Wenn eine Stelle ausgeschrieben wird, formuliert man das immer so, denn sie wollen dich als Person ansprechen und du kannst dich ja auch nur auf eine freie Stelle bewerben. Es kann trotzdem sein, dass sie mehrere Stellen mit den gleichen Anforderungen frei haben und mehrere Personen einstellen wollen. Das kannst du aus der Stellenausschreibung nicht erkennen.

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Das kann alles mögliche bedeuten.

Entweder geht es darum wie das Ende des Arbeitsverhältnisses gestaltet wird, z.B. Resturlaub, Überstunden, Arbeitsmittel, Schlüssel zurückgeben oder um ein Angebot zur Verlängerung (Wenn möglich) oder um ein Angebot über einen unbefristeten Vertrag.

Lass dich überraschen :)

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Du kannst dem BAföG-Amt mitteilen, dass du die Verdienstgrenze im September überschreiten wirst und sie daher nicht mehr zahlen sollen - wenn die es vorher nicht mehr stoppen können, zahlst du es halt zurück.

Kannst du hier auch nochmal nachlesen, weiß aber nicht, wie aktuell die Seite ist. https://www.helpster.de/bafoeg-abmelden-so-gehen-sie-vor_125193

Ansonsten ruf dort an und frag, wie du die Abmeldung am einfachsten/schnellsten vornehmen kannst bzw. welches Formular du ausfüllen musst.

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Ja, das kannst du machen, aber nur, wenn du eine gut lesbare Handschrift hast, ansonsten kann es sein, dass du Nachteile hast, wenn der Empfänger deine Handschrift nicht entziffern kann.

Inzwischen verlangen allerdings größere Unternehmen auch online-Bewerbungen, da könnte es sein, dass du durchs Raster fällst, wenn du es handschriftlich und per Post schickst.

Wünsche dir viel Erfolg bei der Bewerbung!

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Guck mal hier, da gibt es sogar einen Rechner, mit dem du ermitteln kannst, in welcher Ebene du dich bewegst.

https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/judith-niehues-maximilian-stockhausen-ab-diesem-einkommen-gilt-man-als-reich.html

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Wenn es direkt nach dem Interview eine Entscheidung gibt, dann kann es natürlich sein, dass andere Bewerber, die ihr Interview früher haben, direkt eine Zusage bekommen und dann schlimmstenfalls alle Plätze belegt sind, bevor du überhaupt dein Interview hast.

Es könnte auch sein, dass die Entscheidung nach dem Interview lautet: ok, können wir uns vorstellen, aber wir warten noch bis zu Ende aller Interviews ab, bis wir eine endgültige Entscheidung treffen. Beides bedeutet einen Schwebezustand - entweder vor oder nach dem Interview.

Wenn du es genau wissen willst, dann ruf bei der Firma an und frag nach, denn es gibt dazu keinen "allgemeingültigen" Ablauf, das entscheidet jedes Unternehmen selbst.

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Ich meine es kann ja nicht sein, dass man wirklich für jemanden aufkommen muss wenn man nicht möchte.

Nein, das muss man nicht. Aber sie steht ja schon für dich ein, indem du umsonst in ihrer Wohnung lebst und sie wahrscheinlich auch sonst einiges zum gemeinsamen Lebensunterhalt beisteuert.

Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, weil ihr als Paar zusammenlebt. Da steht man eben auch füreinander ein. Es könnte aber auch sein, dass sie das, wenn du noch länger von Bürgergeld und auf ihre Kosten lebst, irgendwann nicht mehr will. Die Alternative wäre dann tatsächlich, dass du dir einen Job suchst - wie du es als Bürgergeldempfänger auch angegeben hast. Wenn du nicht arbeitssuchend bist, steht dir weder mit noch ohne Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zu.

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Das ist natürlich keine gute Situation. Auch die neue Kollegin fühlt sich in der Konstellation bestimmt nicht sehr wohl.

Aber sieh es doch mal andersherum - ihr könntet sie auch als "Sprachrohr" und Vertreterin eurer Interessen beim Abteilungsleiter einsetzen. Vielleicht kann sie die Dinge kommunizieren, die ihr anscheinend ja nicht offen ansprechen könnt/wollt?

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Die kleinen Ohrlöcher wachsen schnell wieder zu, wenn du keine Stecker mehr trägst, werden dich also nicht für dein Leben entstellen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn du die Löcher dehnst und Tunnel trägst. Die können bis zu einer Größe von 8-10 mm auch wieder zuwachsen, dauert aber länger. Es könnte auch sein, dass man da eine Narbe sieht und an der Stelle auch keine Stecker mehr getragen werden können.

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Der Agenturleiter ist dir gegenüber weisungsbefugt und du bist weisungsgebunden.

Die Sache ist von meinem „Chef“ bekomme ich genügend Aufgaben weshalb ich seine Aufgaben vernachlässige was er nicht akzeptieren/ wahrhaben will

Wieso vernachlässigst du die Aufgaben deines Chefs? Warum nimmst du die Aufgaben von anderen Kollegen an, wenn du ohnehin genug zu tun hast?

Es ist die richtige Idee, mit dem Agenturleiter zu sprechen um zu klären, wer dir unter welchen Voraussetzungen Aufgaben geben darf.

Er soll dir sagen, welche Aufgaben Priorität haben und was du machen sollst, wenn die Kollegen mit weiteren Aufträgen kommen. Diese Regelung soll er dann auch den beiden Kollegen mitteilen, damit sie wissen, wie oder ob überhaupt sie auf dich zukommen dürfen.

Grundsätzlich ist es schon ok, auch von anderen Mitarbeitern Aufträge entgegenzunehmen, da auch sie dich am Arbeitsplatz ausbilden können. Aber es geht nicht, dass du angeschrien wirst bzw. Probleme bekommst, weil du nicht alle Aufträge gleichzeitig erledigen kannst. Wieviel du leisten und können musst, sollte dein Agenturleiter beurteilen und bewerten und wenn jemand anderes mit deiner Leistung nicht zufrieden ist, muss er das in Ruhe mit dir oder dem Agenturleiter besprechen.

Wenn es unlösbare Probleme mit dem Agenturleiter gibt, kannst du dich an die für dich zuständige Ausbilderin in der anderen Stadt wenden.

Die Hierarchie ist folgendermaßen:

  1. Unterweiser am Arbeitsplatz (die Kollegen oder ev. auch der Agenturleiter, je nach dem, wer dir gerade etwas erklärt oder dir eine Aufgabe gibt).
  2. Ausbildungsbeauftragter (Agenturleiter), der sorgt dafür, dass deine Ausbildung ordentlich geplant und durchgeführt wird. Die Durchführung kann er wahrscheinlich auch an die Kollegen delegieren, wenn sie dir (als Unterweiser) etwas beibringen sollen. Letztlich muss er aber dafür geradestehen, dass alles gut klappt und dass z.B. nicht herumgeschrien wird.
  3. die (hauptamtliche) Ausbilderin in der Stadt, sie koordiniert die Ausbildungsbeauftragten und verantwortet (intern und ggfs. auch gegenüber der IHK) die ordnungsgemäße Ausbildung in den Agenturen.
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Dann würde ich an deiner Stelle erstmal damit anfangen, vorsichtig mit Verallgemeinerungen und mit der Wortwahl (Putzfrau) zu sein - oder gilt das herablassende Verhalten deiner Beobachtung nicht für männliche Reinigungskräfte?

Es kann sein, dass es in deinem Umfeld Deutsche gibt, die die Reinigungskräfte unfreundlich behandeln, aber daraus abzuleiten, dass alle Deutschen das tun ist genauso unzulässig, wie z.B. irgendwelche verallgemeinernden Aussagen über Muslime, die Frauen herabwürdigen.

Und meine Antwort: Ich behandle grundsätzlich jede Person freundlich, egal welchen Job sie ausübt.

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Ich kann mir gerade keine Situation vorstellen, in der ich diesen Spruch besonders geistreich oder witzig finde.

Ein Radfahrer braucht nicht unbedingt seinen Bizeps - es sei denn er trägt sein Rad und es klingt eher so, als wenn du deinen Stress über Prügel abbauen willst, was dann viel mehr nach dem Verhalten eines ausgestorbenen Dinosauriers klingt.

Also fällt der Spruch eher negativ auf dich zurück, als dass er den anderen trifft.

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Lass dir die Abrechnung am besten von jemandem Aus der Personalabteilung in deinem Betrieb erklären. Wir haben hier zu wenig Informationen und können auch nur Vermutungen anstellen. Es fehlt auf deinem Foto z.B. die Angabe des Zeitraums für den die Abrechnung gilt.

So wie es aussieht, hast du 13 Stunden pro Monat vereinbart, für die du 12,82€/Std. bekommst. das sind die 166,66 €. Dann haben sie dir für den vergangenen Monat (Zeitraum unklar, ist das der Juni oder auch Teile des Julis?) 14,72 Überstunden auch zu 12,82€ bezahlt, das sind die 188,71. Wenn du in dem abgerechneten Zeitraum mehr als 14 Überstunden (also insgesamt mehr als 27 Stunden) gearbeitet hast, frag nach, warum sie die nicht bezahlt haben, denn sie hätten ja bis zur Minijobgrenze gehen können, haben aber nur 355 € bezahlt.

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Eine Gehaltserhöhung ist nicht die Lösung deines Problems - führt eventuell sogar noch zur Verschlechterung, weil dein Chef dann denkt, dass er das Recht hat, dir noch mehr aufzuladen. Du gibst ihm die Chance, sich von seiner Verantwortung freizukaufen.

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und es ist nicht in Ordnung, dass du dauerhaft zwei Jobs machen musst und Überstunden anhäufst.

Verlange von ihm, dass er die Arbeit offiziell anders verteilt, also auch die anderen Kollegen mit einbezieht und/oder dass er einen Ersatz für den dauerkranken Kollegen einstellt - zumindest eine Aushilfe für die Übergangszeit. Für die Überstunden würde ich entsprechende Freistellung verlangen, dann können sich deine Kollegen schonmal daran gewöhnen, dass sie auch Arbeiten übernehmen müssen. Du kannst dir die Überstunden auch bezahlen lassen, aber das ist für den Chef wieder der einfache Weg und das Geld hilft dir bei deiner Überlastung auch nicht weiter. Zumal du darauf wahrscheinlich auch noch einen höheren Steuersatz zahlen musst.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, wende dich an diesen. Ansonsten vertritt deine Interessen selbst, indem du verlangst, dass die Arbeit bei Abwesenheit deines Kollegen anders verteilt wird. Beginnend direkt nach dessen Urlaubsende.

Mach deinem Chef klar, dass er, wenn das so weiter geht, die nächste Dauerkranke hat oder dass du dir einen anderen Job suchst - in beiden Fällen hat er ein größeres Problem als jetzt. Und das ist eben nicht mit mehr Geld zu lösen.

Wünsche dir viel Erfolg!

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Es geht in dem Fach nicht um politische Bildung, sondern um Rhetorik, schlüssige Argumentation, Ausdruck und Grammatik.

Zu einer guten Argumentation gehört auch, dass man sich aktiv mit den Argumenten der "Gegenseite" auseinandersetzt.

Wenn die Aufgabe lautet, dass du in dieser Übung gegen die Todesstrafe argumentieren sollst, dann geht es nicht um deine Meinung, sondern um deine Denk- und Sprachfähigkeit.

Solltest du in dem Fall Pro-Todesstrafe argumentieren, schreibst du am Thema vorbei und bekommst deshalb eine schlechte Note. Das hat aber nichts mit deiner oder der Meinung deiner Lehrerin zu tun, sondern nur mit deiner intellektuellen Flexibilität, wie gut du den Menschen zuhörst, die eine andere Meinung vertreten.

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Bis zu einem Betrag von 10.000 € interessiert sich erstmal weder die Bank noch das Finanzamt dafür. Allerdings werden, wenn es mehrere hohe Einzahlungen sind, diese addiert und führen dann zu Nachfragen bzgl. der Herkunft des Geldes.

Ob das eine Schenkung ist, kannst nur du wissen. Schenkungssteuer fällt aber erst an, wenn du innerhalb von 10 Jahren die Freibeträge überschreitest.

https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/

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17.06. geschrieben nach drei Tagen gilt es als zugestellt = 20.06., jetzt hast du bis zum 20.07. - wegen Sonntag bis 21.7. Zeit. Ende der Frist bedeutet aber, dass dein Einspruch am 21.07. beim Jobcenter sein muss. Im Portal geht das elektronisch und du hast die Sicherheit, dass es rechtzeitig ist. Wenn es schriftlich sein muss, dann entweder heute in die Post geben, (unter Zeugen) beim Jobcenter direkt in den Briefkasten werfen oder den Brief faxen.

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