Das Berufsbild "Astrologe" ist gesetzlich weder definiert, noch unterliegt es staatlicher Aufsicht: Richtig? Darf also auch ich als "Astrologe" Geld verdienen?

Liebe Christine Keidel-Joura,

zunächst einmal herzlichen Dank - auch von mir -, dass Sie sich Zeit nehmen, Fragen der GF-Community zu beantworten.

Meine eigene Frage betrifft die Voraussetzungen dafür, mit der Astrologie ganz legal Geld verdienen zu dürfen. Wer wäre berufener als Sie, die dies praktizieren, meine Frage zu beantworten?

Konkret geht es um Folgendes:

Seit Kurzem bin ich nach beendetem Berufsleben Ruheständler. Da ich aber noch sehr fit und unternehmungslustig bin, liegt es nahe, meine Rente durch eine möglichst lukrative Nebentätigkeit aufzustocken. Und: Da ich mich seit je her für Astrologie interessiere - mehr noch: die Astrologie seit Jahrzehnten als größtes persönliches Steckenpferd pflege -, kenne ich selbstverständlich all' ihre Buchveröffentlichungen sowie ungezählt viele weitere Buchtitel zum Thema "Astrologie".

Was läge vor diesem Hintergrund näher, als meinen Wunsch nach einer lukrativen Nebentätigkeit dadurch zu realisieren, dass ich mein jahrzehntelanges Hobby, die Astrologie, sowie alle dabei erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten einer entsprechenden merkantilen Nutzung zuführe?

Ich plane folgende persönliche Dienstleistungsangebote:

  1. Astrologische Beratung vor Ort
  2. Astrologische Beratung am Telefon
  3. Astrologie-Schulungen vor Ort
  4. Bundesweite Astrologie-Schulungen durch Vertrieb eines selbstverfassten Fernlehrganges

Selbstverständlich würde ich

  • mein neues Gewerbe als freiberuflich tätiger Astrologe ordnungsgemäß nach § 14 der Gewerbeordnung anmelden,
  • über meinen Hinzuverdienst ordnungsgemäß die zuständige Rentenversicherung informieren und
  • sämtliche Honorare ordnungsgemäß versteuern.

So weit, so gut.

Allerdings:

  • Ich verfüge weder über eine wie auch immer geartete "berufliche Qualifikation" geschweige denn über einen berufsqualifizierenden Abschluss auf dem Gebiet der Astrologie.
  • Aber solch eine "berufliche Qualifikation" oder ein "berufsqualifizierender Abschluss" ist offenbar auch gar nicht erforderlich.

Deshalb meine Frage an Sie:

Können Sie bestätigen, dass

  1. das Berufsbild "Astrologe" gesetzlich überhaupt nicht näher definiert ist;
  2. keiner staatlichen Aufsicht unterliegt;
  3. keinerlei berufliche Ausbildung oder Qualifikation ZWINGEND erfordert;
  4. sich infolgedessen "jeder Hans & Franz", "jeder Hinz & Kunz" und auch mich "Astrologe" nennen und diesen Beruf ausüben darf?

Sie selbst verfügen - wenn ich recht informiert bin - ebenfalls über keinen staatlich anerkannten Abschluss als "Astrologin". Richtig?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre hier erbetene Auskunft!

Liebe Grüße

hardliner2019

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Vollzeitjob, Nebenjob und "Kleingewerbe" (Versteuerung)?

Hallo Zusammen,

ich habe bereits sehr viel zu dieser Thematik gehört, nur leider noch nicht die passende Antwort gefunden. Letztendlich sind es mehrere Fragen und es wäre lieb, wenn ich knappe, verbindliche Antworten (gerne auch mit Quelle) bekommen könnte.

Ich habe einen regulären 40h Vollzeitjob und hatte bis vor Kurzem auch einen auf 450€ angemeldeten Nebenjob/ Minijob in der Gastro (Club/ Bar), was auch mit meinem Haupt-Arbeitgeber abgeklärt ist. Durch Connections arbeite ich auch auf Festivals. Hobbymäßig lege ich noch Musik auf, was ich auch gerne ausweiten würde (hatte bisher auch nur einen Auftritt, bei dem ich zwecks Rechnung ein wenig strugglen musste, die anderen Gagen gingen direkt entspannt über den Club). Nun suche ich einen anderen Club/ anderen auf 450€ angemeldeten Nebenjob. Dabei soll natürlich alles gerne unversteuert und rechtlich sicher sein. (Und vorweg, ja das klappt zeitlich alles ;))

Zu meinen Fragen:

  • Ist der 450€ Nebenjob auch weiterhin unversteuert, auch wenn ich mehrere Arbeitgeber habe, also sprich wenn ich in mehreren Clubs arbeite und die Anmeldungen quasi aufteile, z.B. auf 200€ im einen und auf 250€ im anderen Club angemeldet sein, Hauptsache ich komme nicht über 450€? (Oder ist die Grenze sowieso 2 Arbeitgeber - Haupt- und Nebenjob - und ab dann wäre wieder Steuerklasse 6?)
  • Wenn ich zusätzlich für die Musikthematik ein Gewerbe anmelde, rechnet sich das doch auf den Hauptjob und die Umsatz-Grenze liegt doch bei max. 17.500€ jährlich. Die Umsatzsteuer muss ich in Rechnungen ausweisen und generell auch immer REs schreiben. Oder wie läuft es mit der Versteuerung dann (zum Haupt- und Nebenjob; das wäre ja quasi das dritte Standbein)?
  • Wäre es vll sogar sinnvoller direkt ein Gewerbe auf die Gastrotätigkeit anzumelden? Ist dann aber halt auch weitaus aufwendiger, wenn ich immer Rechnungen schreiben und eine Steuererklärung machen muss (Gastro ist bisher ja weitaus regelmäßiger und öfter als Auflegen). Und sollte das mit dem Auflegen doch mal weiter gehen, habe ich ja wieder dieselbe Problematik mit Gagen-Rechnungen.
  • Sollte ich mit angemeldetem NJ und z.B. Festival-Rechnungen über 450€ kommen fällt doch die komplette Nebentätigkeit in Steuerklasse 6 und ich habe etwa 45% Abgaben, oder ist quasi nur alles über die 450 in Steuerklasse 6?

Sorry für die Ausführung, aber man muss ja gut einiges beachten, nur weil man nebenbei im Club arbeiten und auflegen will.

Danke schon mal im Voraus! Termin beim Steuerberater werde ich sonst auch noch machen ;)

LG

Kleingewerbe, Nebentätigkeit, Wirtschaft und Finanzen
Wettbewerbsverbot: Steuerkanzlei vs. Versicherungsmakler

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in einer Steuerberatungsgesellschaft tätig. Der Gegenstand des Unternehmens ist lt. Handelsregister nicht vorbelegt. Es werden im Wesentlichen die folgenden Dienstleistungen erbracht: Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Gewinnermittlungen, Finanz- und Lohnbuchhaltungen, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungen, Unternehmensbewertungen, teilweise Vermögens- und Versicherungberatungen (aber keine Vermittlungen von Versicherungen bzw. keine konkreten Produktempfehlungen, da keine Versicherungsmaklererlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO oder eine Finanzanlagenvermittlererlaubnis nach § 34 f Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GewO vorliegt. außerdem fehlt es an einer Produktpalette von entsprechenden Versicherungs- und Finanzangebote) und jeweils alles gegen Gebühr (lt. Tabelle der StBVV).

Ich habe ein Angebot erhalten, nebenberuflich selbständig Versicherungen anzubieten (auf Provisionsbasis). Das Kerngeschäft der Gesellschaft (deren Versicherungen es im wesentlichen sind) besteht zweifelsohne in der Vermittlung von Versicherungen und Geldanlageprodukten. Gemäß meines Arbeitsvertrages bei der Steuerberatungsgesellschaft muss ich Nebentätigkeiten deklarieren und die Zustimmung vom Arbeitgeber einholen. Er darf diese Zustimmung verweigern, wenn a) sachliche Gründe dagegen sprechen oder b) man in Konkurrenzunternehmen mitwirkt. Außerdem besteht die Klausel im Arbeitsvertrag, dass der AN dem AG seine volle Arbeitskraft widmen wird. Mandanten der Steuerberatungskanzlei werde ich nicht ansprechen und die Geschäftsbeziehung ausnutzen. Auch werde ich in einem anderen Geschäftsgebiet tätig. Die Geschäftsorte liegen ca. 20km auseinander.

Meine Fragen: Kann mein Arbeitgeber mir diese Nebentätigkeit untersagen? Die Arbeitskraft erbringe ich in einer 40h-Woche, die ich definitiv leisten werde. Auch werde ich im gewährten Urlaub meiner Nebentätigkeit nicht nachgehen. Besteht zwischen den beiden Kerngeschäften ein sachlicher Zusammenhang? Besteht hier ggf. ein generelles Wettbewerbsverbot? Vielen Dank für Ihre Antworten.

MfG Peter

Steuern, Versicherung, Nebentätigkeit, Vermittlung, Wettbewerbsverbot
Kann mein Chef mich zur Montage zwingen

Hallo liebe User,

Ich arbeite seit dem 20.1.2010 als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik in meiner Firma (ca. 15 Monteure + ca 5 Bürokräfte). Habe da auch meine Ausbildung gemacht.

Jetzt bekamen wir vor ein paar Tagen ein Rundschreiben, indem allg. Änderungen bzw. Verbesserungswünsche der Firmenleitung bekannt gegeben wurden....AUSSERDEM stand drauf das unsere Firma jetzt einen 5 Jahres Vertrag mit einer renommierten Bank unterschrieben hat, für die technische Überholung einiger Bankfililen Deutschlandweit. Es wurde nach freiwilligen für Montage gefragt. Da ca 70 % unserer Mitarbeiter Familie haben wird die Frage wohl bald kommen ob ich mit auf Montage will. ( Habe das auch schon ein paar mal gemacht). Würde ich eigentlich auch wieder tun, wenn....

-Ich nicht vorhätte die nächsten zwei Jahre mein Abitur privat nachzuholen (Externen Abitur, d.h. auf eigene Faust ohne Abendschule oder Fernschule). -Ich nicht vorhätte am Wochenende eine Nebenstelle als Nachtportier anzutreten. -Ich nicht vorhätte ein sportliches Hobby (Boxen) zu betreiben.

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, meine Firma befindet sich in keinem Tarifvertrag, es gibt keinen Betriebsrat (Chef meinte, wenn einer damit ankommt macht er den Laden zu xD)

FRAGE: Kann er mich dazu zwingen? d.h. mit Kündigung drohen?

In meinem AV lese ich keine Klausel die in die Richtung "Deutschlandweiter Arbeitsort" geht. Da der Chef uns dauernd die Ohren vollheult, dass doch soviel Arbeit da ist und er händeringend nach Monteuren sucht und kein gutes Personal findet, gehe ich davon aus dass er sich das nochmal überlegt, wenn ich ihm sage das ich dann aber (unter Berücksichtgung der Kündigungsfrist) kündigen werde, falls er mich auf Montage zwingen will.

Nebenfrage1: Muss mein Chef mir für die Montage ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen?

Nebenfrage2 zum Nebenjob: Habe eine Klausel im AV, die besagt, dass jede Nebentätigkeit, welche die Arbeitsleistung des Angestellten oder die Interessen der Firma in sonstiger Weise beeinträchtigen kann verboten ist (hier wird Schwarzarbeit und Nebentätigkeit im gleichen Gewerk genannt). - Das ich ihn über meine Nebentätigkeit informieren muss ist mir klar - Die Firma, so heisst es weiter, kann die Genehmigung von Nebentätigkeiten ohne Angabe von Gründen verweigern. IST DAS ALLES KOSCHER??

Vielen Vielen Dank schonmal für eure Zeit und Mühe!

Kündigung, Montage, Recht, Arbeitsrecht, Nebentätigkeit

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