Gesetzespflichtige Versicherung?
Hi, also ich habe erst einen Minijob angenommen und eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beantragt. Hab aber jetzt noch einen minijob angenommen und würde die 520€ Grenze auf jedenfalls überschreiten. Muss ich jetzt Rente zahlen ? Wenn ja wie mache ich den Antrag rückgängig ?
2 Antworten
Du musst bei deinem zweiten Arbeitgeber angeben, dass du bereits einen Minijob hast, wieviel du dort verdienst und dass du dort einen Antrag auf Befreiung gestellt hast. Da du mit deinem zweiten Minijob über die 520 € hinauskommst, werden beide Beschäftigungsverhältnisse versicherungspflichtig. Dein zweiter Arbeitgeber wird dich entsprechend bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung anmelden. Damit ist die Befreiung für deinen ersten Job nicht mehr gültig. Du solltest auch deinen ersten Arbeitgeber schonmal entsprechend informieren, obwohl er auch über die Sozialversicherung die Information erhält, dass er jetzt doch die entsprechenden Beoträge anführen muss.
Du musst dann alles zahlen - also nicht nur Rechtenversicherung, sondern auch Kranken-, Pflege-und Arbeitslosenversicherung.
Deine beiden Arbeitgeber wissen von dem jeweils anderen Job?