherung beschäftigt. Hatte dann ein paar Beratungsgespräche bei der Huk und mich gut informiert gefühlt. Ich habe alles einsehen und lesen können. Finde sie transparent, was mir sehr wichtig ist. Angebote schreibe ich unten hin.

Dann kam meine Mutter, meinte, ich solle unbedingt zu ihrem Versicherungsberater(DVAG und Generali). Er und sie meinte ich müsse ihm da einfach vertrauen und, dass ich nirgendwo anders bessere Leistungen bekäme. Wurde ziemlich unter Druck gesetzt. Die Verträge, die ich dann bekam, sind nicht so Transparent wie bei der Huk! Preise kommen mir auch zu hoch vor.. Habe diese jetzt vorläufig wieder gekündigt.. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich werde die groben Zahlen unten rein schreiben.

Bei der Huk habe ich folgendes Angebot:

BU Premium mit Starpolice für 1000 € versichert

Kostet anfangs 27€ , Beitrag erhöht sich bis 2031 auf 77€ zahlen muss.

Premium Rente mit Start Police in Fondsguthaben, die man wählen kann, habe mich für WELT ETF und Nachhaltigkeits ETF entschieden. Wobei ich wahrscheinlich auch 50% in ein Garantieguthaben einzahlen werde. Kann man felxibel wählen. Es werden verschiedene Wachstums-Szenarien angegeben, aber es wird wohl 6% sein meinte die Beraterin. Stimmt das wirklich, so hoch? Dann wären es ab 2067 eine Rente von 722€ monatl. oder Kapitalleistung von 202.566€.

Kostet anfangs 600€ jährlich, später ab Jahre 2031: 1360€.

Unfallversicherung Classic und Unfall Plus zahlt: 50.000€ mit 500%Progression, 250.000€ bei Vollinvalidität. 10.000 € Todesfall-Leistung. Zahlt auch bei Knochenbrüchen 1500€, kosmetische OPs bis 50.000€ und Umbau von Wohnung 20.000€.

Kostet 20€ monatl.

Pflegeversicherung könnte ich auch noch für anfangs 10€ die sich auch erhöhen, dazu haben, finde ich aber nicht nötig!

Andere 80%
Huk 20%
Generali 0%
Versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, dvag, Rentenversicherung, Unfallversicherung, HUK-Coburg, Wirtschaft und Finanzen
Erwerminderungsrente Widerspruch erfolgreich?

Hallöchen,

Hab ich eine Chance, dass mein Widerspruch zur Versagung der EM-Rente erfolgreich ist?

Das ganze Spielchen mit der Rentenversicherung geht nun schon seit 2012.

Erst wurde die volle Erwerbsminderung an sich nicht anerkannt und bestimmte Zeiten haben gefehlt.

Irgendwann hat die Rentenversicherung doch noch Kindererziehungszeiten anererkannt, behauptet aber dennoch das die Zeiten nicht ausreichen.

Die volle Erwerbsminderung ist innerhalb des 6 Jahres Zeitraums nach einer Ausbildung nach Paragraph 53 SGB VI Abs. 2 eingetreten und die 12 Monate Pflichtbeiträge sind auch nachweislich geleistet. Die Ausbildung war 2007, die volle Erwerbsminderung ist laut RV im Januar 2012 eingetreten.

Ich liege also noch im soll.

Allerdings wurde im Bescheid nur auf den Paragraph 43 mit der allgemeinen Wartezeit konkret eingegangen, sowie auf die Wartezeit von 20 Jahren. Hier gab es eine ausführliche Erläuterung.

Bei dem Abschnitt " In bestimmten Fällen kann die Wartezeit vorzeitig erfüllt sein..." steht allerdings nur "Dies ist bei Ihnen nicht der Fall". Da das bisher in jedem Bescheid unter diesem Punkt stand (da in den vorangegangenen Anträgen best. Zeiten gefehlt haben, war das auch durchaus richtig) hab ich mir, bis zu diesem Bescheid keine Gedanken drüber gemacht, dass das auch nur eine Standardfomulierung sein könnte. Jetzt habe ich da so meine Zweifel.

Kurz vor Bescheideingang erhielt ist zudem ein Erläuterungsschreiben zu eben diesen Bescheid, das nur auf Paragraph 43 eingegangen ist, die vorzeitige Wartezeiterfüllung aber nicht einmal beiläufig erwähnte.

Ich habe daher den begründeten Verdacht, dass nach 53 SGB VI gar nicht erst geprüft wurde.

Jetzt habe ich in meinem Widerspruch genau das erwähnt und bin auch mit Quellen der RV zu dem Schluss gekommen, dass der Widerspruch plausibel ist, da die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Besteht daher die Möglichkeit, dass dem Widerspruch stattgegeben wird oder eher nicht?

Wie seht ihr das?

(Ich weiß, dass es hier keine bildenden Antworten geben kann, ich möchte nur eine objektive Einschätzung)

Vielen Dank 🙂

Recht, Sozialrecht, Gesetzeslage, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Widerspruch, Ausbildung und Studium
Hartz4 Neuberechnung durch stattgegebene Rente. Muss ich mit Abzügen rechnen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Rentenantrag und Hartz 4 und der Berechnungsgrundlage. Ich bin körperlich schwerbehindert und erhalte neben meiner Rente, aus einer privaten Unfallschutz Versicherung, Hartz 4. Von dieser werden bereits von der Leistungsabteilung des Jobcenters Pauschal 30 € abgezogen. Ich habe Mitte 2020 Rente beantragt und es hat sich bis jetzt hingezogen. Ich hatte jetzt die letzte Untersuchung und wenn meinem Rentenantrag jetzt stattgegeben wird, und vom der Leistungsabteilung alles neu berechnet wird, werden dann auch wiederum diese 30 € vom Jobcenter noch mal abgezogen, da dies zu dem Vermögen angerechnet wird? Ich hab mir grad nur diese Frage gestellt und im Netz keine Antwort gefunden.

Zum Verständnis : Ich habe durch meine Schwerbehinderung erheblich viele Mehrausgaben, die mir auch nicht in vollem Umfang erstattet werden, welches auch vollkommen Ordnung ist. Gesetz ist Gesetz. Und ich kann es bisher ganz knapp stemmen. Eine Besserung ist bei mir nicht in Aussicht. Ich werde trotzdem weiterhin Aufstockung durch H4 erhalten, da mir nur eine kleine Rente zusteht (ca200€) 

Hab nur etwas Bammel, wenn ich plötzlich für jeden Monat, wo mir die Rente dann von 6/2020 an zurück gezahlt wird, ich nochmal selber noch drauf zahlen muss, weil es mir zu dem Zeitpunkt nicht zustand. Hier meine ich die 30€. Also, wenn ich am Ende der Berechnung, mir monatlich weniger zusteht, dann muss ich doch zusätzlich die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen. Hoffe es war verständlich ausgedrückt, mir kam grade einfach der Gedanke, da ja Pauschal vom Einkommen (Rente durch Unfallschutz) 30€ abgezogen werden.

Ich weiß auch gar nicht wie berechnet wird und ob ich nicht sowieso weniger erhalte.

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Berechnungsgrundlage, Wirtschaft und Finanzen
Was macht man beim Einkommensnachweis der Eltern für Bafög, wenn sie nur einen Minijob haben?

Ich bin gerade dabei Bafög für mein Studium zu beantragen, habe den Antrag für mich jetzt schon abgegeben und bin jetzt mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter beschäftigt.

Mein Vater arbeitet in Vollzeit, meine Mutter hat seit 2015 jedoch nur einen Minijob. Ich kann bei der Art ihrer Erwerbstätigkeit zwischen diesen Arten wählen:

  1. erwerbstätig als rentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in (z.B. Arbeiter/in, Angestellte/r) oder in Ausbildung
  2. erwerbstätig als nichtrentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder als Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit hat (z.B. Beamtin/Beamter oder Beamtin/Beamter im Ruhestand, Altersrentner/in)
  3. erwerbstätig als Nichtarbeitnehmer/in (z.B. Selbständige/r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite/r oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie/r Arbeitnehmer/in
  4. Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und sonstige Nichterwerbstätige

Ich weiß jetzt nicht genau, was ich davon aussuchen soll. Ich würde zu 3 tendieren, weil sie ja nur eine geringfügige Beschäftigung hat, aber sie hat ja auch Rentenversicherungspflicht. Deswegen habe ich auch schon 1 angekreuzt, aber dann wird am Ende von mir ein Nachweis darüber verlangt, dass sie auf Antrag hin als geringfügig Erwerbstätige von der Rentenversicherungspflicht befreit wurde. Aber sie hat doch so einen Antrag nie gemacht und wurde nie von der Pflicht befreit??? Dieser Nachweis ist dann auch ein Pflichtfeld und ich kann ihn nicht umgehen.

Ich hoffe sehr, dass jemand mir hier helfen kann und schon mal Danke im Vorraus :)

Finanzen, Versicherung, Recht, Minijob, BAföG, Rentenversicherung, Sozialversicherung, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Einkommensnachweis, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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