Zählt ehrenamtliches Arbeiten als Nebentätigkeit?
Hallo ich bin dualer Student (Ausbildung + Studium) und in meinem Vertrag steht das ich keine Nebentätigkeit ausführen darf. Ich möchte mich aber auch für die Telefonseelsorge bewerben und dort Ehrenamtlich arbeiten. Zählt dies dann als Nebentätigkeit?
6 Antworten
Eine ehrenamliche Tätigkeit ist grundsätzlich keine Nebentätigkleit im Sinne des Arbeitsrechts - daher muß das auch nicht dem ArbG mitgeteilt werden.
Wenn aber zu erwarten ist, daß die ehrenamtlihe Tätigkeit eine Freistellung von der Arbeit nach sich ziehen könnte (z. B. freiwillige Feuerwehr) ist der ArbG über die ehrenamtliche Tätigkeit zu informieren.
Nicht in dem Sinne einer Erwerbstätigkeit, wenn es kein Gehalt/ Honorar gibt..
Dem AG melden solltest Du es trotzdem rein formhalber— ablehnen wird er es nicht (außer Arbeitszeiten würden kollidieren oder so).
Nein, das zählt nicht, das ist Dein "Privatvergnügen".
Da Du kein Geld bekommst und das ehrenamtlich machst, fallen die Stunden nicht unter das Arbeitszeitgesetz. Der AG muss entsprechend nicht darauf achten, dass Du mit den Stunden die Du dort arbeitest die tägliche/wöchentliche Arbeitszeit überschreitest und es besteht auch keine "Gefahr", dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden
Ehrenämter sind grundsätzlich unentgeltlich und gelten daher nicht als Nebentätigkeit, auch wenn sie zuweilen mehr Kraft und Aufwand erfordern als der Beruf.
Ein Ehrenamt darfst du selbstverständlich ausüben. Da gibt es sogar Freistellungen (z.B. bei Abgeordneten)
Deinen dortigen Dienstplan musst du natürlich den betrieblichen Belangen unterordnen.
PS: und ich betone extra 'kein Gehalt', da das nicht bei jedem 'Ehrenamt' so ist.
Die Werber in der Fußgängerzone z.B. sagen auch immer, sie arbeiten ehrenamtlich.. und kriegen Honorar nach eingeworfener Spendenhöhe. Plus Bonus .
(Johnny, Malti, Nabu..Kumpel hat sich sein ganzes Studium damit finanziert)
Wird gerne übersehen.
Telefonseelsorge ist aber wirklich Gotteslohn 👍