Für Nebentätigkeit Arbeitgeber um Erlaubnis fragen?

7 Antworten

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Es gibt keine Verpflichtung, Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigen zu lassen. Allerdings sollte man die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber anzeigen.

Aber deine Mieteinkünfte sind doch keine Nebentätigkeit. Es sind Einkünfte, sonst nichts. Das geht den Arbeitgeber in keiner Weise was an.

Steht denn etwas zu Nebenjobs im Arbeitsvertrag? Wenn nicht, brauchst Du nichts sagen und dass Du nicht bei der Konkurrenz arbeiten darfst, versteht sich von alleine.

Steht im Arbeitsvertrag, dass Du die Erlaubnis des AG brauchst um einen Nebenjob antreten zu dürfen, ist diese Klausel nichtig.

Du musst den AG dann zwar informieren, verbieten kann er Dir das nicht.

Allerdings wird er Dich sehr wahrscheinlich fragen, zu welchen Zeiten Du den Nebenjob ausüben willst. Das ist für den Hauptarbeitgeber und den AG im Nebenjob wichtig, da auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze geachtet werden muss.

Du darfst bei beiden Jobs zusammen täglich nicht mehr als 10 Stunden arbeiten und es muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gegeben sein.

Es geht nicht, dass Du z.B. im Nebenjob bis 22 Uhr arbeitest und am nächsten Morgen um 7.00 Uhr im Hauptjob anfängst.

Die wöchentliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt von 24 Wochen oder sechs Monaten 48 Stunden nicht überschreiten.

einen weitere Erwerbstätigkeit muss der Arbeitgeber Genehmigen bevor du sie aufnimmst. Die Genehmigung muss er geben wenn keine berechtigten Gründe dagegen stehen.

Damit ist aber eine andere Selbstständige Arbeit, oder Arbeit als Arbeitnehmer gemeint. Nicht die private Vermögensverwaltung wie sie vorliegt wenn du zb eigene Immobilie vermietest.

Familiengerd  19.09.2019, 17:18

Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist nicht von der Erteilung einer Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig.

Zwar kann vertraglich vereinbart sein, dass eine Genehmigung eingeholt werden muss, die Klausel muss aber den weiteren Hinweis enthalten, den Du selbst hier schon genannt hast: dass eine Genehmigung zu erteilen ist, wenn keine berechtigenden Gründe dagegen sprechen.

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Stefan1248  19.09.2019, 19:19
@Familiengerd

Da es aber sehr häufig in den Arbeitsverträgen steht ohne das sich der Arbeitnehmer dessen bewusst ist (viele Lesen nicht den ganzen Vertrag. Zumindest nicht aufmerksam), sollte dies im Zweifel immer gemacht werden. lieber einmal zu viel als einmal zu wenig

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Es handelt sich soweit ich das verstanden habe nicht um einen Nebenjob/Tätigkeit sondern um eine zusätzliche Einkommensquelle also musst du deinem Arbeitgeber nicht bescheid geben. Muss und hat ihn nicht zu interessieren wie viele Häuser du hast und wieviel du durch Miete dadurch verdienst. Nur wenn du ein zusätzliches Arbeitsverhältnis eingehst und es ausdrücklich im Arbeitsvertrag verlangt wird musst du Ihn in Kenntnis setzen und er könnte es auch verweigern.

Familiengerd  19.09.2019, 17:21
er könnte es auch verweigern

Das darf er aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: -- Konkurrenztätigkeit, -- Beeinträchtigung der Hauptbeschäftigung, -- Kollision mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen (z.B. Überschreitung der Höchstarbeitszeit, Nichteinhaltung der Ruhezeiten).

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Die Nebentätigkeit muss angezeigt werden.

Aus deiner Schilderung heraus sehe ich keinen Grund warumd er Arbeitgeber ablehnen dürfte. Er ist dann wohl zustimmungspflichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Familiengerd  19.09.2019, 17:14
Die Nebentätigkeit muss angezeigt werden.

Grundsätzlich nicht, sondern nur, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden.

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