Auf die Rentenversicherungspflicht verzichten?

3 Antworten

Die Rente wird ja aus Deinen Beiträgen berechnet. Zahlst Du auf den Nebenjob Beiträge an die DRV steigt Dein Rentenanspruch. Da beim Minijob der AG den größeren Teil zahlt, sollte sich das eigentlich lohnen. Der AG zahlt mehr als Du.

Andererseits sind die Beiträge bei einem Nebenjob gering und somit hat es auch nur einen kleinen Einfluss auf die Rentenhöhe.

Während Deiner Berufsausbildung zahlst Du Beiträge zur Rentenversicherung. Du erwirtschaftest dabei auch "Versicherungszeiten".

Ich bin grundsätzlich für die Beitragszahlung bei Nebenjobs ... wenn man gleichzeitig keine andere Beschäftigung mit Beitragszahlungen zur Rentenversicherung hat.

Du zahlst bei Deiner Ausbildung Beiträge zur Rentenversicherung und könntest die Befreiung beim Nebenjob in Anspruch nehmen.

Du kannst dich befreien lassen, denn durch deine Ausbildung besteht bereits Rentenversicherungspflicht in der DRV.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)